#5 - Steuerprozesse im Family Office – Schlüssel zur erfolgreichen Vermögensverwaltung
Shownotes
In dieser Episode des BDO Podcasts „All Ears on Tax – Insights by BDO“ werfen Dr. Christian Reiter und Martin Engel einen Blick auf die entscheidenden Steuerprozesse für Family Offices und deren Bedeutung für eine effektive Vermögensverwaltung. Sie sprechen u.a. darüber, wie sich die steuerliche Behandlung in Abhängigkeit von der Rechtsform gestaltet, welche praktischen Herausforderungen sich daraus ergeben und wie eine strategische Herangehensweise an Steuerprozesse steuerliche Risiken minimieren und Optimierungspotenziale erschließen kann.
Transkript anzeigen
00:00:07: Mein Name ist Christian Reiter.
00:00:09: Ich begrüße Sie heute mit meinem Kollegen Martin Engel zu einer weiteren Ausgabe unseres im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer, im Sommer.
00:00:37: Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
00:00:42: Die Kenntnis aber häufig.
00:00:45: Family Offices und Steuerprozesse stehen heute im Fokus unserer neuesten Folge des BDO Podcasts.
00:00:53: Martin Engel ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
00:00:55: Er berät seit fast zwanzig Jahren Unternehmer, Familien und Family Offices zur steuerlichen Strukturierung von Vermögen.
00:01:03: Er leitet seit Juli, den Fachbereich Familienunternehmen und private Vermögen der BDO AG.
00:01:09: Er veröffentlicht regelmäßig Fachartikel zur steuerlichen Fragestellung rund um Vermögen, Reporting und Kapitalanlagen.
00:01:16: Martin, ich freue mich, dass du heute da bist.
00:01:18: Ja, danke schön, Christian.
00:01:20: Dr.
00:01:21: Christian Reiter ist Rechtsanwalt und Steuerberater.
00:01:23: Er berät seit über zwanzig Jahren Familienunternehmen und vermögen die Privatpersonen bzw.
00:01:29: Family Offices.
00:01:30: bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von unternehmerischen bzw.
00:01:35: privaten Vermögen.
00:01:36: Er ist seit Juli, bei der BDO als Regional Managing Partner für die Steuerabteilung der Region Bayern mit Büros in Nürnberg und dem München zuständig.
00:01:48: Als Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg kümmerte sich um die ständige Fortbildung gerade im Bereich der Vermögensnachfolge umpopuliziert regelmäßig auf den Gebiet der Einkommen und Erbschersteuer.
00:02:00: Lieber Martin, kommen wir auch schon zu unserer ersten Frage.
00:02:03: Steuerprozesse und Family Office.
00:02:06: Was verbögt sich denn eigentlich hinter diesen Begriffen?
00:02:09: Was kannst du uns sagen zu prägen in Faktoren, wie zum Beispiel die Rechtsform oder die Steuerpflicht?
00:02:15: Vorneweg.
00:02:16: Ein Family Office ist eine spezialisierte Organisation oder eine Unternehmensstruktur.
00:02:21: die sich der Verwaltung des Vermögens und der finanziellen Angelegenheiten einer vermögenen Familie widmet.
00:02:28: Family Offices sind oft für eine Familie, das ist dann das Single Family Office oder mehrere Familien Multi Family Offices aufgesetzt.
00:02:36: Es gibt auch Mischformen, das heißt, beispielsweise eine Familie ist Ankerkunde, es werden aber auch weitere Kunden aufgenommen.
00:02:45: Der Markt ist hier sehr vielfältig.
00:02:48: Als Steuerprozesse sehe ich organisatorische und technische Abläufe, mit denen das Family Office seine steuerlichen Pflichten, aber auch die steuerlichen Pflichten seiner Stakeholder erfüllt.
00:03:00: Und steuerliche Pflichten sind ein weites Feld.
00:03:03: Als wichtigste sind zu nennen, sich als erstes die ertragsteuerlichen Pflichten des Vermögensvehicles, abhängig von der Ausgestaltung der Anlage wiegel, kann dies Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, aber auch Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer bedeuten.
00:03:18: Gerade Letztere kann aufgrund der komplexen Regelungen vorhand sein.
00:03:23: Zweitens sind Pflichten zu nennen, die sich auch zur Abgabenordnung ergeben.
00:03:26: Hierzu gehören in der Praxis insbesondere Meldepflichten für Auslandsbeteiligungen.
00:03:32: Weiterhin ist neben der Dokumentation für interne Zwecke, wie sie sie ja schon immer gibt, mittlerweile auch die verschiedenen externen Dokumentationspflichten zu beachten, insbesondere rund um das Transparenzregister.
00:03:45: aber auch die Veröffentlichung im Bundesanzeige.
00:03:49: Es gibt auch anlassbezogene Pflichten, die sich eben aus Vermögenstransfers, Schenkungen und Erbschaften ergeben.
00:03:56: Auch dies sind regelmäßig wiederkehrende Aufgaben der Steuerprozesse und meistens ist im Fokus der Transfer des Vermögensgegensstands und dessen Bewertung.
00:04:08: Auch nicht so vernachlässigen ist, wenn durch Family Offices Fragestellungen, das nennen wir es mal, Lifestyle Managements übergenommen werden, beispielsweise die Lohnverarbeitung von Mitarbeitern.
00:04:22: Hier ist dann eine unordnungsgemäße Versteuerung, insbesondere auch der Privatentnahmen nach Drittvergleichsmaßstäben sicherzustellen.
00:04:33: Und sicher auch gibt es regelmäßig steuerliche Pflichten rund um Vermögen und Personal, sei es nun Grundsteuer, Lohnsteuer und Grunderwerbsteuer.
00:04:42: In jedem Fall gilt, Steuerprozesse sollen effizient, fehlerfrei und nachvollziehbar sein.
00:04:49: Sie sind ein zentraler Bestandteil von Textkomplex.
00:04:53: Aber gleichzeitig sind die Steuerprozesse nicht nur wegen der Erfüllung mehr oder weniger lästige Pflicht, sondern bieten die Gelegenheit, die Steuerbelastung zu senken und auch mehr Wert für die Familie zu schaffen.
00:05:06: Zumindest, wenn man die Steuerprozesse aktiv nutzt.
00:05:09: Ja, bevor wir in die steuerlichen Pflichten uns noch mal im Detail anschauen.
00:05:13: Du hast das ja schon angesprochen.
00:05:15: Was ist denn typischerweise ein Mehrwert eines Steuerprozesses, außer dass ich steuerlich komplänt bin und mir sozusagen der Siegel der Befolgung der steuergesetzlichen Vorgaben verleihen kann?
00:05:28: Erfolgskontrolle ist ein wesentlicher Nebeneffekt.
00:05:30: Gute Steuerprozesse erlauben auch ein gutes Vermögens- und Erfolgsreporting.
00:05:35: Das heißt, es wird nicht mehr erst Jahre später klar, wie erfolgreich eigentlich die Vermögensentwicklung des Family Services ist, sondern die für die steuerliche Compliance notwendigen Informationen erlauben auch eine laufende Bewertung der Vermögensverwaltung aus Sicht der Prinzipien.
00:05:52: Zum Zweiten, der gute Steuerprozess erlaubt auch eine gezielte rechtliche und finanzielle Beratung.
00:05:57: Viele Informationen müssen nicht erst aufwendig gesucht werden, sondern sind bereits in die Abläufe integriert und kurzzeitig verfügbar.
00:06:05: Das erlaubt zum einen, Potenziale schnell zu erkennen, aber auch zum anderen, Kostensenkung bei der Umsetzung von Projekten, die schlicht gezielter durchgeführt werden können.
00:06:16: Nicht zu vergessen, Steuern sind meist der größte Ausgabe Posten, sowohl von Vermögensvehikeln, wie auch Unternehmen oder Privatpersonen.
00:06:24: Das heißt, beim Family Office ist oft auch eine finanzplanerische Funktion für die Familie integriert und hier erlaubt ein guter Steuerprozess die frühzeitig in Identifikation der steuerlichen Lasten, seien sie nun cashwirksam oder eben auch stille Lasten.
00:06:42: Dies erleichtert die Finanzplanung und Budgetierung für die Familie deutlich.
00:06:47: Mit guten Steuerprozessen ist es auch möglich steuerliche Potenziale effizient zu heben, gerade im Bereich von Quellensteuern, also Steuern, die oft im Ausland einbehalten werden und für nicht selten ein Erstatungsanspruch entsteht, stellt man fest, dass diese ohne die richtigen Prozesse schlicht übersehen werden, man also den Erstatungsanspruch gar nicht erst wahrnimmt.
00:07:10: Der gewichtigste Vorteil meines Achtens ist die Möglichkeit, Verrechnungsmöglichkeiten von Gewinn und Verlusten zu nutzen und steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen.
00:07:23: was aber wiederum nur gelingt, wenn ein relativ zeitnahes steuerliches Monitoring im Steuerprozess implementiert ist.
00:07:31: Was man nicht vergessen darf, bei der Berichtigung von Steuererklärungen aufgrund von Fehlern der Vergangenheit erlaubt das Vorliegen einer dokumentierten Steuerprozesslandschaft eine straffreihe Berichtigung.
00:07:45: Dies bedeutet im Worst Case einen wirklich gravierenden Unterschied für die Beteiligten.
00:07:51: Gut, Martin, ich habe verstanden, das ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch eine Chance.
00:07:56: Welcher Ansatz hat sich im Alltag nach deiner Erfahrung für die Entwicklung von Steuerprozessen im Family-Office bewährt?
00:08:03: Was sind da entscheidende Erfolgskriterien in der Praxis?
00:08:06: Grundsätzlich, glaube ich, ist das oder eines der zentralen Erfolgskriterien die Einsicht, dass sich das steuerliche Umfeld permanent ändert und insbesondere das Monitoring hinsichtlich neuer Entwicklungen notwendig.
00:08:20: aber auch fruchtbar ist.
00:08:22: Das heißt im Unkehrschloss aber auch, dass es eben ein klassischer kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist und am Anfang die Bestandsaufnahme des bestehenden Umfeldes, Ausgangspunkt aller Überlegungen ist.
00:08:34: Wie bei jeder Steuerstruktur steht dann am Anfang die Frage, welche steuerlichen Regelungen sind denn für meine Vermögensvehikel relevant?
00:08:41: Der Unterschied ob GPR, GmbH, GmbH und QKG, Investmentsteuervehikel oder eine Stiftungslösung kann im Einzelfall erheblich sein und sollte der Ausgangspunkt der Überlegungen sein.
00:08:54: Die steuerliche Behandlung des Family Offices hat es so ja gerade angesprochen.
00:08:58: Die hängt natürlich stark davon ab, wie die Rechtsnatur des Family Offices ausgestaltet ist.
00:09:04: Und das determiniert natürlich dann auch die Implementierung der entsprechenden Steuerprozesse.
00:09:09: Kannst du da nochmal die Wechselwirkung detaillierter erläutern, vielleicht auch nochmal auf das Thema eingehen?
00:09:16: Wie die steuerliche Einordnung in Nachbringigkeit von der Rechtsform des Family-Office erfolgt?
00:09:23: Ja, bei der GPR findet man sich meist im Privatvermögen mit steuerlichen Regeln, wie sie auch für die normale Einkommenssteuer gelten.
00:09:32: Die GmbH folgt dem Körperschaftssteuergesetz, was insbesondere bei der Bewertung von Kapitalvermögen, aber auch bezüglich Immobilienvermögen, signifikante Unterschiede zur Handhabung der Einkommenssteuer bedeutet.
00:09:47: Insofort kommt das Sofern die in Vermögensvehikel dem Investmentsteuerrecht unterlegen, doch einschneidende Sonderregeln im Vergleich zur klassischen Körperschaftssteuer zur Anwendung kommen.
00:09:59: Bei der Stiftung gilt ein Mischsystem aus Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer, bei dem beispielsweise die Steuerfreiheit von Möbins bis jetzt nach zehn Jahren greift, aber dennoch körperschaftliche Steuerregeln gelten.
00:10:12: Am flexibelsten ist mittlerweile die GmbH und Coca-G.
00:10:15: Diese kann nun drei Systeme ermöglichen.
00:10:18: die Behandlung als Vermögensverwaltung, also als Privatvermögen, oder als Betriebsvermögen oder nun nach dem neuen Optionsmodell, auch als Körperschaft, wenn dementsprechend optiert wird.
00:10:31: Dass allein die Frage, was die geeignete Rechtsform und vor allem Bestorgensvariante für das jeweilige Vermögensvehikel ist, ein Lange beschäftigen kann, kennen wir ja beide ganz gut aus der Praxis.
00:10:43: Danke Martin, gerne gehen wir nun mal auf die steuerlichen Folgen.
00:10:48: Auch im Kontext zur Rechtsform des Family Offices in einer unserer nächsten Folgen des Podcasts, gehen wir mal auf den klassischen Fall des Family Office, des primär Kapitalvermögen für die Familie verwaltet.
00:11:00: Welche Steuerprozesse sind denn da vom Family Officer entsprechend zu kennen und auch zu wahren?
00:11:07: Natürlich gibt es hier auch Unterschiede.
00:11:09: Fangen wir wieder mit dem einfachsten Fall an.
00:11:11: Eine GPR oder auch Alternativ eine GmbH und Coca G, die Vermögensverwaltung ist, erzielt.
00:11:17: Überschusseinkünfte, hier konkret Kapitaleinkünfte.
00:11:23: Ausgangspunkten muss einmal sein.
00:11:25: Der Steuerstatus der Beteiligten ist bekannt.
00:11:28: Das heißt, im ersten Schritt sind simple Fragen zu klären.
00:11:34: Sind die Beteiligten im Inland annäßig?
00:11:37: Bestehen weitere Wohnsätze im Ausland?
00:11:40: Wo bestehen die im Ausland?
00:11:42: Ist der Lebensmittelpunkt dann in Deutschland und findet einen Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung?
00:11:48: Das Ganze ist auch laufen zu erfassen und überwachen, denn der Wegzug kann unverhofft durch ein Studium passieren.
00:11:57: und dann gibt es eine Änderung.
00:12:00: oder aber Doppelbesteuerungsabkommen können sich ändern und auch hier sind dann steuerliche Konsequenzen zu ziehen.
00:12:06: In den meisten Fällen bedeutet aber der Wegzug erstmal eine Änderung der Quellensteuerberechtigung.
00:12:14: So, jetzt gehen wir mal davon aus, dass alle beteiligten Steuerinländer sind.
00:12:19: ist ein To-Do vor Abzest zu stellen im Rahmen des Steuerprozesses, das die behofführende Bank auch die richtigen Quellensteuer-Sätze anwendet.
00:12:29: Und es muss weiterhin sichergestellt sein, dass dort, wo standardmäßig der niedrigere Satz des Doppelbesteuerungsabgangs nicht zur Anwendung kommt, der Prozess zur Quellensteuererstattung auch genutzt wird.
00:12:45: Und auch innerhalb der zeitlichen Fristen genutzt wird.
00:12:49: Im Rahmen von Wertsordards, also eine Art Überprüfung, ob das Family Office die Vorgaben der Vermögensverwaltung und der Risikoallokation einhält, ist dies wirklich ein häufiger Aufgriffspunkt, dass die Kölnsteuer nicht gelten gemacht wird.
00:13:07: Aber auch im Inland sind die Unterschiede zwischen der Auffassung der Finanzverwaltung und der entscheidenden Unterungen des Bundesfinanzhofes, in der Behandlung von Sachverhalten, ein häufiger Korrekturaspekt.
00:13:23: Inländische Banken sind nämlich verpflichtet bei der Auswertung von Kapitaleinkünften und der Berechnung der Kapitalertragssteuer, also das, was man oft auch als Abgeltungssteuer bezeichnet, die Auffassung der Finanzverwaltung zugrunde zu legen.
00:13:36: Im Unkehrschluss bedeutet dies, dass es bei bestimmten Sachverhalten systematisch zum Nachteil des Steuerpflichtigen, Besteuerung pro Finanzamt angewendet wird, obwohl der Bundesfinanzhof sich auf die Seite des Steuerpflichtigen gestellt hat und diese nachteilige Besteuerung ablehnt.
00:13:56: Hier ist der Prüfaufwand erheblich und eine permanente Überwachung der Urteil des Bundesfinanzhofs notwendig.
00:14:03: liegt der Fall vor, dass eine Abweichung gegeben ist, gilt es dann im Veranlagungsjahr im Rahmen der normalen Veranlagung die Handhabung des Bundesfinanzhofes durchzusetzen, um die überschüssige Kapitalattragssteuer für die Gesellschaft der Stadtplatz zu machen.
00:14:22: Das ist nicht einmalig, sondern dann auch für die Zukunft jährlich zu wiederholen.
00:14:28: Dennoch ist sicher ein Vorteil einer einfachen Struktur, das im Normalfall keine Buführungspflicht vorliegt, aber damit fehlt auch der Zwang zur regelmäßigen Beschäftigung mit dem Vermögen, was zwar die Buchführungspflicht belastend macht, aber eben auch verhindert, dass Sachverhalte als spät aufgeklärt werden.
00:14:52: Interessanterweise, wenn man den Fall etwas komplizierter geschalten, beispielsweise durch einen Beteiligten der Steuerausländer ist, ist für diesen dann die normalerweise abgeltenen Wirkung durch die GPR-Struktur aufgehoben und ist auch hier eine gesonderte einheitliche Feststellung.
00:15:09: für den Steuerausländer auf Ebene des Family Offices abzugeben.
00:15:16: Im Steuerprozess Vorland sind die Fälle, die eigentlich Vermögensverhalten sind, aber in denen eine Betriebsaufspaltung oder ein Sonderbetriebsvermögen vorkommt.
00:15:27: Typischer Fall ist hier eine KG-vermiete Betriebsgrundstücke an eine operative Familiengesellschaft und einer der Gesellschaft erzieht ins Ausland.
00:15:37: Bekanntermaßen kann der Wegzug ins Ausland zur fiktiven Veräußerung führen, sei es durch die klassische Wegzugsbesteuerung, aber auch durch die sogenannte Entstrichungsbesteuerung.
00:15:47: Hier ist entscheidend, dass der Steuerprozess diesen Sachverhalt und die Gefahr vorher erkennt.
00:15:55: Aber du hattest es ja jetzt nach Kapitalvermögen gefragt.
00:15:59: Verwendet man für das Kapitalvermögen eine GmbH oder, was mittlerweile auch möglich ist, eine zur Körperschaftsteuer optierende GmbH und KOKG, Dann gilt ja einerseits zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinn aus Aktienanlagen, aber andererseits eben auch die weitgehende Doppelbesteuerung von Dividenden.
00:16:20: Gleichzeitig ist die Gewährung von Dalin durch die GmbH steuerlich anders als im Privatvermögen nicht privilegiert.
00:16:27: Das heißt, auch hier ist bereits in der Anlageentscheidung der Steuerprozess zu implementieren.
00:16:34: der dann eine Simulation der Auswirkungen der jeweiligen Entscheidungen aus steuerlicher Sicht erlauben.
00:16:41: Unter der Annahme, dass dies alles implementiert ist und die Anlageentscheidung vollständig steuerlich durchdacht erfolgt, ist zu beachten, dass in jedem Fall eine Buchführung im Rahmen der GmbH durchzuführen ist.
00:16:55: Bei kapitalen Lagen stützt sich die Buchführung logischerweise auf die Bankinformation, weil dort liegt ja das Depot nur.
00:17:02: Die meisten Banken erstellen die Auswertungen auf Basis der FIFA-Methode, also First-in, First-out.
00:17:08: Was wiederum heißt, die zuerst angeschafften Wertpapiere werden auch zuerst veräußert.
00:17:13: Diese Methode gilt aber nicht notwendigerweise für Kapitalgesellschaften.
00:17:18: Hier gilt normalerweise die Anschaffungskosten nach dem Durchschnittswert-Prinzip zu berechnen.
00:17:24: Und in der Praxis sind die dafür notwendigen Informationen von Banken oft nicht einfach zu halten.
00:17:29: Das heißt, Hier wird der Steuerprozess schon zu einem Rechnungswesenprozess, der abhängig von Dateninput und dessen Qualität es ist.
00:17:41: Der Input kann in der Praxis voll digital sein oder noch sehr PDF-lastig und am Ende kann in diesem Fall durchaus noch stehen, dass der Datenfluss händisch abgetippt werden muss und auf diese Weise gewährleistet wird.
00:17:57: Gerade bei ausländischen Anbetern, die zwar im Inland als Bank tätig sind, Aber ausländische IT-Systeme nutzen sind sehr unterschiedliche Lösungen hier in der Praxis zu beobachten.
00:18:10: Zum Positiven wie auch zum Negativen.
00:18:13: Das gilt gerade auch für komplexe Sachverhalte.
00:18:16: Beispielsweise, wenn man ein Positivbeispiel nehmen möchte, die Darstellung von Niesbrauch an Kapitalvermögen, was bisher oft technisch nicht möglich ist, ist bei manchen ausländischen Anbietern unmöglich.
00:18:28: Aber auch die Kapitalanlage und das gewählte Investment kann steuerliche Prozesse auslösen.
00:18:35: Insbesondere bei Investmentfonds ist die Einordnung der Fonds, Laufen zu überwachen.
00:18:39: Bekannte Maßens nach der Investmentsteuerreform eine Klassifikation der Investmentfonds notwendig, die unterschiedliche steuerliche Freistellungen, die sogenannte Teilfreistellung zufolge hat.
00:18:51: Allerdings hängen die Teilfreistellungen von verschiedenen Voraussetzungen ab, die teilweise nicht dauerhaft gegeben sind, und dann auch wieder zu einem Verlust oder Veränderung der Teilfreistellung führen.
00:19:03: Das passiert zwar selten, aber dann doch wieder oft genug, um diesen Statuswechsel im Rahmen der Steuerprozesse zu monitoren und anticipieren.
00:19:15: Die Teilverschreibung hängt dann wiederum nicht nur vom jeweils gewählten Investmentfonds ab, sondern auch von der Anlegerklasse.
00:19:22: Es gibt drei Anlegerklassen, privat, betrieblich und körperschaft.
00:19:27: die aufsteigend große Teilfreistellungen gewähren.
00:19:31: Allerdings wird die Teilfreistellung hier erhöht, nur im Rahmen des Veranlagungsverfahrens gewährt.
00:19:37: Im Rahmen der Kapitalertragssteuerberechnung, wie sie die Bank im Inland durchführt, wird immer die ungünstigste Anlegerklasse zugrunde gelegt.
00:19:47: Das heißt, für alle Anleger, die nicht Privatpersonen sind, sind also sämtliche Anlageergebnisse neu zu berechnen.
00:19:55: Martin, wo du gerade Herausforderungen im Bereich der Textcompliance von Family Offices angesprochen hast.
00:20:01: Ich habe dann ein Bericht gelesen, es gibt Änderungen im Bereich der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungsgewinnen.
00:20:07: Und ist das auch Konsequenzen für Steuerprozesse bei dem Prinzipal und auch seinem Family Office hat?
00:20:15: Kannst du da nochmal ein bisschen darauf eingehen, bitte?
00:20:17: Ja, gerne.
00:20:19: Hier sind grundsätzlich zwei Änderungen zu unterscheiden.
00:20:22: Beide Änderungen betreffen Fremdwährungen.
00:20:24: wirken sich dann aber doch unterschiedlich aus.
00:20:27: Vorneweg der Gewinn und Verlust aus der Anlage von Fremdwährung folgt immer noch dem klassischen System der Besteuerung privater Überschüsse.
00:20:34: Das heißt, nach einem Jahr halten ist der Gewinn außerhalb der Besteuerung.
00:20:41: Dieser Grundsatz ist bekanntermaßen bei Kapitalvermögen durchbrochen.
00:20:46: Und da es ja mit der Einschub erlaubt, meines Erachtens gerade in der aktuellen Ehrer der inflationären Verwerfungen, zeigen sich die Stärken des Alten.
00:20:54: nun abgeschafften Systems.
00:20:56: Aber die Rechtslage ist, wie sie ist.
00:20:59: Nach Einführung der Abgeltungssteuer, also das neuen System, es war geregelt, dass Fremdwährungsgewinne innerhalb der Jahresfrist versteuert werden und im System der Abgeltungssteuer Gewinne aus Kapitalanlagen und Geldanlagen grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sind.
00:21:17: Mit einer Verwaltungsanweisung, im Jahr.
00:21:24: Sie erwartet nun, dass im Rahmen von Kapitalankünften erzielte Fremdbeerungsgewinne der zugrundenden liegenden Kapitalanlage als Teil der Kapitalankünfte zugeordnet wird.
00:21:35: Die Einführung dieser Ansichten wurde mehrfach verschoben und sollen nun spätestens zum ersten Januar, im Jahr neuer Jahr, zu Anwendung kommen.
00:21:43: Also das laufende Verhandlungsjahr.
00:21:45: Konkret bedeutet dies, bisher war beispielsweise bei Anlage in Festgeld, in ausländischer Währung, und späterer Auflösung der Anlage, unabhängig von der Halte da, der eigentliche Wertzulachs durch den Zins in Euro steuerpflichtig.
00:22:03: Der Wertzuwachs, der auf die Veränderung des zugrunde liegenden Fremdwährungsbetrages in Euro entfiel, war aber nur innerhalb der ersten zwölf Monate steuerpflichtig.
00:22:12: Gleiches gilt natürlich, wenn es zur Verlusten in Fremdwährung kam.
00:22:17: Nun gilt aber auch, dass auch der auf dem Fremdwährungsgewinn entfallende Anteil stets steuerpflichtig ist, also es ganzheitlich gesehen wird.
00:22:26: Finanziell mag das für die steuerpflichtigen Nachteilig sein, wenn ich zukünftig auf diese Gewinne steuern zahlen muss.
00:22:33: Allerdings könnte es eine Verhaltungsvereinfachung sein.
00:22:39: Aber wie immer in der deutschen Steuergesetzgebung steckt der Teufel im Detail.
00:22:44: Wenig überzeugend an dieser vermutlichen Verwaltungsvereinfachung ist nämlich, was passiert, wenn beispielsweise ein Tagesgeldkonto zinslos ist und dann wieder zinsgezahlt wird.
00:22:55: Relativ typisch für Anlagen, beispielsweise in Frankreich, Schweizer Franken.
00:22:59: Hier werden nach Ausfassungen der Finanzverwaltung jeweils der Abschnitt getrennt zu betrachten.
00:23:05: Das heißt, in der zinslosen Phase gilt weiter das System wie vor.
00:23:11: In der Phase mit Zins das System wie es ab dem ersten Jahr nach so zu gelten soll.
00:23:18: Diese Änderung.
00:23:20: die gerade beschrieben ist, betrifft Kunden, inländische und ausländische Banken.
00:23:25: Die andere von die angesprochene Änderung betrifft inländische Banken im Rahmen derer steuerlichen Pflichten gegenüber den Steuerpflichten, die kennen.
00:23:34: Hier war bisher nur eine Auswertung auf Basis der Kapitaleinkünfte vorzunehmen.
00:23:39: Zukunftsig muss auch für etwa die Fremdbeerungsgeschäfte eine Auswertung für die Kunden erstellt werden.
00:23:46: Das Problem ist, wenn man bisher meistens aus Unwissenheit keine Fremdwährungsgewinne oder Verluste deklariert hat und sich auch generell beim Reporting, also dem Übermitteln der Unterlagen, sehr zurückgehalten gezeigt hat.
00:24:00: Hier ist mit Nachfragen des Finanzamtes dann auch nicht nur für das eigentliche Veranlagungsjahr, sondern auch für die Vorjahre zu rechnen.
00:24:10: Schlicht und ergreifend.
00:24:10: die Frage, wie damit in der Vergangenheitsleitung des Family Offices umgegangen wurde, drängt sich geradezu auf.
00:24:20: Aber in letzter Konsequenz zeigt diese Hange in zweiser Finanzverwaltung auch, die Notwendigkeit der Steuerprozesse stets zu entwickeln und offen zu halten.
00:24:31: Gut, als Fazit können wir mal grundsätzlich werden.
00:24:33: Steuerliche Regelungen in Deutschland sind nicht einfach.
00:24:36: Damit sind natürlich auch konsequent komplexe Steuerprozesse im Family-Office erforderlich.
00:24:44: Aber diese Steuerprozesse schaffen Mehrwert als Grundlage eines guten Reportings und auch Damit einhergehend einer konsequenten Nutzung von Anlagechancen.
00:24:54: Wie kann ich denn jetzt als Prinzipal und als Family Officer sicherstellen, gut aufgestellt zu sein oder vor allem gut zu starten?
00:25:02: Aus meiner Sicht sind guter Einstieg so ganze Wertsordards.
00:25:06: Das sind letzten eines Stacks, ob das so mögen gemäß der Vorwagaben gut strukturiert, angelegt und verwaltet wird, inklusive der Steuerprozesse.
00:25:17: Am Ende eines Weltsordels steht ein Bild des Status quo.
00:25:22: Und das ist dann nicht nur eine gute Bestandsaufnahme, um den eigenen Steuerprozess einordnen zu können, sondern eben auch, um auf die vielfältigen steuerlichen Änderungen aktuell und informiert reagieren zu können.
00:25:37: Wie wichtig Plangruppe volles Vorgehen ist, zeigt auch der Rahmen zu unserem Anfang, zu unserem Einstieg und die Historie unseres Zitatgebers.
00:25:47: das Bankiers aus der Familie Rothschild, dem es gelang, das Familienvermögen planvoll auszubauen und zu einem der wichtigsten Finanziers in Deutschland im frühen XIX.
00:25:57: Jahrhundert zu werden.
00:25:58: Und dabei waren die Zeiten damals steuerlich durchaus sehr turbulent.
00:26:03: Das sollte auch uns Mut für die Gegenwart machen.
00:26:05: Wer als Familie auf ist, seine Steuerprozesse im Auge hat, kann eben nicht nur Risiken meiden, sondern Chancen nutzen.
00:26:13: Chancen, die jeden weiterbringen.
00:26:15: Oder was meinst du, Christian?
00:26:17: Ich glaube auch, dass es für vor allem Prinzipale, die jetzt vielleicht nach dem Exit aus dem Unternehmen mit dem Cash dastehen, es absolut Sinn macht, professionalisiert und auch mit dem nötigen Investment in eine Family Office Struktur reinzugehen.
00:26:36: Das kann man, sage ich mal, am Anfang auch in kleinem Umfang vielleicht als virtuelles Family Office starten, aber es wird sich über die Zeit, wenn die Anlage größer werden, wenn die Anlagen diversifizierter werden, wird es auch erforderlich sein, hier mehr Personal und auch vor allem Fachkräfte einzustellen bzw.
00:26:54: Berater heranzuziehen.
00:26:56: Und ich glaube, dieses Investment muss man nutzen.
00:26:58: Man muss aber gleichzeitig vor allem die Steuerprozesse im Griff haben, will man keine Schwierigkeiten mit dem deutschen Finanzamt haben.
00:27:06: Und hier zu investieren lohnt sich immer und ich glaube, damit muss man sich letztendlich auch als Prinzipal ständig beschäftigen.
00:27:13: Danke lieber Martin.
00:27:14: Mehr zu dem Thema Family Office und Steuerprozesse haben wir wie immer in unseren Show Notes hinterlegt und wir freuen uns schon auf den nächsten Podcastreihe zu weiteren interessanten Themen.
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