#11 - Familienstiftung – Vermögen sichern, Nachfolge strukturieren

Shownotes

In Episode 11 von „All Ears on Tax – Insights by BDO“ geht es um die Familienstiftung als Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Paul Forst und Dr. Christian Reiter sprechen darüber, warum Stiftungen gerade für Familienunternehmen, größere Vermögen und langfristige Nachfolgeplanungen interessant sein können – und welche zivil- und steuerrechtlichen Fragen dabei entscheidend sind. Im Fokus stehen unter anderem die Abgrenzung zur Familien-Holding, Governance-Strukturen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, die laufende Besteuerung sowie mögliche Veröffentlichungspflichten. Die Folge zeigt praxisnah, warum eine Familienstiftung für viele von Interesse sein kann und dies ganz unabhängig von möglichen Änderungen im Erbschaftsteuerrecht.

Hier finden Sie mehr zu unserem Beratungsangebot für Familienunternehmen. Und hier geht es zu den Profilen unserer Podcast-Hosts: Paul Forst & Dr. Christian Reiter.

Transkript anzeigen

00:00:06:

00:00:07: Einen wunderschönen guten Tag.

00:00:09: Mein Name ist Paul Forst, ich begrüße Sie heute wieder mit meinem Kollegen Dr.

00:00:14: Christian Reiter zu einer weiteren Ausgabe unseres im Sommer zwanzig fünfundzwanzig gestarteten BDO-Podcast All Is On Tax Insights bei BDO.

00:00:25: In unserem Podcast informieren wir in regelmäßigen Abständen zu störlich wichtigen Themen für Familienunternehmen Vermögende Privatperson und Family Offices.

00:00:35: In Deutschland steht die Abschaft und Schenkungssteuer erneut im Mittelpunkt intensiver politischer und rechtlicher Diskussion.

00:00:42: Heute ist der sechste August, zwanzig sechsundzwanzig.

00:00:48: Insider wissen was das bedeutet?

00:00:51: Das Bundesverfassungsgericht hat bekannt gegeben dass es zur mündlichen Verhandelung Ladungen am zwölften und dreizehnten Oktober einlädt also ist es tatsächlich Zeit sich mal etwas intensiver mit dem Thema Abschaftssteuer auseinanderzusetzen.

00:01:09: Bisher haben wir uns mit verschiedenen Gestaltungsüberlegungen zur Abschaftsteuer beschäftigt, es ist zu erwarten dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber daher bald Hausaufgaben mit auf den Weg gibt.

00:01:28: Bisherige Statungsüberlegungen, insbesondere Unternutzung von Stiftungen als Empfänger von Vermögensübertragungen, könnten dann nicht mehr in Betracht kommen.

00:01:38: Daher wollen wir uns in der heutigen Folge des BDO-Podcasts All Is On Tax Insights bei BDO mit ins vielrechtlichen Folgen der Nutzung einer Familienstiftung für die Vermögens oder Unternehmensnachfolge beschäftigen.

00:01:56: Ich darf meinen Kollegen Dr.

00:01:58: Christian Reiter ist Rechtsanwalt und Steuerberater, er berät seit über zwanzig Jahren Familienunternehmen unvermögende Privatpersonen bzw.

00:02:12: Family Offices bei den rechtlichen und steuerrechtlichen Strukturierungen von Unternehmerichen und privatem Vermögen.

00:02:21: Er ist seit Juli-Zwanzig-Fünfundzwanzig bei der BDO als regional-männischen Partner für die Steuerabteilung der Region Bayern, Büros, Menschen in Dornberg zuständig.

00:02:32: Als Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg kümmert er sich um die studentische Fortbildung gerade in dem Bereich von Wirkungsnachfolge und publiziert regelmäßig auf den Gebiet der Einkommen und Erbschaftssteuer.

00:02:48: Zeige grüßt lieber Christian!

00:02:50: Danke lieber Paul.

00:02:51: dann darf ich auch dich vorstellen Paul Forst, das Wirtschaftsbrief von Steuerberater und verfügt über mehr als dreißig Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen.

00:03:03: Sein Fokus liegt dabei auf die Betreuung von Familienunternehmen sowie auf der Begleitung von Umstrukturierung aller Art.

00:03:10: Er publiziert regelmäßig steuerliche Fachbeiträge.

00:03:14: Ja Christian wie gesagt es ist angekündigt dass das Bundesverfassungsgericht sich nun kurzfristig mit dem Thema Abschaftssteuer beschäftigen wird, dann lass uns also mit unserem Podcast starten.

00:03:29: Was macht eigentlich die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung so interessant?

00:03:35: Ich habe da mal was gehört in der Richtung ... Die Familienstifte ist die bessere Familienholing, stimmt das?

00:03:45: Ja lieber Paul!

00:03:45: Das ist ne ganz gute Frage, die wir auch aktuell mehrfach von unseren Mandanten hören.

00:03:52: Tatsächlich wird die Familienstiftung oft als bessere Familienholing bezeichnet, aber wie auch immer liegt das Krux im Einzelfall.

00:04:01: Das heißt, lass uns einmal gemeinsam einen Blick auf die Prinzipien einer Stiftung werfen.

00:04:07: Was ist denn das Grundprinzip hinter einer Familienstifter?

00:04:11: Eine Familienstifte gehört sich selbst.

00:04:14: Sie hat also und es ist wichtig keine Gesellschaft.

00:04:18: Sie verwaltet regelmäßig als Familienstiftung Vermögen dauerhaft zugunsten einer Familie.

00:04:25: Der Stifter legt im Voraus in der Satzung unter anderem fest, wer wird begünstigt?

00:04:30: Zum Beispiel die Kinder oder die Enkel.

00:04:32: Wie sollen Ausschüttungen erfolgen und welche Voraussetzungen hier vorliegen?

00:04:38: Welche Regeln sollen bei der Anlage und bei der Verteilung des Stiftungsvermögens gelten?

00:04:44: Anders als bei einer Holding gibt es also keine Anteile, die man Erben oder verkaufen kann.

00:04:50: Der zweite Vorteil ist der Schutz vor Zersplitterung.

00:04:53: Bei der Holding als Kapital- oder Personengesellschaft gehen die Anteilen bei der Übertragung mit jeder Generation auseinander.

00:05:02: Dadurch sind Konflikte unter den Erben und in den Familienstimmen vorprogrammiert.

00:05:07: Werden minderjährige in den Gesellschafterkreis aufgenommen, muss man als Anteilsinhaber spezielle zivilrechtliche Schutzmechanismen beachten.

00:05:16: Regelmäßig wird hier ein Ergänzungspfleger, den das Vormonschaftsgericht bestimmt erforderlich werden.

00:05:23: Bei der Familienstiftung entgegen bleibt das Vermögen ungeteilt und dauerhaft gebundelt.

00:05:29: Es können keine Erbstrettigkeiten über Anteile mehr entstehen, da die Stiftung per se nicht sterben kann.

00:05:36: Besonders wertvoll ist dieser Vorteil bei Unternehmen oder großen Immobilienportfolios, die dann übertragen werden sollen.

00:05:43: Treiber ist schließlich auf die Erbschaftssteueroptimierung.

00:05:47: Vorteilhaft ist.

00:05:49: da die Stiftung nicht sterben kann wird grundsätzlich nur der Übertragungsvorgang auf die Stifter mit Schenkungssteuer belegt.

00:05:58: Danach entsteht grundsätzlich kein klassischer Erbfall mehr aber der deutsche Gesetzgeber hat dieses Risiko auch erkannt und hat deswegen im Erbschaftssteuerrecht die sogenannte Erbersatzsteuer festgelegt.

00:06:11: Das heißt, bei inländischen Stiftungen wird alle dreißig Jahre das Vermögen der Stiftung versteuert – und zwar als wenn das Vermögern zwei Kinder der Steuerklasse eins übertragen wird.

00:06:25: Trotzdem kann die Übertragung auf die Familienstiftung steuerlich vorteilhaft sein Insbesondere dann, wenn steuerlicher Gestaltungsspielraum, wie du es ja angesprochen hast noch vorhanden ist.

00:06:36: Das Verfassungsgericht wird Ende des Jahres Anfang nächsten Jahres spätestens über die Verfassungwidrigkeit des geltenden Erbschaftsrechts entscheiden und dann werden die derzeit günstigen Regelungen auch für Stiftungen sicherlich im Fokus der Diskussion stehen.

00:06:54: Und nicht zuletzt bleiben Werte langfristig gebunden.

00:06:59: Sicherlich.

00:06:59: ein weiterer sehr starker Punkt für die Familienstiftung ist der neudeutsche Begriff des Acid Protection, das Vermögenschutzes.

00:07:09: Das Stiftungsvermögen gehört wegen der Rechtsobjektqualität einer Familienstiflung nicht mehr den Familienmitgliedern persönlich.

00:07:16: Damit wird der Schutz Verscheidung gläubiger Insolvenz einzelne Angehörige um Pflichtteilsansprüchen gewährleistet.

00:07:25: Das ist eine der größten Unterschiede zu Holding kann aber auch ein Nachteil sein, denn die Vermögensbestandteile sind endgültig dem Privatvermögen entzogen und eine Rückabwicklung ist grundsätzlich nur noch unter erheblichen und komplexen Voraussetzungen wenn überhaupt möglich.

00:07:42: Das wird oft unterschätzt.

00:07:44: Zusammengefasst sind Familienholding- und Familienstiftung zwei unterschiedliche Instrumente der Vermögenplanung mit unterschiedlichen Zielsetzungen, Gesellschafta abhängig vom Einzelfall zielgerichtet und sinnvoll planerisch einsetzen lassen.

00:08:03: Lieber Paul, du begegnest bei deinen Mandanten immer wieder Stiftungen zum Beispiel sogenannten Unternehmensträgerstiftung.

00:08:10: Was versteht man denn unter diesem Begriff?

00:08:13: Und wie sieht die Governance-Struktur einer solchen Stiftung aus?

00:08:16: Gerne Christian!

00:08:17: Chefin wir erst mal kurz mit dem Begriff Unternehmer Trägerschtiftung.

00:08:21: was versteht Man darunter?

00:08:22: Unter einer Unternehmerträgerschriftung Versteht man eine Stiftung, die entweder selbst ein Handelsgewerbe betreibt, also direkte Trägerschaft oder was in der Praxis der Regelfall ist?

00:08:35: Die Mehrheit an operativen Gesellschaften wie einer GmbH oder AG wird durch die Stiftungen gehalten.

00:08:42: Die Stifting ist also in dem Sinne gesellschafteaktionär.

00:08:46: Dann ob er hinaus viele wirklich interessiert.

00:08:51: und wie funktioniert denn so eine Stifzung im Inneren?

00:08:55: Wir sprechen daher eben Neudeutsch von dem Thema Governance.

00:08:59: Und ich habe das wichtig, dass wir da mal ganz genau hinschauen.

00:09:03: So der erste wichtige Punkt, das ist so ja eben schon angesprochen die Stiftung selber hat keinen Eigentümer, kein Gesetze für keinen Aktionär.

00:09:12: also stellt sich ja da die Frage wer kontrolliert die Stifthung?

00:09:16: Also wir haben keine Hauptversammlung und hier gibt es zwei wichtige Komponenten.

00:09:21: Das einmal ist die Satzung rechtliche Bibel und die entsprechenden Organe, die durch diese Satzung benannt werden in einer Form welcher Organ möchte ich haben.

00:09:34: Und auch ganz entscheidend kommen gleich noch im Detail dazu, weil die Satzung auch schon bestimmt welche Personen konkret an dieser Organfunktion ausfüllen sollen.

00:09:48: Wichtig ist wie gesagt die Satzung ist die Bibel.

00:09:53: der Stifter hat damit zu Beginn, nämlich dann wenn er die Satzung schreibt sehr weitgehende Rechte sicherzustellen oder zu regeln und damit auch sicherzustelle wie die Macht in der Stiftung zukünftig verteilt wird.

00:10:08: Was bedeutet das im Konkreten?

00:10:10: Wie soll das konkret?

00:10:11: oder kann das konkret aussehen?

00:10:14: Schauen wir wieder genau ins Detail.

00:10:16: so mein unterscheidet grundsätzlich zwischen einer zwei-.

00:10:21: Was bedeutet das?

00:10:23: Zuerst haben wir da den Stiftungsvorstand.

00:10:26: Der ist das übliche Leitungsorgan, so vorstellbar wie die Geschäftsführung einer GmbH oder der Vorstandenergie.

00:10:36: Er hat ein entsprechendes Kontrollgremium.

00:10:38: Das ist hier das Kuratorium und das entsprechende Aufsichtsorgan.

00:10:44: Und dann als Optionale Lösung nehmen wir das sehr häufig dass man neben das Korratum, so würde ich sagen ein Familienbeirat setzt oder bestellt.

00:10:57: Gehen wir mal in die einzelnen Aufgaben und Funktionen der Organe.

00:11:03: Wie gesagt, die wichtigste Funktion ist eigentlich der Stiftungsvorstand.

00:11:08: Der Stiftung Vorstand ist das konkrete Leitungsorgan eher bestimmt wie die laufenden Geschäfte in der Stifte funktionieren.

00:11:15: Und wenn wir wieder das Thema Unternehmerträgerstiftungen aufnehmen Er nimmt durch seine Vorstandsposition, die ihn wiederum berechtigt in den Gesellschaftaversammlungen der operativen Unternehmen aufzutreten.

00:11:31: Nur nicht in der Regel dann auch als Vertreter einer hundertprozenten Beteiligung.

00:11:35: Er kann eben auch entsprechend Einfluss nehmen so wie ein Gesellschafter das bisher Tat oder wie der Stifter das vielleicht bisher tat als gesellschafter in den operativem Einhalten.

00:11:45: Wie erfolgt so eine Besetzung des Vorstandes?

00:11:49: Was sehen wir in der Praxis, was ist üblich?

00:11:51: Was sind auch da die Wünsche überlegungen dererjenige, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

00:11:58: Typischer Falle ist dass das Stiftar selbst zu Lebzeiten dieser Aufgabe übernimmt, dass er im entsprechend das Familien Oberhaupt wenn ich das mal so sagen darf, er wird Vorstand der Erstiftung kann damit auch in der Phase wo die Stiftung mit Leben gefüllt wird auch entsprechende Akzente setzen, dem Ganzen auch schon mal eine Richtung vorgeben.

00:12:22: Was passiert später?

00:12:24: Wenn er denn dann einmal verstärben sollte, dann wird häufig geschaut, dass man jemand aus der Familie wählt.

00:12:31: oft ist vielleicht der Erstgeborene wenn das auch heutzutage nicht mehr immer besonders zeitgemäß ist oder eben jemand anderes den die Familie gemeinschaftlich vielleicht dafür bestimmt hat ausgewählt hat das Unternehmen und die Unternehmensgruppe in die Zukunft zu führen.

00:12:47: Was aber auch möglich ist und das sehen wir immer, immer häufiger.

00:12:51: Dass wir eben Fremdmanager dazuholen so wie es in den Gesellschaften selber häufig der Fall ist die Familie zieht sich zurück.

00:13:01: hier in unserem fall fahren wir direkt dazu.

00:13:04: zum nächsten Organ Die Familie ziehts ich zurück in die Aussichtsposition.

00:13:09: So und das ist üblicherweise ja ein Beirat Ein Aufsichtsrat Den finden wir, und der ist in der Regel immer auch bei der Stiftung vorhanden.

00:13:20: So wie wird er besetzt?

00:13:22: Ja man kann ihn aus Familienmitgliedern besetzen.

00:13:26: Was wir aber anraten, ist dass es nicht nur die Familie ist.

00:13:32: das ist jetzt kein Misstrauen gegen die Familie Aber der Stiftsungsrat, das Coatum hat halt eben wieder Aufsichtrat Die Aufgabe den Vorstand zu kontrollieren auch zu challenging So und hier sicherlich kaufmännischer, unternehmerischer rechtlicher Verstand oder rechtliches Wissen absolut hilfreich.

00:13:55: Das heißt man würde auch hier empfehlen oder das sehen wir in der Praxis so dass der Stiftungsrat ja auch Mitglieder aus der Familie beinhaltet aber sicherlich ganz wichtig eben auch fremde Dritte die hier als Ratgeber hinzugezogen werden können und zugezogen werden sollten.

00:14:18: Das sind dann welche aus unserer Zunft, Wirtschaftsbrüfer Steuerbarate anwälte aber sehr häufig und das empfehlen wir auch Leute, die vielleicht früher mal Verantwortung in Unternehmen hatten, die dann eben aber auch eine entsprechende Branchenkenntnis mitbringen damit tatsächlich ein sogenanntes Challenging des Vorstandes erfolgen kann.

00:14:44: Dann kommen wir noch zuletzt zu einer optionalen Lösung.

00:14:51: Das ist ein Familienbeirat, das ist eine optionale Lösung.

00:14:58: der bietet sich in der Regel dann an wenn tatsächlich die Familie insgesamt schon größer geworden ist es mehrere Stämme gibt.

00:15:06: dass bietet dann eben den Familien die Möglichkeit sich a untereinander auszutauschen oder den Familien stemmen erhöht aber auch tatsächlich die Bindung zwischen Familie und Unternehmen.

00:15:21: Das ist ja auch einer der wesentlichen Hintergründe, warum jemand sich dafür entscheiden kann eine Stiftung aufzusetzen.

00:15:33: Es ist nämlich nicht dass man tatsächlich die Familie in Koppeln will.

00:15:36: einmal möchte er eigentlich sicherstellen das das Unternehmen und die Familie gemeinsam eine gemeinsame lange, lange Zukunft hat.

00:15:46: Und das mag der eine vielleicht dann immer persönlich nehmen aber im Kern ist da ein sehr rationales Verhandelten dahinter und das lässt sich dann auch noch mal auf die Governance insgesamt so zusammenfassen bei der Governance der Stiftung.

00:16:03: eine gute Governance Der Stiftungen ist es wenn sie es schafft eine Entstrikte in Kopplung von Stimmrechten und finanziellen Interessen hinzubekommen.

00:16:14: Die Geschäftsführung des Unternehmens kann sich auf die operative Leitung der Unternehmen, das Betriebes fokussieren.

00:16:23: Der Schiftungsvorstand ist die erste Kontrollstufe oder Dekontrollstufe für die Geschäftsführungen eben für das operative und die Antaltsrechte.

00:16:34: Und die am Ende begünstigten die Familie – ja sie haben einen Anspruch auf die Erträge – besitzen aber keinelei Mitspracherecht im operativen Geschäft.

00:16:46: hinterneutral und auch im extremen Fall kann so ein hineinregieren, unfäger oder zerstrüttener Erben damit rechtlich ausgeschlossen werden.

00:17:00: Wie gesagt, es kann für den einen oder anderen manchmal mit einer etwas emotionalen Komponente verbunden sein aber in dem Gesamtinteresse und ich glaube das ist wirklich das Wichtige, was das Thema Familienstiftung oder Stiftung ausmacht.

00:17:17: Es ist ein sehr mechanisches Konstrukt vielleicht für den einen oder anderen.

00:17:22: Aber gerade dadurch, dass es eben diese Nüchternheit mitbringt, bringt das eben genau und schafft jetzt gerade die optimale rechtliche und auch emotionale Situation damit ein Leben oder ein Unternehmen lange leben kann.

00:17:39: Und deswegen sage ich persönlich langsam immer mehr zum Fenn der Stiftung geworden in dem ein oder anderen Fall.

00:17:47: Ich würde nicht sagen, dass das immer die Lösung ist und vielleicht Lastbutton noch liest.

00:17:52: deswegen auch nochmal kurz einen Blick in die Praxis um die Fragen der Praxis.

00:17:56: was haben wir erleben wir oft auch wiederum zusammen mit der Stiftung.

00:18:01: welche Fragen kommen dann auf?

00:18:02: Das andere Thema ist die Überversorgung der Familie.

00:18:04: Wir haben ja hier gerade von den Familieninteressen gesprochen und der eine oder andere sagt naja Stiftungen finde ich jetzt nicht so gut.

00:18:11: Die haben dann irgendwie so das Gefühl, man könnte sich zurücklehnen.

00:18:15: Aus der Stiftung kommt ja regelmäßig Geld wie eine Appanage.

00:18:19: Also ich möchte eigentlich gerne dass die sich alle ordentlich ins Zeug legen und auch dafür bietet die Stiftungen kann die Stiflung eine gute Lösung sein.

00:18:32: denn das was wir eben mit der Unternehmenstragung unter den Nähmerträgerstiftungen angesprochen haben im Fokus all dieser Satzungslösungen steht das Unternehmen.

00:18:43: Und das, was eben nicht an die Familie ausgeschüttet wird und es muss eben nicht in die Familie ausgekehrt werden kann für das Unternehmen zur Seite gelegt werden.

00:18:55: Die Entwicklung, die Expansion des Unternehmens unterstützen.

00:19:00: Wenn man möchte dass die Familienmitglieder sich allen ins Zeug legen dann kann man das eben tun und das wird auch häufig getan, indem man einen kleinen Wettbewerb unter den jungen Familienmitliefer startet, weil man sollte ihm nicht zu früh erkennen lassen, wen man denn die unternehmerische Verantwortung geben möchte.

00:19:24: Und dann glaube ich kann auch weiterhin die Familienstiftung eine sehr gute Lösung sein, dass sich die nächste Generation auch ins Zeug legt.

00:19:37: So jetzt aber genug zum Thema Governance und wie Kann so eine Stiftung aussehen.

00:19:44: Ich komme zu dem Thema, wo der Christian und ich mich vielleicht noch ein bisschen besser ausgehen, kommen wir nicht zum Thema Steuern nochmal.

00:19:57: Lieber Christian wie sieht es denn steuerlich aus?

00:20:00: Fangen wir doch mal mit der Erbschaftsteuer an.

00:20:03: Gibt's da was zu bearten?

00:20:04: Gibt es da etwas Interessantes?

00:20:06: Ich sehe einen Schmunzeln auf deinen Lippen!

00:20:08: Ja Pauli, ich glaube die Stiftungen hat mit dem neuen Erbschausteuer recht ab dem Jahr zwei vierzehnt, beziehungsweise mit Einführung zwei sechzehn eine Renaissance erfahren.

00:20:21: Das liegt vor allem an der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfungen, die wir uns dann gleich mal genauer anschauen wollen.

00:20:28: Fangen wir mit den Grundlagen an.

00:20:30: wenn ich Betriebsamögen das können zum Beispiel Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als fünfundzwanzig Prozent oder Anteilen an Personengesellschaften auf eine Stiftung übertrage Dann ist es eine steuerpflichtige Schenkung.

00:20:44: Die Errichtung und die Vermögensausstattung bei einer Stiftung ist aber auch von Todeswegen möglich.

00:20:50: Ich kann also quasi die Vermögungszuordnung beim mir als Stifter so lange lassen, bis der Erbfall bei mir eingetreten ist.

00:20:57: dann wird die Verstiftung erst errichtet beziehungsweise mit Vermögen ausgestattet.

00:21:04: Hier zeigt unsere Erfahrung ist es vor allem erberechtlich vorteilhaft.

00:21:08: wenn man die Stiftungen bereits zu Lebzeiten gründet muss man halt die entsprechende Grundausstattung einbringen und dann im Testament vorsieht, dass der Testamentsvollstrecker verpflichtet wird, die Bevölkerungsanteile als Vermögensausstattung auf die Stiftungen zu übertragen.

00:21:29: Was hat das für einen Vorteil?

00:21:30: Naja ich kann mit der Stiftungsaufsichtsbehörde, die ja in den meisten Bundesländern auch der Gründung einer Familienstiftung zustimmen muss eben hier den Prozess schon frühzeitig abstimmen.

00:21:42: Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung brauche ich ja keine zusätzliche Abstimmung mit der Finanzverwaltung, weil hier ja keine Gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte zu beachten sind.

00:21:53: Und dann kann ich die Abstimmung vornehmen und der Destermenzvollstrecke muss sich dort nicht in diese Diskussionen mit der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Wirksamkeit einzelner Regeln einlassen sondern das Thema ist alles erledigt.

00:22:07: Er muss eigentlich nur für die Übertragung der Anteile in die Stiftung sorgen.

00:22:14: Wenn ich jetzt als stifter Betriebsvermögen auf die Stifte umwertragen will, dann kann ich derzeit noch die vollumfänglich die Betriebungsvermögensbegünstigung des Erbschaftssteuerrechts nutzen.

00:22:25: Das heißt im Idealfall ist die Übertragung erbschaftssteuierlich befreit.

00:22:31: Dies gilt auch bei den Großerwerben in der Erwerbskategorie drei, die die neunzig Millionen Euro Grenze überschreiten.

00:22:39: Hier wie schon angesprochen, die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung zu untersuchen.

00:22:47: Im Grundsatz gilt da das biblische Präzitat Wer nichts hat dem wird gegeben.

00:22:53: Im grundsatz bedeutet dass sich der Stiftung ein betrieblich gebundenes Milliardenvermögen übertragen kann den stehende Schenkungen oder Erbschaftsteuer aber mit der Hälfte des bei der Stifte verfügbaren Vermögens privater Natur abgegolten ist.

00:23:10: Das ist halt im Idealfall die Hälfte des Dotationskapitals, also des Kapitals das ich bei der Gründung notwendigerweise einzahlen muss.

00:23:21: Ich will dir mal lieber Paul ein zwei Beispiele durchrechnen damit man versteht wie sich diese Verschonungsbedarfsprüfungen bzw.

00:23:29: Stiftung in der Unternehmensnachfolge lohnen kann.

00:23:33: Wir haben unseren Unternehmer U, der schenkt seiner Familienstiftung hundert Prozent der Anteile an seiner Familien GmbH, die GmbHA dann wird von einer Milliarde Euro.

00:23:44: In der Steuerklasse III wo sich die Stiftung grundsätzlich befindet ist im schlimmsten Fall mit einer Steuer von fünfhundert Millionen Euro zu rechnen.

00:23:57: Die Stiftungen hat u nach der Rücksprache mit der Stiftungsaufsichtsbehörde mit einem Dotationskapital von eurer Million Euro aufgesetzt das auf einem Tagesgeldkonto eingezahlt ist und zur Hälfte für die Begleichung der Schenkungssteuer wegen der Regelungen des Gesetzes eingesetzt werden muss.

00:24:15: Im Ergebnis ist somit durch den Einsatz von fünfhunderttausend Euro, also die Hälfte des Tagesgeldbestandes, der Schenkungsteuerbetrag in erheblicher Millionenhöhe bis auf Weiteres abgegolden.

00:24:30: Wenn wir den Fall mal weiter strecken verfügt der EU auch noch über signifikantes Privatvermögen oder mal hundert Millionen Euro.

00:24:38: Wenn der EU jetzt sein Unternehmen an den Sohn S schenken würde, da fielen grundsätzlich dreihundert Millionen Euro an.

00:24:44: Warum?

00:24:45: Der Sohn ist in der Steuerklasse eins.

00:24:47: maximaler Steuerbetrag sind dreißig Prozent auf die Milliarde.

00:24:52: Hat er so ein kein einsetzbares Privatvermögen, ist auch hier keine sofortige Steuerzahlung fällig.

00:24:59: Auch die natürliche Person kann die Verschonungsbedarfsprüfungen nutzen wie unsere Stiftung Grundfall.

00:25:06: Nun stirbt der EU aber nach fünf Jahren und dem Sohn S fällt im Erbfall auch noch das Privatvermögen an.

00:25:13: Jetzt muss der S dann zunächst dreißig Millionen Euro Erbschaftssteuer auf das Privatvermögenzahlen, bei Privat-Vermögen im Gegensatz zur Betriebsvermöhung ist ja keine Begünstigung möglich.

00:25:23: Und für die aus der lebzeitigen Übertragung des Betriebesvermöglichungs offene Schenkungssteuer dreihundert Millionen Euro müsste er weitere fünfzig Millionen Euro aufwenden Die Hälfte seines verfügbaren Privatvermögens, insbesondere die Finanzverwaltung eine Verrechnung der Steuerschuld, die auf das Privat-Vermögen anfällt nicht zulässt.

00:25:45: Also es wird praktisch jede Vermögenseinheit vollständig selbst besteuert.

00:25:51: Dann bleiben vom Erb Privat vermögen letztlich nur noch zwanzig Millionen Euro übrig!

00:25:57: Würde der EU hingegen die Blockerstiftung aus dem Grundfall nutzen, dann bleibt es bei den fünfhunderttausend Euro Steuer aus der Übertragung des Betriebsvermögens.

00:26:05: Warum?

00:26:06: Die Stiftung erhält ja im Erbfall nichts mehr sondern das Privat-Vermögen geht auf den Sohn über und der muss halt dann die dreißig Millionen Euro für das Private Vermögen zahlen aber nicht noch zusätzlich Beträge.

00:26:25: Ich glaube, es versteht sich ein bisschen von selbst.

00:26:27: Dass diese Regelung aus vonseiten der politischen Diskussion häufiger als verfassungsmäßig angreifbar angesehen wird und das ist ja schon gesagt.

00:26:40: im Oktober wird das Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung durchführen.

00:26:46: Und somit muss man Ende XXVII damit rechnen dass dem Gesetzgeber aufgegeben wird das Erbschersteuerrecht in der geltenden, günstigen Fassung zu überprüfen.

00:26:59: Damit ist eigentlich – wir haben es ja auch schon mal ganz am Anfang unserer Podcast-Reihe gesagt – es besteht dringender Handlungsbedarf wenn man sich vor allem vor Augen führt dass die Errichtung einer Familienstiftung in Deutschland im Schnitt bis zu einem Jahr dauern kann.

00:27:16: Bei der Übertragung von nicht-begünstigen Privatvermögen, da haben wir halt bei den inländischen Privat-, oder bei den indienischen Familienstiftungen auch keine Besonderheiten, keine Begünstigung.

00:27:27: Es gibt bei der Inländische Familienstifter noch das sogenannte Verwandtschaftsprivileg.

00:27:33: Das heißt also es wird für die Übertrage an die Stiftung auf die Steuerklasse des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Stifter und dem nach der Satzung entferntes Berechtigten abgestellt.

00:27:47: Das sollte man recht vorsichtig sein beim Kreis der Berechtigen, weil auch hier die Finanzverwaltung eine sehr restriktive Auffassung vertritt und sagt naja wir müssen quasi denjenigen nehmen, der da wirklich potenziell am Ende der Nahrungskottel steht und das kann dann teuer werden wenn er eben nicht in der Steuerklasse eins verfügbar ist.

00:28:11: Für Zuwendung, die nach der Errichtung der Stiftungen voll erfolgen also sogenannte Zustiftungen dann greift das Steuerklassenprivileg nicht.

00:28:19: deswegen sollte man das wesentliche Vermögen mit der Grundausstattung übertragen und hier eben aufpassen dass man nicht mit einem kleinen Betrag oder einen kleinen Wert startet und dann der große Gemügt an im Wesentlichen noch dazukommt.

00:28:38: Wir dürfen natürlich auch nicht die Erbser Satzsteuer vergessen.

00:28:40: Die Stiftungen können ja nicht sterben, jetzt wäre es für den Fiskus ein bisschen nachteilig wenn man nur einmal Schenkungssteuer oder Erbschersteuer erheben könnte und dann gibt's eben bei dem Generationensprung keine Besteuerung mehr.

00:28:55: das hat der Gesetzgeber auch gesehen und hatte deswegen im Erbschersteurrecht vorgesehen dass die das Vermögen in der Stiftung alle dreißig Jahre besteuert wird als wenn es auf zwei Erwerber der Steuerklasse einzieht, weil sie zur Hälfte übergehen würde.

00:29:12: Im Vorgriff auf unseren nächsten Podcast die Erbersatzsteuer gilt nicht für ausländische Stiftungen.

00:29:18: also das kann sicherlich ein Argument sein dann auch über die Grenze zu schauen.

00:29:24: aber wie gesagt die inlösche Stiftung hat enorme Vorteile nach dem derzeit geltenden Recht und die kann man noch nutzen.

00:29:33: wenn wir sie nutzen möchte dann muss man sich beeilen.

00:29:38: Wir haben aber nicht nur den Exit in die Stiftung zu besteuern, Paul, sondern wir haben ja auch laufende Einkünfte.

00:29:46: Wie ist denn da die Besteuerung vorgesehen und was passiert wenn ich Zahlungen an die Destinatäre vornehme aus der Stiftungen?

00:29:54: Ja Christian, ich glaube da kann man tatsächlich voll Entspannung und nochmal den Punkt aufgreifen von womit wir aufgemacht haben, die Frage nach der vielleicht besseren Hohlinge steuerlich betrachtet, was die laufende Besteuerung sowohl der Hohling selber als auch der empfangenden Familie mit ihrer Destinierer anbelangt.

00:30:18: Erst mal keine Überraschungen nichts Exotisches eigentlich sehr einfach und klar strukturiert.

00:30:26: Gehen auf die einzelnen Punkte.

00:30:27: ein wichtiger Punkt.

00:30:29: Familienstiftung ist eine Körperschaft und unterliegt damit auch wie eine AG oder GmbH per Körperschatzsteuer Aktuell, fünfzehn Prozent plus Solidaritätszuschlag in der Zukunft zehn Prozent.

00:30:46: Wichtig?

00:30:49: Wenn es wenn sie nicht selber gewerblich tätig ist was wir gesagt haben nicht so unbedingt immer so sinnvoll wäre unterliegt sich grundsätzlich auch nicht die Gewerbesteuer.

00:31:00: denn nur die AG und die GmbH sind tatsächlich als tätig im steuerlichen Sinne anzusehen und unterliegen damit der Gewerbestür von vorne rein.

00:31:13: Das heißt, wir haben nur die Körperschaft schon, nur zehn Prozent.

00:31:17: Ich glaube das ist schon ein Argument für sich Wenn wir auf Dividendeinnahmen schauen Die dann die Stiftung halten wird weil dass wir es hier das übliche Setup, dass wir unten die operativen Gesellschaften haben gilt Weil es eben eine körperschaft ist eben auch hier wieder Entsprechende steuerliche Befreiung für Gewinnausschüttungen und Dividenden.

00:31:43: Also die werden dann halt eben zu ninety-fünf Prozent freigestellt, nichts anderes als wie bei der Holding.

00:31:49: mit den zehn Prozent Steuern hat unser Top umdrauf wirklich eine komplett marginale Besteuerung.

00:31:56: Kommt mal wieder auf die Gewerbesteuer.

00:31:57: Wichtig!

00:31:58: Gewerbesteuer fällt nicht an.

00:32:00: Das macht das nochmal interessant auch für gegebenenfalls kleinere zusätzliche Beteiligung die man im Portfolio hat, nämlich bei der Gewerbesteuer.

00:32:10: Da eine oder andere weiß das oder wird sie erinnern gibt es nämlich eine kritische Grenze von fünfzehn Prozent.

00:32:17: nur wenn die überschritten wird oder erreicht wird wird das von der Gewerksteuer ausgenommen.

00:32:22: ansonsten sind die Gewerbe steuerlich ihm zu erfassen.

00:32:28: So auch das fällt eben jetzt bei der Stiftung weg, so dass man sagen kann von der Hinsicht ist die Familienstiftung eine sehr gute Lösung.

00:32:35: Eine sehr einfache und klare Lösung.

00:32:39: Und wenn sich Stiftungen gegebenenfalls weiteres eigenes Vermögen aufbauen sollte zum Beispiel für die Familie dann den Aufbau von passiven Einkünften, passiven Vermögens insbesondere mobil angeht.

00:32:53: Auch da wieder der Vorteil es würde keine Gewerbesteuer entstehen.

00:32:58: In dem Sinne braucht es dann noch die gewerbesteutliche Freiheit nicht.

00:33:02: Es bleibt immer bei einer zehn Prozent Besteuerung, also deswegen von dem Hintergrund ist die Stiftung tatsächlich sehr, sehr attraktiv.

00:33:12: So schauen wir auf die Ebene der Familienmitglieder, die das empfangen.

00:33:18: Da kann man es noch einfacher und klarer ausdrücken.

00:33:23: Gesetzlich geregelt sind die Besteuern der Auskehrungen im Paragraph zwanzig, nämlich im Bereich der Kapitalvermögen.

00:33:30: Im Paragraf Zwanzig sind auch die Gewinnerschüttungen geregelt.

00:33:34: für alle, die in §zwanzig geredet sind gilt in der Regel die bekannte Abgeldungsstörfung von twenty-five Prozent Auch wenn sich die Dividenden Ausschüttung und Die Ausgehung als Zäsinärer nicht in der gleichen Nummer befinden, aber sie befinden sich im gleichen Paragrafen und für Sie reguliert die Abgeltungssteuer nach von twenty-fünf Prozent.

00:33:57: Also in der Form gibt es aus Sicht der Familienmitglieder überhaupt keine Punkte, die dagegen sprechen wird komplett gleichbesteuert.

00:34:08: Das ist mal sehr praktisch finde ich ja immer sowohl bei Ausschütteln aus Kapitalgesellschaften, aber jetzt auch bei der Familienstiftung dass die Abgeltungssteuer, also der kapitaler Tragsteuereinbehalt schon vorzunehmen ist.

00:34:23: Man kriegt auch seine Bruttofinetto-Beträge.

00:34:25: Also hier von der Besteuerung der laufenden Einkünfte und der Auskehrungen würde ich nicht nur sagen eine Entwarnung sondern tatsächlich wie ein Daumen hoch sehr einfach, sehr klar.

00:34:42: Bezeugt

00:34:43: das?

00:34:44: Dann kommt es doch dem Bierdeckel schon recht nahe.

00:34:48: nachdem er einen Bundeskanzler Mal das Steuerrecht regeln wollte.

00:34:53: Lieber Paul, gehen wir mal weg von den Steuern?

00:34:57: Wie sieht es denn mit Transparenz und Veröffentlichung aus?

00:35:00: Will ja nicht jeder die Implementierung der Stiftung bekannt wird.

00:35:04: Gibt's da irgendwelche Ausnahmen?

00:35:07: Wenn man möchte kann man sagen okay wenn man sich für eine Stiftungen entscheidet gibt es vielleicht eine erhöhte Transparentin.

00:35:17: Wichtig ist zu sehen, dass nun mit dem Jahr zwanzig sechsundzwanzig ein bisschen deutscher auch einen Stiftungsregister gibt.

00:35:26: Es gibt ja in Deutschland und EU sehr viele Register.

00:35:32: Viele davon sind sehr positiv herzusehen wie das zum Beispiel das Handelsregister, das allen ermöglicht Einsicht zu nehmen und damit aber auch Klarheit im Rechtsgeschäft miteinander zu haben.

00:35:42: Ein ähnlicher Gedanke ist auch verbunden damit mit dem Stiftungsregister.

00:35:48: Im Kern unterscheidet sich der Stiftungregister somit auch nicht großartig von dem Handelsregister, für die, die früher eben sagten okay Familienstiftung hat auch den Scham das nicht zu veröffentlichen ist, dass sicherlich vielleicht ein kleiner gewisser Mahlos.

00:36:04: aber wenn man einmal etwas distanzierte aus der Ferne darauf schaut ist es so, ja es gibt ein Register.

00:36:13: In dem Register sind die vergleichbaren Informationen zu hinterlegen wie sie man das zum Beispiel beim Handelsregister für Unternehmen tun würde, wer ist gesellschafter?

00:36:27: Wer sind die Organe?

00:36:28: und so ist das hier im Falle der Stiftung in ähnlicher Weise wie gesagt ab gewissen Übergangsfrist wirksam erst mit Ende, zwanzig sechsundzwanzig.

00:36:43: Was ist anzumelden?

00:36:44: Und was ist einzureichen?

00:36:47: Kommen wir mal kurz dazu an zu melden sind versus Vorstandsmitglied oder die Vertreter letztendlich der Stiftung, denke ich mal absolut nachvollziehbar so wie bei der GmbH oder der Versorgungsgesellschaft entsprechend die Chefführung benannt wird.

00:37:05: Dann sind Stiftungssatzungen und weitere Dokumente zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einzureichen, also auch da wieder vergleichbar wie eben die Satzung der AG oder der GBH.

00:37:21: Ich glaube auch zu erwähnen im Hinblick auf die, bis dato davon, die sich hier nicht neu mit der Stiftungen auseinandersetzen sondern die schon vor vielen, vielen Jahren ihre Stiftenden gegründet haben für die diese Dinge etwas Neues sind und vielleicht sich dann noch nicht so auf die Vollständige Transparenz setzen wollen.

00:37:43: Hier besteht die Möglichkeit, auch Anträge zu stellen in Sicht der Beschränkung der Einsichtnahme, sodass ich hier sagen würde ja es gibt eine gewisse Transparens aber die ist überschaubar und kontrollierbar.

00:38:03: Vielleicht als weiterer ergänzender Punkt, was ist dann noch zu berücksichtigen?

00:38:08: Ist natürlich das Transparenzregister in der Form?

00:38:11: nicht weil die Stiftung doch jetzt ausdrücklich zu benennen ist.

00:38:16: Sondern sie taucht de facto ja letztendlich immer auf als vielleicht der letzte nicht wirtschaftliche Eigentümer.

00:38:23: Das ist noch ein Thema dass man sich, dass man immer mit berücksichtigten muss wenn man mit der Stiftung arbeitet und die Hoffnung hat, dass man sensible Daten und Informationen vor der Öffentlichkeit zurückhalten kann.

00:38:40: Das ist heute in Zeiten des Transparenzregisters und jetzt auch das Stiftungsregister so ohne Weiteres nicht mehr möglich.

00:38:51: aber die Daten und Informationen, die entsprechend hinterlegt werden müssen sind klar strukturiert und umrissen.

00:39:00: Und ich denke, man kann auch da mit diesen Dingen in den Anführungsstrichen leben.

00:39:06: Wichtiger Punkt ist für die Stiftung, sie selber ist nicht konzernabschlusspflichtig.

00:39:16: Das ist oft eben auch eine Frage, die an uns herangestellt wird insbesondere wenn man sich mal vor Augen führt dass man dann nicht oft nur eine Unternehmensbeteiligung zusammenführt und das Familien oft mehrere Unternehensbeteiligungen haben.

00:39:33: Dann bietet die Stiftung auch die Möglichkeit in den Anfangsstrichen, damit auch das Thema Konzernabschluss zu umgehen weil letztendlich als ultimativer Gesellschaft an der Spitze ist dann die Stifthung einsetzbar.

00:39:50: Wir haben ja gesagt im Kern Man nimmt die Stiftung, kann die Stifte die Funktion einer Holding übernehmen.

00:39:57: Eine Holding in der Rechnung der AG oder der GmbH hätte einen solchen Konzernabschluss aufzustellen und würde damit deutlich mehr an Informationen preisgeben als man vielleicht möchte.

00:40:08: Nämlich das wie das Vermögen insgesamt zusammengesetzt ist und das lässt sich eben mit der Stiftungen wiederum in der Weise vermeiden.

00:40:18: also so bleibt es dabei.

00:40:21: ja Es gibt nun für die Stiftung auch nach vorne raus gewisse Veröffentlichungsverpflichtungen, namentlich in Form des Transparenzregisters und der Stiftungsregister.

00:40:31: Aber wichtig im Message ist das Thema Konzernabschluss oder Konzertabschluß und Konzertenabschlusveröffentlichung kann eindeutig vereint werden.

00:40:42: Ich würde mal so ein bisschen sagen sehr viel an Informationen heute zur Stiftungen aber ich glaube Das war's wert, oder?

00:40:53: Was meinst du, Christiane?

00:40:56: Ich denke wir haben heute mal gemeinsam diskutiert inwiefern die Implementierung von der Stiftung Sinn macht.

00:41:04: Ich glaube es ist nicht allein ein Steuersparmodell.

00:41:08: ich glaube das muss man ganz ausdrücklich festhalten.

00:41:11: Es gibt überwegen zivilrechtliche Überlegungen Vermögensbindungen Asset Protection die die Stiftungen interessant machen und gerade auch wenn ich keine geeigneten Nachkommen habe, die die Unternehmensführung weitermachen können.

00:41:27: Beziehungsweise ich in meinem Lebenswerk nicht in unterschiedlichen Generationen so splittert sehen will.

00:41:34: da ist glaube ich die echte Stärke der Stiftung.

00:41:37: Vor dem Hintergrund der Erbschaftssteuerreform im Jahr zwei Sechzehn hat die Stiftung auch eine Renaissance erfahren.

00:41:45: Wir haben das Reuter-Rauser gearbeitet, die Verschonungsbedarfsprüfung ist eben auch bei Übertragungen von großer Verben jenseits der Neuzig Millionen ein echtes steuerliches Asset.

00:41:56: Wie lange dieses Asset noch genutzt werden kann bleibt dahingestellt da wir abwarten müssen wie im Oktober des Bundesverfassungsgerichte und medialen Verhandlungen auch schon argumentiert.

00:42:05: Allerdings ist es einfach zu erwarten, dass der Gesetzgeber hier und das sind ja schon erste Zeichen auch von der Bundesregierung gesetzt worden.

00:42:13: Dass hier Reformen zu erwartend sind.

00:42:15: Das heißt also wenn dann muss man das Thema sehr, sehr zeitnah angehen weil eben auch das entsprechende Umsetzen einer Stiftungskonstruktion glaube ich nicht die ganz einfache Übung ist, die man so ohne weiteres mit den Behörden kurzfristig innerhalb von zwei Wochen umsetzen kann, sondern der Zeithorizont ist mindestens ein halbes Jahr.

00:42:39: Mein Resume ganz kurz ist das Thema Steuern oder die Fokussierung auf das Thema steuern wird der Familienstiftung in keinster Weise gerecht.

00:42:49: Ganz kriegt ein leichtes Geschmäckchen was überhaupt nicht passt.

00:42:53: In einer tatsächlich ja schon veränderten Welt an der wir leben ist für mich Das Thema Familienstiftung, ein elementarer Baustein im Hinblick auf Familienunternehmen und das langfristige Fortführendes Unternehmens- und damit auch des langfristigen Zusammenhaltes der Familie.

00:43:16: Das ist für mich das Rosamie.

00:43:18: Genau Paul, da stimme ich dir voll empfehle ich zu!

00:43:21: Dann können wir beide nur noch mal ganz herzlich Danke sagen und freuen uns schon auf die nächste Folge.

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