#3 - Erbschaftsteuer im Fokus: Aktuelle Herausforderungen und Chancen für Familienunternehmen

Shownotes

In dieser Episode des BDO Podcasts „All Ears on Tax – Insights by BDO“ beleuchten Paul Forst und Dr. Christian Reiter die brisanten Entwicklungen rund um die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland. Angesichts der laufenden Überprüfung der geltenden Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) könnte das Jahr 2025 einen Wendepunkt für Unternehmerfamilien darstellen. Die beiden Experten diskutieren die unterschiedlichen Positionen zur Erbschaftsteuer und die Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen. Sie gehen auf mögliche Gesetzesänderungen ein, die sich aus den BVerfG-Verfahren ergeben könnten, und erörtern, welche Maßnahmen Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt ergreifen sollten, um von aktuellen Begünstigungen zu profitieren.

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00:00:06: Hallo zusammen!

00:00:07: Mein Name ist Paul Forst.

00:00:09: Ich begrüße Sie heute gemeinsam mit meinem Kollegen Dr.

00:00:13: Christian Reiter zu einer weiteren Ausgabe unseres im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer.

00:00:36: Lassen Sie mich unser heutigen Podcast mit einem Zitat unseres Kanzlers Friedrich Merz starten.

00:00:43: Thema Abschaftsteuer.

00:00:45: Ich sehe im Augenblick nicht, dass es darüber einen Konsens zwischen den Ländern gebe.

00:00:51: Die Abschaftsteuer steht daher heute im Fokus unserer neusten Folge des BDO-Podcasts All Ears on Tax Insights bei BDO.

00:01:01: Mit diesem sehr sehr interessanten Thema Wittmann möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, meinen Kollegen Dr.

00:01:09: Christian Reiter kurz vorzustellen.

00:01:11: Dr.

00:01:12: Christian Reiter ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

00:01:15: Er berät seit über zwanzig Jahren Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen bzw.

00:01:21: Family Office bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Unternehmerinnen bzw.

00:01:27: privaten Vermögen.

00:01:29: Er ist seit Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli,

00:01:55: Juli, Juli, Juli, Juli, Juli.

00:01:57: Paul Forst ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und verfügt über mehr als twenty-fünf Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen.

00:02:07: Sein Fokus liegt auf der Betreuung von Familienunternehmen sowie der Begleitung von Umstrukturierung aller Art.

00:02:14: Er publiziert regelmäßig steuerliche Fachbeiträge.

00:02:18: Thema Erbschaftssteuer, lieber Paul, kommen wir gleich zu unserer ersten Frage.

00:02:23: Bei der Erbschaftsteuer stehen sich ja die Positionen Ein Anführungsstrichen unversöhnlich gegenüber.

00:02:30: Die Palette der Meinung geht von der Abschaffung sämtlicher Begünstigungen auch im Bereich des Unternehmensvermögens bis hin zur vollständigen Beseitigung der Abschaftssteuer.

00:02:40: Was ist deiner Meinung nach die Wurzel dieses Dissens?

00:02:45: Christian, ein sehr heikles Thema.

00:02:50: Das muss man, glaube ich, sehr sagen.

00:02:53: Sehr heiß diskutiert.

00:02:55: Das muss man genau mal auf den Auf den Kern der Frage gehen.

00:03:00: Wenn ich mir das so anschaue, dann geht es im Kern tatsächlich um die Begünstung für Betriebsvermögen und die Frage sind diese noch verfassungsgemäß?

00:03:10: Ja, nein.

00:03:11: Warum diskutieren wir darüber?

00:03:14: Weil wir müssen konzertieren oder so wird es von vielen so wahrgenommen, dass so ist, dass er da hingestellt, aber das wird so wahrgenommen.

00:03:22: Unternehmensnahrfolgen können nahezu steuerfrei erfolgen.

00:03:27: während private Aben deutlich stärker belastet werden.

00:03:31: Nehmen wir einfach mal auch einen Fall dazu, um es wirklich mal ein wenig an der Praxis deutlich zu machen.

00:03:38: Maschinen bei Unternehmen, dritte Generation, unter Mitarbeiter.

00:03:43: Im Unternehmenswert zehn Millionen.

00:03:45: Wir sprechen hier gar nicht über ein großes Unternehmen, sondern ein mittelständiges Unternehmen.

00:03:51: Der Betrieb wird auf die nächste Generation übertragen.

00:03:54: Wichtig, es gibt eine Nachfolge in der Familie, das ist ja nicht selbstverständlich, aber den gibt es.

00:03:59: Es wird auf die nächste Generation übertragen.

00:04:01: Dann sieht das Gesetz den sogenannten Verschonungsabschlag vor.

00:04:05: Was bedeutet das?

00:04:09: Die Vermögensübergang wird zu eighty-fünf Prozent oder bei Einhaltung einer siebenjährigen Behaltensfrist sogar zu hundert Prozent steuerfrei gestellt.

00:04:22: Jetzt schauen wir mal.

00:04:25: Auf eine andere Vermögensklasse.

00:04:26: schauen wir mal auf das Immobilienvermögen.

00:04:29: Wir sprechen hier steuerlich von Privatvermögen zur Abgrenzung zum Betriebsvermögen, aber eigentlich haben wir hier auch in der Praxis vergleichbare Fälle.

00:04:37: Auch hier haben wir wieder eine Familie.

00:04:39: Die Familie engagiert sich über Generationen im Bereich der Immobilien, fremdvermietet Immobilien.

00:04:46: Hat da eben ein kleines Immobilienportfolio aufgebaut, gar nicht mal so groß, aber insgesamt zehn Millionen Euro wert.

00:04:52: Wenn das jetzt auf die nächste Generation übertragen wird, bestellen wir mal vielleicht zwei Kinder oder auch nur ein Kind und wird dann von den Eltern übertragen.

00:05:05: So, dann haben wir, wenn es gut läuft, haben wir eben so einen normalen Freibetrag zweimal bei einem Kind.

00:05:11: Dann bleibt aber insgesamt ein Vermögen oder ein Wert von rund neun Millionen, der steuerpflichtig ist.

00:05:19: Und hier würde dann eben ein Steuersatz von zu einer sehr signifikanten Steuerbelastung kommt.

00:05:27: Und ich glaube, das ist der Pudels gerne Diskussion.

00:05:33: Das ist auch ein Fall, der jetzt ja auch sehr heiß diskutiert wird.

00:05:38: Es wird immer über das Thema anstehende Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen diskutiert.

00:05:42: Da kommen wir nachher dazu, um da mal im Detail darüber zu sprechen.

00:05:46: Aber das ist einer der Fälle.

00:05:48: Auch da gab es eben einen ähnlich gelagerten Fall.

00:05:51: Jemand hat von einer Tante was geerbt, Privatvermögen, Webpapier-Dipot, Immobilien.

00:05:57: Er musste Steuern zahlen und hat jetzt hier geklagt, weil er sagt, Ungleichbehandlung zu betrieblichen Erbschaffen.

00:06:04: Im Kern, das ist, wie sagt, der Polizkern.

00:06:06: Und ich bin auf unsere heute Diskussion nicht so gespannt, Christian.

00:06:11: Danke, Paul.

00:06:11: Du hast das Dilemma schon an zwei Beispielen ganz gut aufgezeigt.

00:06:15: Es geht ja letztendlich darum, ist die Erbschaftssteuer im derzeitigen Gewand verfassungskonform oder nicht?

00:06:22: Der Artikel drei Absatz eins Grundgesetz gebietet es ja dem Gesetzgeber wesentlich gleiche Fälle nicht ungleich zu behandeln.

00:06:29: Und da hast du ja gerade schon die steuerliche unterschiedliche Behandlung von Privatvermögen und Betriebsvermögen aufgezeigt.

00:06:40: Was liegt denn eigentlich auf dem Tisch der Politik als mögliche Neuregelung des Erbpersteuergesetzes?

00:06:47: Ich habe da mal was gehört.

00:06:48: Es gibt ein Stundungs- oder ein Flat-Tex-Modell.

00:06:51: Vielleicht lieferst du da mal ein paar Insats dazu.

00:06:54: Ja, richtig, diskutiert werden gerade zwei Modelle, Bestundung und das sogenannte Flat-Tex-Modell.

00:07:00: Ich glaube, es ist absolut sinnvoll, da mal ein bisschen tiefer einzusteigen, damit man auch nicht mal an der Diskussion mit beteiligen kann, aber auch mal diese Systeme tiefer zu verstehen.

00:07:09: und was sind die Grundüberlegungen.

00:07:11: Ich würde damit beginnen mit dem Flat-Tex-Modell.

00:07:15: Im Kern ist das wirklich ... Simpel strukturiert, also eine Überlegung, um das mal ein bisschen praktisch zu machen.

00:07:25: Darüber spricht.

00:07:26: man sagt, wir behandeln alles gleich.

00:07:29: Wir differenzieren nicht mehr zwischen Betrieb oder Privatvermögen.

00:07:34: Wir machen auch nicht große Unterscheidungen zwischen Steuerklassen oder Steuersätzen, sondern ganz simpel.

00:07:41: Alle Erbschaften werden einheitlich besteuert.

00:07:44: Das ist das FedTech-Modell.

00:07:46: Wie kann das aussehen?

00:07:47: Diskutiert wird.

00:07:49: zehn Prozent Steuersatz, nehmen wir hier unseren Beispielsfall, den wir eben hatten, wir haben einen Vermögen von zehn Millionen, ob das jetzt ein unternehmerisches Vermögen ist oder privates Vermögen, zehn Millionen, ganz einfach gerechnet, zehn Prozent, eine Million Steuern.

00:08:05: So, und wenn man jetzt mal den Laster zusammen liegt, dann kommt im Ende, mehr oder weniger das Gleiche aber raus, wie in meinem Fall da oben, nur dass es eben auf zwei Schultern verteilt wird.

00:08:15: und das glaube ich ist eigentlich so der Kerngedanke dieser Flat-Tex-Überlegungen.

00:08:23: Wir verteilen das Thema der Steuern auf mehrere Schultern und kommen damit am Ende zu einer Gleichverteilung.

00:08:32: Am Ende wird es nie immer alles perfekt gleich sein, aber ich glaube und deswegen haben wir hier auch sehr, sehr starke Befürwörter auch in der Wissenschaft.

00:08:43: Möchte ich hier namentlich einmal den nicht ganz unwesentlich nur Kononium Clemens füßt oder auch Herrn Prof.

00:08:49: Christoph Spengel nennen.

00:08:52: Beide sind deutliche Fürsprecher für das Thema einer Flattext.

00:08:59: Was sie damit verbinden, ist nicht nur einmal das Thema Fairness oder Gleichbehandlung, sondern sie sagen auch, wir vereinfachen.

00:09:07: Wir reden ja derzeit auch sehr, sehr viel über das Thema Bürokratie und Vereinfachung und glaube ich, das sind auch Und das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, den man hierbei sehen müsste.

00:09:17: Man würde sich ein einfacheres Steuersystem gönnen oder auswählen.

00:09:22: Man würde auf Privilegien für einzelne Gruppen verzichten.

00:09:26: Und dann ist am Ende nur noch die Frage, was ist der passende Steuersatz?

00:09:30: Herr Fuß spricht einmal von acht Prozent.

00:09:33: Herr Spengel von neun Prozent.

00:09:36: Das wird man am Ende sehen.

00:09:39: Bemerkenswert oder wichtig, glaube ich, in der Diskussion ist auch zu sehen, wie stellen sich denn die unterschiedlichen Parteien oder die verschiedenen Parteien dazu?

00:09:47: Die CDU ist ja hier bei dem Thema nicht ganz, ganz unwichtig, weil sie ja immer der Interessenvertreter auch der Unternehmen ist.

00:09:54: Die CDU selber hat in ihrem Grundsatzprogramm zwanzig, drehundzwanzig die Idee der Flatex aufgebracht.

00:10:00: Im Kern, glaube ich, diesen Überlegungen, Vereinfachung, Gleichbehandlung, ja, ist ein wenig Da von abgerückt, schauen wir mal, was sehr schade ist bzw.

00:10:19: was in diesem Kontext natürlich mit Vorsicht zu genießen ist, dass sich die drei anderen Parteien diesem Thema der Flettex komplett verschließen, sowohl SPD, Grüne als auch Linke haben hier eine eindeutige Position.

00:10:34: Sie sagen Flettex mit uns nicht.

00:10:38: Sie sehen da einen ganz klar anderen Weg.

00:10:42: Sie sagen Mittelschicht entlasten, große Vermögen mehr belasten.

00:10:48: Das kann aus meiner Sicht definitiv ja nicht die Lösung sein, wird auch am Ende nicht die Lösung sein.

00:10:52: Vielleicht ganz kurz dazu.

00:10:54: daher noch mal einen ganz, ganz kurzen Blick auf das sogenannte Stundungsmodell.

00:11:00: Was verstehen wir unter dem Stundungsmodell?

00:11:03: Der Stundungsmodell sagt einfach, wir besteuern, wir besteuern ohne Privilegien, also nicht, dass wir eben mit einem kleinen niedrigen Steuersatz oder einem einheitlichen Steuersatz arbeiten wie bei der Flettec, sondern wir nehmen die Abschaftsteuer, so wie sie jetzt aktuell ist und streichen alle Privilegien raus und steuern voll.

00:11:23: Aber... Wir machen es in Anführungsstrichen etwas erträglicher, indem wir euch die Steuerlast einfach über Jahre stunden.

00:11:34: Diskutiert wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

00:11:39: Auf den ersten Blick mag das vochterhaft sein, weil es eben gerade jetzt auch bei den Unternehmen oder größeren Vermögen gerade bei und das sind in der Regel ja dann idiquide Vermögen, genau die Chance gibt, das sukzessive abzuzahlen.

00:11:56: Ich glaube nicht, dass eine Stundungsmodell tatsächlich die Lösung sein kann, weil es einfach zu einer zu hohen Besteuerung führen wird.

00:12:04: Und das gilt jetzt unabhängig davon, ob wir über Betriebsvermögen oder Privatvermögen sprechen.

00:12:09: Für mich persönlich ist das Thema Kombination Flat-Tex und Stundungsmodell eigentlich die ideale Option.

00:12:20: Warum?

00:12:21: weil sie eine Brücke schlägt.

00:12:23: Weil wir kommen zu einer einheitlichen, ideal typischen, einheitlichen Störquote, nehmen wir mal die zehn Prozent, kann man darüber diskutieren, vielleicht sind wir ein bisschen weniger, vielleicht ein bisschen mehr, aber eben für alle einheitlich.

00:12:38: Und dann dürfen wir natürlich nicht vergessen, dass wir, egal ob wir bei Immobilienvermögen oder Betriebsvermögen uns anschauen, diese Unternehmen, die sitzen ja nicht alle nur auf Riesentöpfen von Geld, sondern die müssen eben das erstmal wieder verdienen, was sie dann als Steuer zahlen müssen.

00:12:57: Und da muss sich der Gesetzgeber was einfallen lassen und das kann nur über eine Stunde in der Steuerlast passieren.

00:13:06: Und deswegen glaube ich, dass das vielleicht eine Lösung sein kann.

00:13:12: Wir werden sehen, Es wäre noch andere Themen diskutiert in dem Kontext.

00:13:15: Und da kannst du, Christian, ja ganz heiß aus Bayern berichten.

00:13:20: Ja, genau.

00:13:20: Als Waschächter Bayern muss ich natürlich auf den Vorschlag unseres Ministerpräsidenten Markus Söder zur Regionalisierung der Erbschaftscheuer nochmal eingehen.

00:13:30: Anfang September zwanzig, fünfundzwanzig hat er ja nach der Sommerpause nochmal die Diskussion angefacht und hat gefordert, dass den Bundesländern mehr Autonomie bei der Regelung der Steuersätze Eingeräumt wird.

00:13:45: Hintergrund ist da, dass gerade bei Erben in Bayern zum Beispiel die hohen Immobilienwerte und damit natürlich auch durch die regelmäßig höhere Abschaftssteuer einfach finanzielle größere Einbußendrohne.

00:13:56: Nach seiner Meinung führt das geltende Recht dazu, dass bei uns in Bayern reihenweise Familienangehörige ihre Häuser verkaufen müssen, um die Abschaftssteuer zu bezahlen zu können.

00:14:07: Das ist einfach unfair.

00:14:10: Das war sein Argument in der Situation.

00:14:14: Und er sieht eigentlich ein Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern als unschädlich an.

00:14:21: Gut,

00:14:22: ob dieser Vorschlag jetzt der Weißheit letzter Schluss ist, kann mal vorläufig dahingestellt bleiben.

00:14:28: Ich glaube, es ist völlig richtig, das Thema in den Fokus zu stellen.

00:14:33: Klar kann man jetzt vortragen eine Regionalisierung mit sechzehn unterschiedlichen Erbschersteuergesetzen in allen Bundesländern wäre natürlich nichts anderes als ein bayerischer Flickelteppich.

00:14:46: Und das ist natürlich gerade für Familienunternehmen die Betriebsstätten in unterschiedlichen Ländern unterhalten dann auch ein wahnsinnig bürokratisches Vorgehen.

00:14:54: Und das ist auch so das Hauptargument der Kritiker des Vorschlags wie zum Beispiel die Präsidentin des Verbansterfamilienunternehmer Marie-Christine Ostermann.

00:15:05: Aber ich meine es völlig richtig, dass Markus Söder die Diskussion um die Erbschersteuer aktiv anstößt.

00:15:13: Weil, gerade wenn ich in Bayern den Blick über die Grenze werfe in unser Nachbarland Österreich, die haben seit August zwei tausend acht keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr.

00:15:23: Und das ist ja auch genau ein Grund und auch ein Argument, dass wenn wir in Deutschland mit der Steuerpolitik vielleicht auch, sage ich mal, über das gesunde Maße hinausgehen, das natürlich der eine oder andere Unternehmer sich aktiv Gedanken darüber macht, in die Alpenrepublik oder auch in die Schweiz wegzuziehen.

00:15:44: Und ich glaube, hier müssen wir eine politisch vernünftige Lösung finden und ich glaube, da werden wir jetzt auch weiter darauf eingehen können.

00:15:53: Natürlich ein weiteres Gespenst, das hier umgeht in dem Zusammenhang, ist die Frage der Vermögensteuer.

00:16:00: Hältst du das eigentlich für realistisch, Paul, dass Stadt oder sogar zusätzlich zur erhöhten Erbschaftssteuer eine Vermögenssteuer wieder eingeführt wird?

00:16:10: Der Fiskus braucht der dringend Geld, um die Haushaltslöcher aus den Infrastrukturmaßnahmen zu stopfen.

00:16:19: Ja, das ist der Punkt.

00:16:21: Es wird offensichtlich sehr, sehr viel Geld benötigt und da sinkt die Scham.

00:16:29: im Hinblick auf die Einführung neuer Steuern oder nehmen wir mal die Vermögensteuer.

00:16:34: Sie wäre ja keine neue Steuer.

00:16:36: Sie ist ja im Kern eine nur ausgesetztste Steuer und das hilft natürlich dann auch immer in der Diskussion zu sagen, dann führen oder dann beleben wir sie wieder.

00:16:48: Meine persönliche Meinung, auch wenn die jetzt nicht so entscheidend ist, aber ich glaube, da bin ich auch nicht alleine mit, ist, dass man die Finger von der Vermögensteuer lassen sollte.

00:16:59: warum es sie nicht mehr gibt oder sie eben nicht mehr durchgeführt wird.

00:17:02: Das hat sehr, sehr gute Gründe.

00:17:03: Der wesentliche Punkt ist ganz einfach, es ist eine besteuerende Substanz.

00:17:08: Es macht einfach keinen Sinn.

00:17:10: Und da kann man jetzt viel zu sagen, besteuerende Substanz und so weiter.

00:17:17: Ich glaube, da muss man auch da wieder mal in die Parteiprogramme der einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien schauen.

00:17:28: Und da gibt es ja drei, die das Thema sehr, sehr stark im Wahlkampf gestresst haben und es auch jetzt wieder sehr, sehr stressen.

00:17:36: Und ich glaube, dass sie das auch grundsätzlich sehr, sehr ernst meinen.

00:17:40: Also das ist jetzt nicht nur ein Wahlkampfgetöse, sondern sie meinen das ernst.

00:17:46: Und deswegen ist es sinnvoll, da mal reinzuschauen.

00:17:48: Die SPD liest ja noch am moderatesten unterwegs.

00:17:53: Sie sagt im Ende bei entsprechend großen Vermögen zwei Prozent.

00:17:58: Bei kleineren Vermögen ein Prozent.

00:18:01: Was ist ein kleines Vermögen?

00:18:02: Kleines Vermögen ist ab zwei Millionen Euro.

00:18:05: Großes Vermögen ist ab eine Milliarde Euro.

00:18:10: Kernausage, wir bewegen uns dazwischen ein und zwei.

00:18:12: Gerade was die Unternehmen anbelangt, da sind wir auch schnell bei den zwei.

00:18:16: Das ist noch der niedrige Punkt.

00:18:18: Die Grünen sind da schon weniger zurückhaltend.

00:18:21: Die kommen fangen bei eins an und gehen dann direkt schon auf die drei Prozent.

00:18:25: Weiß ich nicht, ob Sie sagen, wir sind die lieben Freunde, aber die Linken sind natürlich da.

00:18:31: Haben Sie überhaupt keine Zurückhaltung?

00:18:34: Da sind wir schnell bei fünf oder bei Vermögen über eine Milliarde, weil es wird gar zwölf Prozent.

00:18:41: Und das muss man sich immer mal vor Augen führen.

00:18:44: Was heißt denn das?

00:18:46: Wir gucken zwar alle, wir sehen ja mal die Börsen und alles wächst und alles gedeiht und alles groß, aber wenn Sie mal tatsächlich auf die Rendite von Unternehmen schauen, ob im Handel oder wo auch immer, Dann sind Unternehmensrennlitten von zwei, drei, vier Prozent eher an der Tagesordnung.

00:19:03: Wir reden nicht über zehn Prozent.

00:19:04: So.

00:19:05: Und wenn sie dann mit einer Vermögenssteuer kommen, einer Vermögenssteuer, die auf dem Gesamtwert des Unternehmens aufsetzt und die ist dann bei ein, zwei, drei Prozent, dann.

00:19:16: führt das dazu, dass sie mehr oder weniger komplett die gesamten Gewinne, die ja schonmal besteuert werden, mich die Ertrag steuern, mehr oder weniger wegfressen mit der Vermögenssteuer.

00:19:25: Deswegen kann die Vermögenssteuer eigentlich ökonomisch überhaupt nicht funktionieren.

00:19:30: Es wird immer wieder erzählt und da ist dort groß der Neidgedanke dabei.

00:19:35: Meine klare Meinung, Position weg von der Vermögenssteuer, so darüber hinaus.

00:19:41: Ist das auch ein bisschen mit Arbeit verbunden?

00:19:43: Die Vermögensteuer ist ja auch deswegen abgeschafft worden, weil sie auch im Verhältnis zu dem, was an Aufwand getätigt wurde und dem Aufkommen, was da war, das hat sich gar nicht mehr so richtig gerechnet.

00:19:55: Also wie gesagt, Finger weg.

00:19:57: Ich glaube, das Ganze ist auch ein wenig, wie gesagt, auch Wahlkampf oder Nachwahlkampfgetöse.

00:20:06: Dass es da was geben wird, dass es Änderungen bei der Erbschaftssteuer geben wird.

00:20:11: Auch deswegen, weil die Mitteltschicht da schon etwas wünscht, wegen der Ungleichbehandlung des Privatvermögens, das ist eigentlich ja die Essenz auch der Diskussion mit Bayern.

00:20:20: Also wenn über die Immobilien dort gesprochen werden, dann ist das ein klares Thema, dass eben auch die Mitteltschicht hat Vermögen aufgebaut und auch die Muster entsprechend berücksichtigt werden.

00:20:34: So, dafür wird dann die SPD auf die Vermögensteuer verzichten und dann hätten wir eine gute Lösung.

00:20:40: Meine Konklusie ist, lieber eine Flat-Sex von zehn Prozent mit Stundungsmöglichkeit als jedes Jahr zwei Prozent Vermögensstöcher, was das rein ökonomisch sehe.

00:20:50: Also deswegen, ich hoffe, wir werden ein bisschen gehört, aber lassen wir nochmal ein bisschen andere Länder schauen, die können ja auch für uns vielleicht hilfreich sein, oder Christian?

00:21:01: Ja genau, wenn wir nochmal den Blick nach Österreich werfen, da hat man ja im Jahr.

00:21:09: Man hat natürlich gesehen, dass das Aufkommen dann hier auch in dem Bereich eingebrochen ist.

00:21:14: Deswegen hat sich die Finanz, wie man sagen, in der Findungsreichtum geübt und andere Steuersubstrate eingeführt.

00:21:22: So ist zum Beispiel die Grunderwerbsteuer in Höhe von drei Komma fünf Prozent des Verkehrswerts nun auch in Österreich, glaube ich, seit zwölf, für den Erdfall eingeführt worden.

00:21:34: Da wird mir in Deutschland auch noch ein bisschen was einfallen, was der Gesetzgeber hier nutzen könnte, um den Ausfall bei der Erbsensteuer, wenn das Finanzverfassungsgericht hier die Verfassungswidrigkeit feststellen sollte, das kompensieren könnte.

00:21:49: Du hast ja die Börsen schon angesprochen.

00:21:51: Wir haben in Deutschland ja für Einkünfte aus Kapitalvermögen die Abgeltungssteuer, die ist ursprünglich mal durch Hans Eichel eingeführt worden.

00:22:00: Sie hatte ihren Regelungszweck, die Repatriierung.

00:22:02: von dem Ausland gebunkerten Finanzanlagen weitgehend erfüllt, sodass eben hier für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen seines Zinsen, seines Dividenden, seines Veräußerungsgewinne grundsätzlich die Flat-Tex von twenty-fünf Prozent eingreift.

00:22:20: Wenn man da natürlich den persönlichen Steuersatz darauf anwenden würde, hätte man schon eine gute Verdopplung des Steuersubstrats in dem Bereich.

00:22:31: Auch Immobilien kann der Gesetzgeber in den Blick nehmen.

00:22:36: Auch im Gegensatz zu Österreich ist es so, dass in Deutschland privat gehaltene Immobilien immer noch steuerlich privilegiert sind.

00:22:43: Denn wenn du eine Immobilie zehn Jahre nach dem Erwerb zum Beispiel in der Laufzeit vermietet hast und sie Privatvermögen hältst und sie dann veräußerst, dann ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

00:22:57: Dieses Halteprivileg ist natürlich auch sag ich mal, dem einen oder anderen Politiker ein Dorn im Auge und wird hier ganz offensiv als Steuerbevorzugung genannt.

00:23:09: Und auch da sollte man sich möglicherweise mit dem Gedanken tragen, wenn man Bestandsimmobilien hat, hier drüber nachzudenken, wie man sich aufstellt, wenn es halt ein Privileg fallen sollte.

00:23:20: Danke Christian, ich glaube, mein... Ein Blick über die Grenzen zu werfen war nicht verkehrt, weil immer ja immer auf die die Österreicher zeigen, da gibt es keine Abschaftssteuer.

00:23:31: Wir haben gesehen, dass dann irgendwo muss die Kohle herkommen und dann sind die Leute sehr, sehr kreativ, wieder ein Ding anders zu besteuern.

00:23:41: Lassen Sie aber mal, glaube ich, jetzt doch einmal einen konkreten Blick auf die aktuelle Situation werfen.

00:23:49: und was müssen, was müssen insbesondere vielleicht Unternehmen oder Unternehmen eigentümer gerade noch machen oder.

00:24:00: beachten.

00:24:00: Ich glaube, da ist ganz, ganz wichtig, dass wir mal auf die Anhänge im Bundesverfassungsverfahren schauen.

00:24:07: Magst du uns da gerne mal einen Überblick geben, Christian?

00:24:10: Ich glaube, das ist schon angebracht.

00:24:12: Ja, in Karlsruhe, wie ist der Stand der Verfahren derzeit?

00:24:17: Also ursprünglich waren fünf Verfahren zur Erbschaftsteuer anhängig.

00:24:21: Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang zwanzig, zwanzig, zwei Verfahren als unzulässig verworfen, sodass derzeit noch drei Verfassungsbeschwerden offen sind.

00:24:31: Besonders hervorzuheben, das Verfahren, was du auch schon angesprochen hattest, wo es darum geht, dass die Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zur Essig-Klasse Privatvermögen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt.

00:24:47: Dieses Verfahren steht eigentlich im Fokus der Aufmerksamkeit.

00:24:51: Und hier hat das Bundesverfassungsgericht Anak angekündigt, noch im Jahr zwanzig, fünfundzwanzig eine Entscheidung zu treffen.

00:24:59: Daneben das weitere zentrale Verfahren ist die abstrakte Normenkontrolle der Bayerischen Staatsregierung.

00:25:08: Hier hat eben die Regierung aus Bayern nochmal die verfassungsrechtliche Überprüfung der Erbschaftsteuer an sich angeregt.

00:25:18: Und geht da eben konzentriert, was wir schon angesprochen haben, eben für die Regionalisierung der Erbschaftsteuer ein, will eben eine Überprüfung der Erhöhung der persönlichen Freibeträge, der Senkung der Steuersätze und vor allem eine Überführung der Erbschaftsteuer auch in die alleinige Rohheit der Bundesländer anregen und hier eben den Weg durch eine verfassungsgerichtliche Entscheidung ebnen.

00:25:45: Ja.

00:25:45: Du hast gefragt, wie kann die Entscheidung aussehen?

00:25:48: Werfen wir da auch mal einen Blick in die Vergangenheit.

00:25:50: Also im Jahr zwei vierzehn, so alle zehn Jahre, haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Erbschaftssteuer.

00:25:58: Und das ist ja quasi die Entscheidung gewesen, die eben dann auch in zwei sechzehn den Gesetzgeber veranlasst hat, das Erbschaftssteuergesetz umfassend und derzeit komplett neu zu regeln.

00:26:10: Das ist ja mal gerichtsystematisch gesehen, war da dahintergrund ein bisschen ein anderer, weil das Verfahren damals ging auf eine konkrete Normenkontrolle des Bundesfinanzhofs zurück.

00:26:23: Also der BfH hat quasi anlässlich eines bei ihm anhängigen instanzlichen Verfahrens die Ich würde sagen, die Chance genutzt, das Recht vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, weil er der Auffassung war, dass eben die Lücken in dem seit dem Jahr two-tausendneun geltenden Recht einfach zu groß waren, Stichwort Cash geben, BHs, wo man eben durch die Nutzung betrieblicher Steuervergünstigungen eben entsprechende steuerliche Vorteile erzielen konnte und das relativ einfach.

00:26:53: Und das war der BFH in klarer Dorn im Auge, und er hat es eben genutzt, hier das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

00:27:00: Jetzt haben wir eine gewisse andere Situation.

00:27:02: Da kommt es natürlich ein bisschen auch darauf an, welche Art von Verfahren haben wir.

00:27:07: Wenn wir jetzt mal die abstrakte Normenkontrolle anschauen, das ist ja letztendlich eine allgemeine Bundesverfassungsgerichtliche Prüfung, ob das Erbschersteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

00:27:19: Da hat sich Bayern, sage ich mal, ganz spezifisch auf die Freibeträge, auf die persönlichen konzentriert und eben die Grundstücksbewertung nochmal herausgehoben.

00:27:29: Auch das, was wir eben schon angesprochen hatten von Markus Söder, der hinweist, dass eben die Werte in Bayern, was Immobilien angeht, einfach höher sind und damit gibt es auch eine höhere Erbschaftsteuer.

00:27:40: Jetzt ist natürlich das Bundesverfassungsgewicht grundsätzlich an den, sage ich mal, lateinischen Grundsatz eine Ultra Petita.

00:27:48: gebunden.

00:27:48: Das heißt, man kriegt nicht mehr, als man gefordert hat.

00:27:52: Allerdings lässt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch immer die Möglichkeit zu verfassungswidrige Regelungen überprüfen zu lassen.

00:28:01: So dass das Bundesverfassungsgericht auch die abstrakte Normenkontrolle eben zum Anlass nehmen kann, herzugehen und den Dreizehn A bis C und die Achtundzwanzig A Erbschaftssteuer gesetzt.

00:28:11: Also die großen derzeit geltenden Begünstigungen für Unternehmen und für die Übertragung unternehmerischens in den nächsten Vermögens eben zu kippen oder sogar für nicht dich zu erklären.

00:28:25: Die Verfassungsbeschwerden, das sind ja immer Rechtsbehelfe, die die Bürger gegen zum Beispiel das Urteil des Bundesfinanzhofs erheben, sodass eben die Verfassungsbeschwerde das Verfassungsgericht auf den konkreten Einzelfall bindet, also auf die zugrunde liegende Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

00:28:44: Aber auch da ist das Recht des Verfassungsgerichts auch aufgrund der Gewaltenteilung da, dass den Urteilen zugrunde liegende Gesetze generell für Verfassungswidrig zu erklären.

00:28:55: Und da das Erferscheuergesetz ein nachkonstitutionelles Gesetz ist, hat das Bundesverfassungsgericht auch die alleinige Kompetenz hier die Nichtigkeit oder die Alternative der Unvereinbarkeitserklärung mit Verordnungsanordnung zu treffen.

00:29:12: Das sind die beiden möglichen Entscheidungsformen, die es gibt.

00:29:18: Entweder die Nichtigkeitserklärung, das heißt, das Gesetz wirkt dann bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fort.

00:29:26: Und ab dem Zeitpunkt, wo das Verfassungsgericht erklärt, ist das Gesetz nichtig.

00:29:31: Das heißt, es ist nicht mehr anwendbar.

00:29:33: Das heißt, an dem Tag würde sozusagen die Erbschaftssteuer bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht erhoben werden können.

00:29:41: Aber das Verfassungsgericht sieht natürlich die fiskalischen Bedarf und geht eher dazu über bei Steuersachen die Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungsanordnung zu nutzen.

00:29:52: Das war auch das, was damals im Jahr zwei Vierzehn ausgesprochen wurde.

00:29:56: Das heißt, dass jetzige Recht, auch wenn es verfassungsrechtlichen Bedingungen begegnet, gilt weiter, bis eben der Gesetzgeber eine Übergangszeit erhält, um das Gesetz dann auch verfassungsgeformen anzupassen.

00:30:10: Da ist natürlich das Thema, was ist mit einer möglichen Rückwirkung.

00:30:14: Die Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer ist eine echte Stichtagsteuer.

00:30:18: Das heißt, es gilt das Recht zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung.

00:30:23: Jetzt kann es natürlich passieren, dass der Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt ein Recht schafft.

00:30:31: Das heißt, man macht die Übertragung auf Basis des geltenden Rechts.

00:30:35: Das ist allerdings unvereinbar erklärt worden.

00:30:38: Der Gesetzgeber ändert es jetzt.

00:30:40: Und sagt zum Beispiel im Jahr, zwanzig, zwanzig, so lange wird die Frist natürlich nicht da.

00:30:44: Ich würde sagen so, alle Fälle bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden schon nach dem neuen Recht, also ohne Betriebsvermögensbegünstigung, geregelt.

00:30:56: Es ist schwierig, es gibt eine echte und eine unechte Rückwirkung.

00:31:00: Die echte Rückwirkung ist eigentlich nur ganz in ganz wenigen Fällen zulässig, wenn zum Beispiel das geltende Recht unklar und verworren ist.

00:31:09: Also auf das deutsche Erbschersteuerrecht kriegt man leider nicht auf ein Bierdeckel, wie ja immer auch die Forderung aus der Politik war, sodass halt der Punkt schon in die realistisch sein könnte.

00:31:26: Aber... Wenn man mal fragt, was kommen kann, man sollte davon ausgehen, dass eben auch wie den Jahren vierzehn, sechzehn die Unvereinbarkeitserklärung ausgesprochen wird.

00:31:35: Der Gesetzgeber kriegt einen Übergangsfrist und dann muss er eben das Gesetz neu aufstellen.

00:31:42: Und ob der Gesetzgeber das Rückdatiert, zum Beispiel auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils.

00:31:51: lässt sich nicht vorhersehen.

00:31:52: Es gibt immer so ein bisschen Zurückhaltung in dem Zusammenhang.

00:31:55: Aber wenn man Geld braucht, lässt man vielleicht die letzten Ketten fallen.

00:32:01: Was kann man sagen?

00:32:02: Also wer jetzt noch nicht die Betriebsvermögensbegünstigung in Anspruch genommen hat, der läuft wirklich drastisch die Gefahr bei einer Veröffentlichung des Urteils des Bundesverwassungsgerichts und die kann eigentlich bis Ende des Jahres kommen, dass er eben Wenn er da noch keine Übertragung gemacht hat, dass dann natürlich das günstigere Recht, wie es jetzt dargestellt ist, nicht mehr gilt, man muss zusammengefasst einfach jetzt schnell handeln.

00:32:30: Ja Christian, das habe ich jetzt keine guten Nachrichten mitgebracht.

00:32:36: Also ich würde das auch so sehen, da ist schon Gefahr im Verzuge, da sollte man nicht so darauf vertrauen, dass da mit oder ohne Rückwirkung, was da immer kommen mag.

00:32:51: Ich teile da deine Auffassung, bin da komplett dabei, aber dann müssen wir mal jetzt konkret werden.

00:32:58: Was heißt denn das?

00:32:59: Was kann der jetzt noch machen?

00:33:00: Was machen wir denn?

00:33:01: Ja, die Sache ist jetzt brandheiß, Paul.

00:33:05: Wenn ich zum Beispiel die Lösung über eine Stiftung wähle, das sogenannte Blockerstiftung, die eben zur Ausnutzung der Verschonungsbedarfsprüfung entweder Betriebsvermögen oder Privatvermögen gegen die Erbschaft und Schenkungssteuer abschirmt, dann muss ich einfach auch darüber nachdenken, den Blick über die Grenze zu werfen und ein ausländisches Stiftungsvehikel zu nehmen.

00:33:26: Gibt es ja in allen Ländern um Deutschland rum.

00:33:30: Beispiele, zum Beispiel die ausländische Familienstiftung Lichtenstein, sehr prominent und die kriegst du unter zur Hilfenahme von Beratern prozessual durchaus in zwei bis vier Wochen gegründet.

00:33:46: Der Vorteil ist einfach, das ausländische Stiftungsrecht ist generell viel weniger bürokratisch und zeitintensiv wie das deutsche BGB, weil wenn du bei einer deutschen Familienstiftung beantragst, musst du mit sechs bis zwölf Monaten bis zur Genehmigung durch die jeweilige Stiftungsbehörde rechnen.

00:34:03: Das heißt, bei der Übertragung von Vermögen aus Deutschland in das Stiftungsvehikeln muss man natürlich immer die steuerlichen Fallstrecke beachten, wie die deutsche Wegzugsbesteuerung.

00:34:12: Aber da können wir ein bisschen Entwarnung geben.

00:34:17: Wir haben Lösungen im Köcher, womit wir auch aus der Erfahrung von bisherigen Projekten interessierter helfen können, den Weg ins Ausland zu gehen.

00:34:28: Aber Notatermin würde ich mir auf alle Fälle mal reservieren, weil ich glaube, die Kollegen sind dann unter Zeitdruck zum Ende des Jahres.

00:34:37: Ich werde jetzt gerne nur trauen.

00:34:42: Aber Paul, es gibt ja auch schöne Lösungen für Privatvermögen.

00:34:47: Da brauche ich mir Begünstigung aus dem Betriebsvermögensbereich keine Gedanken machen.

00:34:52: Wie ist denn da deine Erfahrung?

00:34:54: Gibt es eine gängige Lösung, um Erbschaft und Schengelsteuer zu optimieren in dem Bereich?

00:34:58: Ja, also das ist noch mal ein wichtiger Punkt.

00:35:00: Wir haben uns jetzt sehr stark mit dem Unternehmerischenvermögen beschäftigt.

00:35:05: Vielleicht gibt es nach vorne raus Begünstigung oder wird das Privatvermögen niedriger besteuert.

00:35:13: Aber nichtsdestotrotz ist das ja immer eine grundsätzliche Frage, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

00:35:18: Und da, glaube ich, ist ganz, ganz wichtig das Thema des Niesbrauchs.

00:35:22: So, ein oder andere kennt das, aber ich glaube, es macht Sinn.

00:35:25: Es wird dann nochmal ein, zwei Minuten auf das Thema Nutzung, Vorbehaltsniesbrauch im Zusammenhang mit der Vertragung von Privatvermögen.

00:35:35: zu uns anzuschauen.

00:35:37: So, Privatvermögen, was sprechen wir?

00:35:40: Das kann Kapitalvermögen sein, das können Wertpapierdepots sein, da wird es häufig genutzt.

00:35:46: Ich glaube, der gängigste Fall und glaube doch mal, der eingängigste Fall ist das Thema Übertragung von Immobilienvermögen.

00:35:53: Wir haben an meinem Beispielfall am Anfang gesehen, dass da schon noch eine sehr hohe Belastung drohen kann.

00:36:03: Hier kann man sich einfach gut über die Jahre aufstellen, insbesondere, und das ist, glaube ich, auch der wichtige Punkt.

00:36:10: Wenn man das wie unserem Beispielsfall tatsächlich über die Jahrevermögen in der Familie aufgebaut worden ist und das auch in der Familie weiterhin bleiben soll, dann macht der Niesbrauch nämlich Sinn.

00:36:20: Warum?

00:36:21: Was ist denn der Niesbrauch?

00:36:22: Was soll damit erreicht werden.

00:36:24: im Kernste so?

00:36:29: Wir haben den Schenker, den Erdblasser, den potenziellen Erdblasser, er überträgt seinen Vermögen, nehmen wir hier mal das Immobilienvermögen und behält sich dann eben den sogenannten Niesbrauch vor.

00:36:42: Das heißt Niesbrauch, Niesbrauch haust, er wird zwar nicht Eigentümer des entsprechenden Vermögen der Immobilie, sondern das Eigentum geht hier in diesem Fall mit der Schenkung auf die nächste Generation über.

00:36:55: Aber er hat für eine bestimmte Zeit, wenn er wünscht, auf Lebenszeit oder für eine begrenzte Zeit, weiterhin Zugriff auf die Erträge.

00:37:03: Das heißt, er vereinnahmt die Mieteinnahmen.

00:37:06: Das heißt, er kann daraus auch seine Versorgung weiterhin sicherstellen.

00:37:13: Man muss auch so sehen, dass es nicht ehrenrühig ist, sondern im Gegensatz.

00:37:17: Es gibt viele Familien, die über Jahre bewusst im Immobilienvermögen aufgebaut haben, weil es eben für sie eben auch eine unternehmerische Tätigkeit ist und sie bestreiten aus den Mietern haben auch ihren Lebensunterhalt.

00:37:29: Dafür kümmern sie sich eben auch um die entsprechenden Immobilien und das ist bei mehreren Immobilien und mehr von mir noch keine ganz einfache Sache.

00:37:36: Das ist tatsächlich unternehmerisch tätig werden.

00:37:39: So und deswegen macht es Sinn, dass die Eltern eben auch hier weiterhin an den Einkünften partizipieren können.

00:37:46: So, und jetzt schauen wir mal wissen in die abschaftsteuerliche Komponente, wie spielt das, wie ist das für uns, kann das für uns positiv genutzt werden.

00:37:56: Der wichtige Punkt ist, wenn so ein Niesbrau vereinbart wird, ein solcher Vorbeitsniesbrauch, dann vereinbare ich ja im Kern, dass ich dem Schenker über die Jahre beim bestimmten Zeitraum die Früchte überlasse.

00:38:14: Das heißt, ich, der günstigte, verzichte auf was.

00:38:18: Wenn wir jetzt hier den Fall nehmen, dass das auf Lebzeit ist, dann ist der von der Lebenserwartung abhängig.

00:38:25: Dann gebe ich für die Lebenserwartungszeit, bleiben die Einkünfte bei dem übertragenen.

00:38:32: Das heißt, derjenige, der als Eigentümer das Grundstück bekommt.

00:38:36: hat zwar das Grundstück, hat aber erst mal ja keine Früchte daraus.

00:38:40: Und das ist das, was wir dann erbschaftsstorlich nutzen können oder das, was dann eben in die Bemessung oder die Bestimmung der Erbschaftsstore einfließt.

00:38:48: Es wird zwar vermögend übertragen, dass grundsätzlich ja eben auch Früchte trägt, aber diese Früchte bleiben halt für eine bestimmte Zeit demjenigen vorbehalten, der das Vermögen überträgt.

00:39:01: Und das führt dazu, dass wir eben von dem eigentlichen Vermögenswert eine Schuld, eine Belastung abziehen können.

00:39:09: Wo machen wir das wieder mal konkret?

00:39:10: an einem Beispiel?

00:39:12: Wir haben ein Mehrfamilienhaus, jährliche Mieteinnahmen.

00:39:17: Die Immobilie ist aus den neunziger Jahren.

00:39:19: So, dann können wir ganz einfach in ein paar Tabellen das Bewertungsgesetz schauen und dann sagt uns das sehr schnell hin.

00:39:28: Wert der Immobilie für steuerliche Zwecke.

00:39:31: Wer mir bewusst, der das so ausgerechnet, wenn wir kämen, dann nämlich auf einen Verfielfältiger von twenty-fünf.

00:39:38: Weil nämlich die Immobilie ungefähr eine Erwartungshaltung von guten achtzig Jahren hat.

00:39:45: So, die sind, ist aus den neunzigern.

00:39:47: Dann zieht man fünfunddreißig Jahre ab, dann bleiben fünfundvierzig über, kommt mal in die Tabelle, dann kommt ein Verfielfältiger raus, basieren auf einem effektiven Zins von drei Komma fünf Prozent, wie gesagt ungefähr zweiundzwanzig Komma fünf.

00:39:59: Das heißt, diese Immobilie würde für steuerliche Zwecke mit rund zwei Komma zwei Millionen bewertet werden.

00:40:07: Ist glaube ich auch nicht ganz so weit weg vom tatsächlichen Verkehrswert.

00:40:10: So, und jetzt schauen wir mal, wie spielt denn da der Nießbrauch rein?

00:40:14: Wir haben eine Konstellation, wo die Eltern fünfzig Jahre alt sind.

00:40:18: Dann schauen wir da wieder in, da schauen wir in die sogenannte Sterbetabelle und dann in eine weitere Anlage und dann ergibt sich ein.

00:40:26: Entsprechender Kapitalwert von fünfzehn, fünf.

00:40:30: Wir rechnen das diese fünfzehn, fünf auch wieder mit den hunderttausend Euro.

00:40:33: Und dann ergibt sich daraus aufgrund der Lebenserwartung und auch hier wieder eines Zinsfaktors.

00:40:39: Ein Abschlag von rund eins, fünf Millionen.

00:40:44: Das heißt, wir übertragen Vermögen von zwei Komma zwei, aber belastet den Anführungsstrichen mit einer Niesbrauchschuld von eins Komma fünf.

00:40:51: Das heißt übertragen wird im Endeffekt netto Vermögen nur rund von siehundertfünfzigtausend Euro.

00:40:59: Haben wir zwei Kinder beziehungsweise beide Eltern haben jeweils ein Anteil an dem Mehrfamilienhaus und übertragen das auf ein Kind.

00:41:06: Dann werden wir hier mit den entspricht geltenden Freibeträgen würden wir dieses Vermögen steuerfrei übertragen können.

00:41:13: Also man sieht, hier gibt es Möglichkeiten.

00:41:17: Wichtig ist uns in dem Kontext, hier muss man früh handeln.

00:41:22: Jetzt nicht früh handeln, weil wir da über eine Bundesverfassungsgerichte Entscheidungen diskutiert haben.

00:41:26: Nein, weil natürlich mit frühem Übertragen die Eltern oder derjenige, der überträgt noch etwas Jünger ist.

00:41:34: Und dann hat er natürlich eine deutlich höhere Lebenserwartung.

00:41:37: Und damit steigt natürlich der Kapitalwert, der zum Abzug gebracht werden kann.

00:41:43: Und deswegen können wir hier, dem Kontext, unabhängig von allen Diskussionen über Verfassungsmäßigkeit und Bundesverfassungsgerichte sagen, nutzen Sie sinnvoll das Thema Vorbehaltsnießbrauch für die Übertragung von Privatvermögen und gehen Sie das Thema frühzeitig an, weil das tatsächlich auf heller und fennig, oder wie man das genau sagt, dann aus.

00:42:09: Und das ist wichtig, dass man sich mit dem Thema immer frühzeitig beschäftigt.

00:42:17: Ja, so.

00:42:18: Somit lässt sich, glaube ich, zum Abschluss festhalten, wenn wir auf Privatvermögen ist immer wichtig, sich mal die aktuelle Situation anzuschauen und vielleicht tatsächlich jetzt auch mal wieder was zu tun.

00:42:33: Aber ich glaube, für die, die über Betriebsvermögen verfügen, also für die Unternehmer, ist es schon sehr wichtig, sich jetzt ganz, ganz intensiv mit dem Thema auslernen zu setzen.

00:42:43: Da wird was kommen, das wird wahrscheinlich nach vorne raus nicht mehr so sein, wie es jetzt war.

00:42:52: Mein Platz hier ist da ganz simpel, weil Erbschaftssteuer ist eine Generationensteuer, jetzt übertragen und dreißig Jahre Ruhe haben.

00:43:03: Oder was denkst du, Christian?

00:43:06: Ja, da kann ich eigentlich nur zustimmen, lieber Paul.

00:43:10: Wer jetzt die Nachfolge noch nicht geregelt hat, der sollte den schnell aktiv werden, vor allem auch wirklich proaktiv über alle Möglichkeiten nachdenken, auch die ausländische Stiftung durchaus ins Auge zu fassen.

00:43:26: Es ist natürlich klar ein Schritt mit dem Vermögen über die Grenze, aber das ist bewältigbar und auch vor allem nach der Übertragung durchaus im Interesse des Stifters.

00:43:38: gut verwaldbar, das heißt also das Thema der Vermögensentäußerung und der Abgabe der Zuständigkeit, das kann man entkräften.

00:43:51: Und wenn man das ins Auge fasst, dann kriegt man die rechtssichere Umsetzung noch auf Basis des geltenden Rechts hin und noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

00:44:01: durchaus möglich.

00:44:02: Ja, ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, Christian Mann.

00:44:05: Ja, also Ärmel hoch und loslegen und wir beide sagen ganz ganz herzlichen Dank fürs Zuhören.

00:44:14: Wir freuen uns auf das nächste Mal und wir verweisen auf die sogenannten Show Notes, weil in den Show Notes finden Sie noch ein bisschen mehr zu dem Thema von heute und wir freuen uns auf unseren nächsten gemeinsamen Podcast.

00:44:30: Also bis dann.

00:44:31: Prima, danke Paul.

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