#6 - Familienholding – Strategie für den Erhalt von Familienunternehmen?
Shownotes
In dieser Episode des BDO Podcasts „All Ears on Tax – Insights by BDO“ sprechen Paul Forst und Prof. Dr. Joachim Schiffers über die Rolle von Familienholdings. Warum entscheiden sich Familienunternehmen für diese Struktur? Welche Vorteile bringt sie mit sich? Und welche Herausforderungen gilt es zu bewältigen? Die beiden BDO Experten beleuchten die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die dabei eine zentrale Rolle spielen.
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00:00:07: Hallo zusammen, mein Name ist Paul Forst.
00:00:10: Ich begrüße Sie heute gemeinsam mit meinem Kollegen Prof.
00:00:14: Joachim Schiffers zu einer weiteren Ausgabe, unseres im Sommer zwanzig, fünfundzwanzig gestartetes BDO-Podcast All Is On Tax, Insights bei BDO.
00:00:26: In unserem Podcast informieren wir in regelmäßigen Abständen zu steuerlich wichtigen Themen für Familienunternehmen, vermögende Privatpersonen und Familyoffice.
00:00:37: Unser heutiges Thema lautet ganz einfach die Familienholing.
00:00:42: Die Familienholing ist eine der Praxis der Familienunternehmen häufig anzutreffende Gestaltung.
00:00:48: Die Nutzung einer Familienholing erfolgt in der Praxis aus ganz verschiedenen Gründen.
00:00:53: Sehr oft spielen natürlich störliche Aspekte eine Rolle, aber vorherrschend sind eigentlich andere Themen, über die wir heute gerne mit Ihnen sprechen wollen.
00:01:07: Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen daher einen Überblick mit den wesentlichen Vor- und Nachteile einer Familienholding sowie die dabei zu beachtenden steuerrechtlichen, zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen.
00:01:24: Bevor wir nun in das Thema einsteigen oder tief abtauchen, möchte ich gerne meinen Mitstreiter vorstellen, liebe Prof.
00:01:34: Joachim Schiffers.
00:01:35: Prof.
00:01:36: Dr.
00:01:36: Joachim Schiffers ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
00:01:40: Er berät seit mehr als twenty- fünf Jahren insbesondere Familienunternehmen in Fragen der laufenden Betragsbesteuerung und der Steuerbilanzierung sowie in Fragen der steuerlichen Strukturierung.
00:01:51: Es neben der Beratungstätigkeit bei BDO, Honorarprofessor an der RWTH Aachen und publiziert regelmäßig auf den Gebiet der Tragsteuer und des Steuerbilanzrechtes.
00:02:02: Ja, die Begrüßung und Einleitung hat gesprochen, mein Kollege Herr Paul Forst.
00:02:06: Auch er ist eben Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und das auch seit mehreren Jahrzehnten langjährige Erfahrung und insbesondere nun Erfahrung in der Storifenberatung von nationalen und internationalen Unternehmen.
00:02:21: Und der Fokus liegt in der Tat auf der Betreuung von Familienunternehmen und eben auch der Begleitung von Umstrukturierungen in allen Gestaltungsvarianten.
00:02:33: Und insoweit möchten wir Ihnen heute unsere Praxiserfahrungen eben mitteilen über das Thema Familienholding, wie man diese Familienholding sinnvoll einsetzen kann, welche Vor- und Nachteile es gibt und möchte Ihnen darüber einen Überblick geben.
00:02:50: Ja.
00:02:50: Danke Joachim, nochmal herzlich willkommen heute zu unserer Folge.
00:02:56: Kommen wir daher zum Einstieg mal zu einer sehr einfachen Frage.
00:03:01: Nein, ich glaube schon eine sehr komplexe Frage, nämlich, was sind eigentlich die Motive für den Einsatz einer Familien Holding aus deiner Erfahrung heraus?
00:03:13: Ja, ich möchte aber vorweg vielleicht doch den Begriff zunächst mal ein bisschen abgrenzen, denn der Begriff Holding, der wird ja ganz in vielen Schatierungen verwendet, in ganz unterschiedlichen Varianten.
00:03:26: Wir sprechen ja speziell heute über den Begriff der Familienholding.
00:03:31: So, und was versteht man unter einer solchen Familienholding?
00:03:34: Und das ist im Grunde eine rechtliche Einheit, die durch zwei Merkmale gekennzeichnet ist.
00:03:40: Zum einen sind Gesellschafter diese Familienholding ausschließlich oder nahezu ausschließlich Mitglieder einer oder mehrer Familien.
00:03:49: So und auf der anderen Seite, Gegenstand dieser Familienholding ist eben das Halten und Verwalten von Vermögen dieser Familien, insbesondere eben auch in Form von Unternehmensbeteiligung.
00:04:02: Das heißt, wir haben auf beiden Seiten eben diese Verknüpfung zur Familie.
00:04:06: Das ist das besondere Merkmal dieser Familienholding.
00:04:10: Wenn wir uns anschauen, welche Funktion eine solche Familienholding erfüllen soll, dann gibt es da im Grunde mehrere Funktionen.
00:04:19: Zunächst mal sind diese mehreren Funktionen gekennzeichnet durch diese beiden Ebenen, die ich gerade gekennzeichnet habe.
00:04:26: Da ist auf der einen Seite, kann eine solche Familienholding eben dienen der Bündelung verschiedener Aktivitäten einer Familie.
00:04:36: Wenn das unternehmerische Engagement in verschiedenen rechtlichen Einheitenorganisiert ist, mehrere Einheiten umfasst, dann müssen wir das im Grunde wündeln, um das vernünftig führen zu können.
00:04:49: Dann dient diese Familienholing eben der Führung dieser unternehmerischen Beteiligung, der Leitung dieser unternehmerischen Beteiligung, dass es dann in der Regel ausgestaltet als Managementholing.
00:05:01: Also insoweit erreichen wir dann eine einheitliche Steuerung und einheitliche Bereitstellung der Zentralfunktionen, die wir brauchen in dieser Unternehmensgruppe.
00:05:11: Das ist die eine Seite, so die andere Seite ist aber die Gesellschaftaseite.
00:05:16: Denn insoweit dient die Familienholding der Bündelung der Gesellschafter, insbesondere dann Wenn die Anzahl der Gesellschaft ein gewisses Maß überschreitet oder die Gesellschaft der Interessen differieren aufgrund verschiedener Altersgruppen, aufgrund verschiedener Interessen an dem Unternehmen, dann muss eine ganz klare Trennung zwischen dem unternehmerischen Bereich und dem Bereich der Gesellschaft erfolgen.
00:05:43: Es muss eine Bündelung der Interessen der Gesellschaft erfolgen.
00:05:47: Und das kann in dieser Holding sichergestellt werden.
00:05:52: Damit wir hier dann die Ziele der Gesellschafter insofern bündeln in dieser Holding gegenüber dem unternehmerischen Bereich.
00:06:00: Und das ist insbesondere natürlich dann auch von Interesse, wenn auch noch ein fremder Dritter an diesem Unternehmerischenverbund beteiligt ist, dann muss die Familie insoweit mit einer Stimme sprechen und das geht über diese Familienholding.
00:06:15: Und darüber hinaus haben wir nicht selten auch die Situation, die insbesondere auch bei schon lange bestehenden Familiengesellschaften der Fall ist, dass wir verschiedene Familienstemme ausgebildet haben.
00:06:29: Und dann haben wir in vielen Fällen dann die Interessen der einzelnen Familienstemme dann nochmal gebündelt in einer Familienstammholding.
00:06:40: Das heißt, insoweit dann eine andere Funktion, nämlich die Funktion, dass der Familienstamm mit seinen verschiedenen Mitgliedern seine Interessen in einer eigenen Holding bündelt.
00:06:54: Und das kann dann noch weitergehen in dem gegebenenfalls eine Gesellschaft, eine individuelle Holdinggesellschaft.
00:07:03: begründet wird, um insoweit die Interessen hier dann gegenüber den unternehmerischen Engagements bündeln zu können.
00:07:11: Dass wir jetzt sehen, die Familienholing ist ein Instrument, dass sowohl die Interessen der Familienseite berücksichtigt, als auch die Interessen der unternehmerischen Seite, damit beide Interessen insoweit bestmöglich erreicht werden können.
00:07:27: Das ist im Kern das, was wir hier sehen.
00:07:32: Ja, vielen Dank für die gute Einführung oder gute Überlegung zu den verschiedenen Hintergrundfunktionen einer Familien Holding.
00:07:42: oder was sind eigentlich die Treiber für das Aufsetzen einer Familien Holding.
00:07:50: Vielleicht das ganze Bild hier nochmal rundzumachen.
00:07:55: Das ist eben kein Entweder oder, sondern wichtig ist, glaube ich, für die danehmens Praxis, mit Beratungspraxis mitzunehmen, dass es eben auch sehr häufig um die ideale Kombination dieser verschiedenen Funktionen und Überlegungen geht, weil wir sprechen ihr bewusst von dem Thema Familienholing.
00:08:23: Das ist ein Thema für Familienunternehmen und Familienunternehmen zeichnen sich darüber aus.
00:08:29: Das ist hier wesentlicher Punkt, dass sie So was haben wir einen Generationenvertrag.
00:08:36: Das Ganze entwickelt sich über mehrere Generationen.
00:08:40: Die Herausforderungen und Anforderungen und Überlegungen werden andere.
00:08:46: Und da muss man eben genau das, die entsprechenden idealen Kombinationen aus diesen verschiedenen Überlegungen finden, das zusammenzubauen.
00:08:56: Einfach das mal auch an einem Beispiel zu verdeutlichen ist, dass man sehr, sehr häufig sieht.
00:09:04: Das Thema und dann fragt man sich, warum macht man das denn so kompliziert?
00:09:09: Ja, das Thema sogenannte doppelstückige Holding-Struktur.
00:09:11: Manchmal sieht man das ja.
00:09:13: Da wird ja vielleicht beim ersten Draufschauen auf so eine Gruppenstruktur manchmal ein bisschen schwindelig.
00:09:19: Ja, das ist Holding-I, Holding-II und was sonst noch alles.
00:09:26: Vielleicht einfach auch da mal Ein wenig zur Aufklärung beizutragen.
00:09:33: So ist es eben so, dass es eben verschiedene Überlegungen geht.
00:09:39: Nehmen wir genau mal das Beispiel der doppelholigen Struktur.
00:09:44: Was wir sehr, sehr häufig sehen, sehr nahe an den eigentlichen operativen Gesellschaften, das ist so die typische Zwischengesellschaft, das ist die Kapitalgesellschaft, die sehr, sehr häufig als vorgeschoben, wo die genutzt wird.
00:10:01: Ganz einfach, da sind eigentlich vorrangig steuerliche Gründe, spielen eine große Rolle, nämlich das Thema Gewinne im Unternehmen zu behalten.
00:10:11: Das ist ja das vorrangige Ziel der Familienunternehmen.
00:10:15: Langfristigkeit und Langfristigkeit heißt, aus sich heraus investieren, langfristig zu investieren, langfristig gewonnen bleiben.
00:10:24: Und das heißt, im Geld auch im Unternehmen zu behalten, das tut man am besten.
00:10:27: Wenn man da mit der Visdato, mit der Kapitalgesellschaft arbeitet, dann befindet man sich im Körperschaftssteuerregime.
00:10:34: Man hat eben eine, wie von dir sagen, niedrige, sondern eben eine sinnvolle Steuerbelastung, die es erlaubt eben auch.
00:10:44: aus dem, was übrig bleibt, sinnvoll zu investieren, also deswegen die häufig die Kapitagesellschaft, darunter die entsprechenden operativen Gesellschaften.
00:10:54: Und dann sieht man sehr, sehr häufig eben oben an der Spitze dann doch die Personengesellschaft.
00:11:06: Einmal historisch, weil, ich glaube, davor hatte ich nichts Neues.
00:11:12: Die Idee befugt zu der Rechtsform im Bereich der Familienunternehmen war historisch immer die Personengesellschaft.
00:11:21: Wir kommen gleich auch nochmal genau dazu, warum welche Rechtsform so heute ist die einmal weiterhin oben an der Spitze, deswegen, weil sie eben ... hier eben die ursprüngliche Verbindung mit den Gesellschaften ist, man möchte das, man ist auch manchmal auch historisch gezwungen, das entsprechend fortzuführen.
00:11:44: Es gibt aber eben auch da außer historischen Zwängen auch weitere Überlegungen, die man konkret benennen kann, die auch mal dann eben auch mal einem wenig die Augen öffnen, einem klarmachen, warum das auch sinnvoll ist, dass er so ist.
00:12:00: Da eine wichtige Punkt ist, Das mag man jetzt als einen steuerlichen Grund in den Vordergrund stellen, aber ich glaube, es ist einfach ein Zeichen davon, dass die Welt internationaler geworden ist, dass sich auch die deutsche Familienunternehmen der Internationalität öffnen und die nächste Generation tatsächlich auch ein wenig flexibler geworden ist und sich im positiven Sinne auch neue Eindrücke in der Welt holt.
00:12:26: Dafür gibt es die Personengesellschaft ganz oben.
00:12:29: Viele wissen, was ich meine, das Thema der Geschäftsleitenden Holding, nämlich einen Anknüpfungspunkt für steuerliche Zwecke hier in Deutschland, damit eben die Gesellschafter sich in der Welt frei bewegen können, sich Impulse holen können, die sie dann eben auch mitbringen nach Deutschland mit für ihr Unternehmen.
00:12:45: Dafür finden wir sehr häufig oben die Personengesellschaft zu holen.
00:12:49: Und dann haben wir da drunter eben wie gesagt die Kapitalgesellschaft, wo wir das operative und operative Geschäft bündeln und schaffen auch mit der Kapitalgesellschaft eine gewisse Abschottung im Hinblick auf steuerliche Problematiken gegenüber den Gesellschaften.
00:13:06: So das ist eben der Grund für diese typischen Doppelholing Strukturen.
00:13:11: Und jetzt gehe man da noch noch ein wenig mehr ins Detail, nämlich wenn man sowas aufsetzt, beziehungsweise wenn man sowas über die Jahre entwickelt, dann ist es wichtig, dass man das steuerrechtliche, zivilrechtliche gesellschaftsrechtliche Umfeld oder die Rahmenbedingungen dabei beachtet.
00:13:34: Und das möchten wir gerne jetzt mit Ihnen etwas mehr konkret tun.
00:13:38: Dazu wieder begebe ich mir dann meinen Kollegen Joachim Schiffers.
00:13:43: Joachim, bitte.
00:13:44: Ja, in der Tat haben wir ja gesehen, dass die Familienholding im Grunde zwei wesentliche Funktionen erfüllen musste.
00:13:51: Und sie musste einmal das Unternehmensvermögen halten, aber auf der anderen Seite die Interessen der Familie abbilden.
00:13:58: So Kernziel der Familienwurding ist der Erhalt des Familienunternehmens.
00:14:02: Denn das muss man klar sehen an solches Familienunternehmen, das in der Regel ja eine relativ große Dimension umfasst.
00:14:11: Das kann nur getragen werden von der Familie insgesamt.
00:14:14: Das heißt, falls die Familie insofern von den Interessen in Bezug auf das Unternehmen auseinanderfallen würde, dann wäre auch das Unternehmen in Gefahr.
00:14:23: Das muss zwingend vermieden werden.
00:14:25: Andererseits müssen die individuellen Interessen der Gesellschaften insofern abgebildet werden.
00:14:31: So, und da muss man in erster Linie mal auf die Instrumente des Gesellschaftsrechts schauen.
00:14:36: Und das ist in der Tat ganz wichtig und insoweit auch ganz wichtig für die Beratung, weil wir da viele Instrumente haben, um die verschiedenen Aspekte unterzubringen.
00:14:46: Das betrifft, beispielhaft genannt, einmal die Bündelung von Stimmrechten, in dem sich mehrere zusammenschließen können.
00:14:53: Im Gesellschaftsvertrag kann das abgebildet werden.
00:14:56: Aber andererseits auch die Einschränkung von Mitwirkungsrechten die wir oftmals brauchen, denn ein solches Unternehmen, ein solcher Unternehmensverbund, der kann nur sinnvoll geführt werden, wenn da auch die unternehmerischen Entscheidungen aus Sicht des Unternehmens getroffen werden können.
00:15:17: Soweit müssen einzelne Mitwirkungsrechte gegeben, was eingeschränkt werden, bzw.
00:15:21: gebündelt werden.
00:15:24: Andererseits gibt es manche Gesellschaften, die wollen individuelle Rechte absichern.
00:15:28: Auch das können wir über das Gesellschaftsrecht abbilden, unter Umständen noch sinnvoll abbilden, eben dann, wenn das ein Gesellschafter ist, der eben prägend für das Unternehmen ist und den wir auch in besonderer Weise eben berücksichtigen müssen.
00:15:42: Andererseits ist ein ganz wichtiger Aspekt, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung an den Familienunternehmen geregelt wird.
00:15:49: Das muss in der Regel begrenzt werden, damit wir eben das Unternehmen im verbundenen Familie erhalten können.
00:15:57: In der Praxis brauchen wir oftmals Regelungen zur Gewinnverteilung.
00:16:02: Und zwar muss die Gewinnverteilung oftmals diskotal geregelt werden, weil wir da oft verschiedene Interessen der Gesellschaft haben.
00:16:10: Das müssen wir berücksichtigen und auch da bietet das Gesellschaftsrecht uns die entsprechenden Möglichkeiten, dass wir das abbilden können.
00:16:18: Und zum anderen brauchen wir oftmals einen fachlichen.
00:16:23: eine fachliche Bündelung der Interessen der Familie und das geschieht oftmals dann in mittels der Errichtung eines Beirates, wo eben die unterschiedlichen Zielsetzungen gebündet werden können, aber auch fachlicher Rat dann als geholt werden kann.
00:16:39: Also wir hier ein Beratungsgremien, Gremium für die Familie hier einrichten können, um die Interessen der Familie bestmöglich erfüllen zu können.
00:16:49: Also wir sehen hier das Gesellschaftsrecht, das bietet hier Instrumente, damit wir ja diesen Familienkonzern hier punktenau die Interessen, die da sind, abbilden können.
00:17:03: Und das ist ganz wichtig, dass wir da in die ganz individuelle Beratung hineingehen, im konkreten Fall.
00:17:09: Da haben wir viele Instrumente, die wir hier insoweit einsetzen können.
00:17:14: Und das sind im Grunde gesellschaftsrechtliche Aspekte, die wir hier sehen.
00:17:19: Ja, kommen wir nun zu der Wahl, was ist die geeignete Rechtsform?
00:17:24: Joachim, du hast es ja sehr eindrücklich beschrieben für was für Herausforderungen man gestellt wird, wenn man sich mit der Frage beschäftigt, wie gestalte ich denn meine Familien, Holding oder Gesellschaftidea typisch aus?
00:17:43: Große Frage ist eigentlich ... Was ist die geeignete Rechtsform, in der ich das alles abbilden kann?
00:17:50: Ich glaube, da gibt es nicht die perfekte Rechtsform, was es zu Berücksicht hingeht und ich glaube, das war der Grund in der Vergangenheit, warum wir in der Vergangenheit die Entscheidung immer sehr häufig zu Gunsten der Personengesellschaft ausgefallen ist.
00:18:06: Das Gesellschaftsrecht der Personengesellschaften bietet halt einfach die deutlich höhere Flexibilität.
00:18:14: Es gibt eigentlich nicht, was man nicht in einem Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft vereinbaren kann.
00:18:21: Das ist, glaube ich, einer der wesentlichen Gründe, warum wir sehr häufig die Personengesellschaft in der Spitze von Familienunternehmen sehen.
00:18:32: Daneben sicherlich gab es auch historische steuerliche Gründe.
00:18:37: Darüber sprechen wir aber dann gleich nochmal etwas mehr im Detail.
00:18:41: Ich glaube, wenn wir nochmal zum Thema Rechtsform bei der Personengesellschaft bleiben.
00:18:46: Vielleicht noch ein, zwei kurze Punkte, die es immer zu Rücksichtigen gilt oder die man vielleicht davon im Hinterkopf bewahren sollte.
00:18:54: Das ist einmal oder das eine andere wichtige Thema.
00:18:58: Bei der Persongesellschaft ist die deutlich geringere Publizität.
00:19:03: Das meine ich damit.
00:19:05: Das, was im Handelsgestor zu veröffentlichen ist.
00:19:08: Das eine Thema ist ganz wichtig.
00:19:10: Der Gesellschaftsvertrag ist nicht im Handelsregister zu veröffentlichen.
00:19:14: Schon mal glaube ich ein ganz wichtiger Punkt.
00:19:16: Bei der GmbH zum Beispiel ist das anders oder auch bei der AIG.
00:19:20: Darüber hinaus sind auch im Handelsregister lediglich zu veröffentlichen, wer Gesellschafter ist, aber eben nicht in welcher Größenordnung.
00:19:34: Es sind nur Dinge zu veröffentlichen, wer gerade die Gesellschaft zu vertreten hat.
00:19:39: Es gibt einen deutlich geringeren Umfang an Öffentlichkeit bei der Personengesellschaft.
00:19:48: Anders ist das bei der Kapitalgesellschaft.
00:19:51: Da sind wir in einer Rechtsform unterwegs, egal ob es nun die GmbH ist, die etwas weniger Formel ist oder die AG, die da deutlich formeller ist.
00:20:00: Hier gibt es deutlich klarere, nicht disponible gesellschaftsrechtliche Anforderungen.
00:20:09: Trotzdem oder vielleicht auch gerade deswegen sehen wir jetzt zunehmend die Kapitalgesellschaft, die nicht nur gegenüber der Personengesellschaft aufholt, sondern ich würde sagen, es überholt sie, weil es eben führt, dass Verhältnis unter den Gesellschaftern vielleicht doch manchmal auch nicht ganz verkehrt ist, wenn es da klare Rahmenbedingungen gibt.
00:20:37: Ich denke, also unserer Beobachtung heraus ist das auch eine der Gründe, warum die Kapitalgesellschaft da aufholt.
00:20:45: So, dann darf man nicht ganz vergessen, wir sind Steuerberater.
00:20:48: Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen sind vielleicht aktuell vielleicht etwas positiver für die Kapitalgesellschaft als bei der Versorgengesellschaft, vielleicht letzter Punkt zum Thema Kapitagesellschaft, eine Beobachtung aus der Praxis, über die wir nachher noch mal auch an anderer Stelle intensiver sprechen möchten.
00:21:12: Das ist die ESE, eine Rechtsform, die man nicht sofort mit dem Thema Mittelstand und Familienunternehmen in Verbindung bringt.
00:21:23: Aber heutzutage ist sie die Vermicht auf die Beobachtung in eine neue, vorherrschende Rechtsform.
00:21:31: Sicherlich ein wichtiger Grund ist hier das Thema der Mitbestimmung, der unternehmerischen Mitbestimmung, wie gesagt, dazu mehr am Ende oder anschließend.
00:21:42: Ein anderer Punkt ist das hier die Governestruktur.
00:21:46: mit zwei möglichen Governance Modellen sehr attraktiv sein kann für Familienunternehmen.
00:21:54: Ich glaube, das ist auch eine der Gründe, warum sie hier zunimmt.
00:21:57: Und dann schauen wir noch mal auf zwei besondere Rechtsformen, die wir gerade bei Familienunternehmen sehen.
00:22:08: Das eine ist die KGAA.
00:22:13: Kombination aus der Personengesellschaft und der Aktiengesellschaft.
00:22:19: Wir sprechen nämlich über die Komplementärgesellschaft auf Aktien.
00:22:24: Und hier müssen wir sehen, was ist das Besondere an der KGA?
00:22:34: Aus der Personengesellschaft haben wir den Komplementär.
00:22:38: Historisch war das immer eine natürliche Person als Vollhafter.
00:22:41: Wir sehen aktuell ist es auch in der Regel eine Kapitalgesellschaft, entweder eine AG oder eine GmbH.
00:22:48: Der Komplementär ist derjenige, der das sagen hat, der allein Entscheidende.
00:22:53: Das ist der Grund, warum auch diese Rechtsvon gewählt wird, nämlich die Bündelung der Entscheidungskompetenz in dem Komplementär.
00:23:03: Und dann gibt es eben die Kommanditaktionäre.
00:23:07: Das sind die Gesellschaften, die vorrangig eben mit Kapital beteiligt sind, mit der Zielsetzung hier vielleicht Einkünfte zu generieren, aber die unternehmerischen eigentlichen, unternehmerischen Entscheidungen und noch strategischen Überscheidungen werden hier ganz bewusst dem komplementär verlassen.
00:23:25: Sehr häufig, wie gesagt, dann in einer Rechtsum- und einer AG mit einem Vorschlag etc.
00:23:30: Das ist eine sehr häufige Rechtsform bei größeren Familienunternehmen.
00:23:36: Und nicht ganz neu, aber auch auf dem Vormaß für die ganz, ganz großen Familienunternehmen.
00:23:45: Das ist die sogenannte Stiftung und Coca-G.
00:23:47: Das ist keine hybride Rechtsform, sondern im Kern ist es die Komplementär oder die Kommanditgesellschaft.
00:23:56: Und den Komplementär, den übernimmt hier die Stiftung und die Idee dabei ist im Kern mit der Stiftung.
00:24:02: einen langfristigen Anker zu haben, der die Interessen der Familie auch über die Generation fort setzt, während über die eigentlichen Kommunitisten, die dann über die Generation von einer Generation auf die nächste weitergegeben werden, hier eben die Beteiligung der Familie selbst fortgesetzt werden kann.
00:24:25: So das.
00:24:26: Ein kleiner Überblick über die möglichen Rechtsformen für Familienunternehmen.
00:24:31: Kommen wir zum nächsten wichtigen Aspekt, wenn man nicht ganz außer Acht lassen darf, die Besteuerung.
00:24:38: Wir haben in der Tat gesehen, dass die Frage der Ausgestaltung der Familienholding, also insbesondere die Wahl der Rechtsform, in erster Linie am Gesellschaftsrecht hängt.
00:24:48: Das Gesellschaftsrecht ist in erster Linie da entscheidend, wie wir diese Holding ausgestalten von der Rechtsform.
00:24:54: Nur müssen wir auch sehen, das deutsche Steuerrecht kennt ja keine Unternehmensbesteuerung an sich, sondern das deutsche Unternehmen, die die Besteuerung der Unternehmen in Deutschland knüpft.
00:25:06: an die Rechtsform des Unternehmens an.
00:25:09: Insoweit bestimmt die Rechtsform, die wir bei der Familienholding wählen, eben auch die steuerlichen Folgen.
00:25:15: Und das ist eine zunehmende Bedeutung erlangt dieser Punkt, weil wir diese beiden Besteuerungssysteme, die wir kennen, einmal die transparente Besteuerung der Personengesellschaften, Und auf der anderen Seite, die Bestörung der Kapitalgesellschaften, diese beiden Bestrungssysteme entwickeln sich immer weiter auseinander.
00:25:38: Und das zeigt sich auch aktuell in der politischen Entwicklung.
00:25:43: Wir müssen insoweit das Steuersatzniveau der Unternehmen absenken, um international insoweit ein konkurrenzfähiges Steuersystem bieten zu können.
00:25:57: Und da knüpft man an bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften.
00:26:01: Wir sehen, dass aktuell der Körperschaftsteuersatz den Moment fünfzehn Prozent beträgt, der die Kapitalgesellschaften trifft.
00:26:09: Der ist abgesenkt worden, gesetzlich auf perspektivisch zehn Prozent.
00:26:15: Das erfolgt jetzt in Schritten in den nächsten Jahren.
00:26:19: Aber parallel das Besteuerungsrecht der Personengesellschaften, der transparent besteuerten Personengesellschaften, das ist insofern konstant geblieben.
00:26:27: Das heißt, insofern öffnet sich die Schere zur Kapitagesellschaft weiter.
00:26:31: Die Kapitagesellschaft wird tendenziell vochterlafter.
00:26:35: So, und das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass solche Familienunternehmen sich in aller in erster Linie finanzieren durch Selbstfinanzierung.
00:26:45: Das heißt, ein Großteil der Gewinne wird im Unternehmen belassen, um das Unternehmen nach vorne zu bringen, um das Unternehmen zu finanzieren.
00:26:54: So, und diese Gewinntesorierung, die wird jetzt in diesen beiden Besteuerungssystemen, Kapitalgesellschaft einerseits, Persongesellschaft andererseits, ganz unterschiedlich abgebildet.
00:27:05: Und da müssen wir eben feststellen, dass da die transparente Besteuerung der Personengesellschaften ganz klar im Nachteil ist gegenüber der Besteuerung der Kapitalgesellschaften.
00:27:16: Das heißt, bis zu diesem Punkt müssen wir sehen, dass die positiven Aspekte der Personengesellschaft, die wir bisher gehört haben im Gesellschaftsrecht, dass die jetzt treffen auf eher negative Aspekte bei der laufenden Besteuerung.
00:27:32: Und da müssen wir sehen, welche Instrumente bietet da das Steuerrecht, um da gegebenenfalls ein Stück weit nachschärfen zu können und diese Besteuerungsnachteile der Personengesellschaft ein Stück weit aufholen zu können.
00:27:46: Da hat der Gesetzgeber zwei Instrumente geschaffen, das ist einmal der ermäßigte Steuersatz für tessoriierte Gewinne, der im Einkommenssteuerrecht verankert ist, § der es erlaubt, nicht enorme Gewinne bei einer Personengesellschaft ähnlich wie bei der Kapitalgesellschaft zunächst einmal mit einem begünstigen Steuersatz zu belasten und erst bei späterer Entnahme dann eine weitere Besteuerung vorzunehmen.
00:28:16: Also der Wertesystem der Kapitalgesellschaftsbesteuerung im Grunde für die Personengesellschaften nachgebildet.
00:28:23: Dieser besondere Steuersatz, der ist jetzt auch gesetzlich noch mal strukturell verbessert worden und insofern bietet das in der Tat die Möglichkeit, dass wir das Besteuerungssystem der Kapitalgesellschaften erreichen können, also sehr positiver Aspekt.
00:28:40: Allerdings müssen wir in der Praxis feststellen, dass diese Besteuerungsmöglichkeit, die wir hier haben bei der Personengesellschaft, dass sie äußerst komplex ist und insoweit in der Umsetzung sehr, sehr schwierig ist.
00:28:54: Das andere Instrument, das der Gesetzgeber geschaffen hat, um eben dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in Deutschland die Personengesellschaften eigentlich die dominierende Rechtsform sind, aber sie steuerlich eben eigentlich eben... klaren Nachteil sind.
00:29:09: Das andere Instrument ist die Möglichkeit, die seit Jahrzehnte und Jahrzehnte besteht, dass die Personengesellschaften für steuerliche Zwecke optieren können, dahin dient, dass sie wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden.
00:29:26: So, und das ist in der Tat ein ganz, ganz interessantes Instrument, weil das bedeutet in der Praxis, dass die Personengesellschaft rechtlich als Personengesellschaft fort besteht.
00:29:36: Alle Aspekte, die wir bisher geschildert haben und die gleich auch noch kommen werden, alle Aspekte der Personengesellschaft, alle Vorteile der Personengesellschaft und Gesellschaftsrecht und so weiter, die bleiben in vollständig erhalten.
00:29:49: Aber für steuerliche Zwecke geht diese Personengesellschaft in vollem Umfang in die Besteuerung der Kapitalgesellschaften hinein.
00:29:56: Das heißt, diese Personengesellschaft wird dann nach dem Trennungsprinzip der Kapitalgesellschaft besteuert, unterliegt selber der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.
00:30:06: Und nur dann, wenn diese Gewinne ausgeschüttet werden, auf die Gesellschaft fällt eine weitere Besteuerung.
00:30:14: auf Ebene der Gesellschaft an.
00:30:16: Und das ist in der Tat ein ganz interessantes Instrument, um das eben einzusetzen, um insoweit die außersteuischen Vorteile der Personengesellschaft zu kombinieren mit der günstigen laufenden Besteuerung der Kapitalgesellschaften.
00:30:30: Und das ist insbesondere deshalb auch ein Instrument, weil das kommt vom Besteuerungssystem eigentlich der Art und Weise, wie Familienunternehmen heute aufgesetzt sind, sehr viel näher als die transparente Mitunternehmerbesteuerung, einfach deshalb, weil dieses körperliche Steuersystem sorgt für eine sorgfältige Trennung zwischen Unternehmensebene einerseits und Gesellschaft der Ebenen andererseits.
00:30:56: Und das ist in der Tat auch das, wie Familienunternehmen heute geführt werden.
00:31:01: Der unternehmerische Bereich wird selbstständig geführt unter den Unterberücksichtigung der langfristigen Interessen der Gesellschaft, aber wird selbstständig geführt und das wird auch dann abgebildet.
00:31:13: Wenn wir dann in diesem Fall optieren zur Körperschaftsbesteuerung, dann haben wir eine selbstständige Besteuerungsebene und wir haben keinen durchgreifen aller Bestellungsaspekte des unternehmerischen Bereichs auf die Gesellschaft der Ebene, was wir bei der Transparenz mit Unternehmerbestellung haben.
00:31:31: Also hier sehen wir, hier bietet unser Steuerrecht Optionen, Möglichkeiten, um hier die Vorteile des Gesellschaftsrechts weiterhin nutzen zu können und weiterhin in der Personenseltschaft zu bleiben und aber steuerlich ein sehr günstiger Situation erreichen zu können.
00:31:48: Ja, Joachim.
00:31:49: So, jetzt haben wir einmal uns mit dem Thema ideale Rechtsform im Hinblick auf das Thema Governance.
00:31:56: Das heißt, so das Verhältnis der gesellschafte untereinander beschäftigt.
00:32:00: Wir haben über das Thema, was sich die geeignete Rechtsform aus der steuerlichen Brille gesprochen.
00:32:08: So, da gibt es noch zwei wichtige Punkte, den einen würde ich jetzt gerne übernehmen, nämlich das Thema unternehmerische Mitbestimmung.
00:32:18: Sehr, sehr großes Thema im Bereich der Familienunternehmen.
00:32:24: Da macht es, glaube ich, Sinn, einfach mal ein bisschen tiefer einzusteigen, um da auch alle mitzunehmen.
00:32:31: Fangen wir mal mit der Kapitagesellschaft an.
00:32:34: Unternehmen der Rechts- und der Kapitagesellschaft unterliegen in Deutschland eben die unterliegenden Regelungen zum Unternehmenrecht mit bestimmten Grundsatz, immer nur die Rechts- und der Kapitagesellschaft.
00:32:47: Da gibt es zwei wesentliche Regelungen.
00:32:50: Das eine ist das sogenannte dritte Beteiligungsgesetz, welches ab einer Beschäftigungszahl von fünfhundert Mitarbeitern zur Anwendung kommt, sowie darüber hinaus, dass bei einer Beschäftigtenzahl von zweitausend Mitarbeitern geltende Mitbestimmungsgesetz, ich glaube das, was immer den meisten immer so vor Augen schwirrt, wenn man über Mitbestimmung spricht, das ist das Mitbestimmungsgesetz.
00:33:17: Aber nicht zu vergessen ist das Drittel-Beteiligungsgesetz.
00:33:21: Und damit fange ich jetzt auch mal an.
00:33:22: Das Drittel-Beteiligungsgesetz sieht nämlich vor, dass bei nur bezogen auf die Kapitalgesellschaft selber, ab einer Mitarbeiterzahl von fünfhundert Mitarbeitern, ein Aufsichtsrat einzusetzen ist und der Aufsichtsrat, so wie das Gesetz sorgt, ist ein Drittel-Beteiligungsgesetz.
00:33:40: Das heißt, es muss einen Arbeitnehmer oder einen Vertreter aus der Arbeitnehmerschaft geben.
00:33:47: Das heißt, wir haben am Ende einen Aufsitzort von drei, aber mindestens einen aus der Arbeitnehmerschaft.
00:33:53: Und dann kommen wir zu dem großen oder schon etwas bedeutenderen Mitbestimmungsgesetz bei zweitausend Mitarbeitern.
00:34:02: Hier ist dann eben schon Voraussetzung, dass ich eine paritätische Besetzung mit Arbeitnehmervertretern habe.
00:34:10: Darüber hinaus ist hier auch dann zu beachten, dass dann hier auch gegebenenfalls ein Vertreter aus dem Betriebsrat mit dabei sein darf oder sein muss.
00:34:23: Das ist dann schon eine etwas große Herausforderung und beschäftigen uns daher eben noch mal ein bisschen intensiver mit dem Mitbestimmungsgesetz und springen dann hier mal auf die Personengesellschaft, nämlich wir haben jetzt hier einen Führung gehört.
00:34:37: eigentlich müssen sich nur Kapitalgesellschaften Sorgen bei der Mitbestimmung machen.
00:34:42: dem ist nicht ganz so, nämlich bei Personengesellschaften finden grundsätzlich aufgrund der Rechtsform die Mitbestimmungsregelung keine Anwendung, weil beide Gesetze sprechen immer nur von der Kapitalgesellschaft.
00:35:00: So,
00:35:01: jetzt müssen
00:35:01: wir mal schauen.
00:35:03: Die vorherrschende Rechtsform oder die vorherrschende Persongesellschaft ist als GmbH und Coca-G strukturiert.
00:35:11: Das heißt, wir haben auch hier eine Kapitalgesellschaft, auch wenn sie eben nur den Komplementär repräsentiert und die GmbH in der Regel keine Beteiligung an der GmbH und Koka G hat, sondern eben nur die Komplementärrechte wahrnimmt oder in die Komplementärstellung einrückt.
00:35:30: Aber in dem Zusammenhang ist dann eben etwas tiefer in das Mitbestimmungsgesetz hineinzuschauen und da müssen wir eben den §.
00:35:38: V des Mitbestimmungsgesetzes beachten.
00:35:41: In dem §.
00:35:42: V des Mitbestimmungsrechts ist nämlich eine sogenannte Konzernregel verankert.
00:35:48: Diese Konzernregel führt in ihrer Konsequenz dazu, das im Falle einer GmbH im Krocker G, der Welt über zwei Tausend Beschäftigte hat.
00:36:00: Wir trotzdem zu einer Anwendung des Mitbestimmens, oder dass wir da nicht trotzdem, sondern dass wir auch hier ganz konkret zur Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes kommen, nämlich deswegen, weil die zweitausenden Mitarbeiter über die Konzernregel im Paragraph V Mitbestimmungsgesetz der GmbH zugerechnet wird und wir dann eben diese kritische Beschäftigtenzahl überschreiten, auch Obwohl wir eigentlich als eigentliche Rechtsform eine Personengesellschaft haben und in so Form kommt auch im Personengesellschaftskonzern ist auch die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes denkbar.
00:36:42: So, schauen wir uns das ein bisschen weiter an.
00:36:45: Kann man da was tun oder was sieht man da häufig nun in der Praxis?
00:36:50: Unser Hintergrund dieses Podcasts ist ja auch aus der Praxis zu berichten und Hinweise zu geben, wie man vielleicht mit bestimmten Themen umgehen kann.
00:37:02: Und hier sehen wir zwei Lösungen in der Praxis, die bewährt sind.
00:37:07: Das eine ist, dass man eben tatsächlich, die man beide Modelle arbeitet, damit das komplementär die GmbH ausgetauscht wird, in dem einen Eine Überlegung setzt man auf eine ausländische Kapitalgesellschaft als komplementär.
00:37:25: Wir haben das sicherlich schon mal gesehen.
00:37:27: Die sogenannte BV und Coca-G.
00:37:30: Hier haben wir dann eben eine holländische BV.
00:37:33: Die vergleichbar ist der deutschen GmbH, die dann die Stellung des Komplementärs übernimmt.
00:37:39: Man sieht aber auch schon mal... dass an die Stelle der deutschen GmbH eine österreichische GmbH-Tritt oder eine Lichtensteine, damit es noch nicht so ganz offen kundig wird, dass hier der Komplementär ausgetauscht wird, dass, was wir aus unserer Erfahrung aktuell empfehlen würden, wäre jetzt hier eher auf die SE zu setzen.
00:38:04: Auch das sieht man, glaube ich, immer mehr auch in der Praxis und ich glaube, das ist auch das Gebot der Stunde.
00:38:11: Hier gibt es ein klares Regelwert.
00:38:14: Man muss sich nicht mit einem ausländischen Gesellschaftsrecht auseinandersetzen, sondern für die SE gilt, auch wenn es eine europäische Rechtsform ist, im Grundsatz der Verweis auf das deutsche Aktiengesetz.
00:38:28: Das heißt, wir bewegen uns in einem deutschen, wir bewegen uns im deutschen Rechtsraum und die SE, da kommen wir gleich nochmal ein bisschen im Detail dazu, bietet eben die Möglichkeit die Mitbestimmung.
00:38:41: zu begrenzen oder eben so entsprechend für das Unternehmen anzupassen, dass sie für das Unternehmen praktikabel ist, nämlich was bedeutet nämlich die SE im Rahmen der Mitbestimmung, die SE über ihre Video.
00:38:59: Europäische Regelungen sieht grundsätzlich nicht vor, dass die Mitbestimmung ausgesetzt wird, sondern sie sieht eine sogenannte Verhandlungslösung vor.
00:39:08: Die Verhandlungslösung ist deswegen geboten, weil man ja ... der rechtsform, nämlich der europäischen, der bei der europäischen Überlegungsrechnung tragen muss.
00:39:17: Und man kann jetzt hier nicht einfach auf diese europäische Rechtsnorm einfach nationale Regelung überstülpen, sondern die Idee ist, eben jeden Nationalstaat die Möglichkeit über diese Verhandlungslösung zu geben.
00:39:31: Das ist eben ein... Mitbestimmungsregelungen für das Unternehmen gibt, die den üblichen Mitbestimmungsregeln des Landes entsprechen.
00:39:40: Deswegen diese Verhandlungslösungen.
00:39:43: Und über diese Verhandlungslösungen besteht eben aber auch die Möglichkeit entweder eine Mitbestimmung, so wie sie bisher besteht, in seiner Form, man spricht auch von einzufrieren oder gegebenenfalls sogar einen Konsens zu finden, dass man oft weitere oder verschiedene Aspekte der unternehmerischen Mitbestimmung verzichtet, sodass unsere Beobachtung aus der Praxis heraus und auch unsere Empfehlung für die Praxis ist tatsächlich sich mit dem Thema DSE als Rechtsform für die Familiengesellschaften intensiv auseinanderzusetzen.
00:40:20: Wir haben eben noch angesprochen, die beiden Rechtsformen, einmal die der KGA, auch diese Rechtsform, bietet im Vergleich zu der reinen Kapitalgesellschaften der GmbH oder der Aktiengesellschaft, fordere im Hinblick auf die unternehmerische Mitbestimmung.
00:40:42: Gleiches gilt auch für die Stiftungskroker G. spezielle Fälle, so dass wir sagen würden, wir würden uns das hier etwas aussparen.
00:40:52: Aber im Einzelfall macht das tatsächlich Sinn, sich das auch etwas näher anzuschauen.
00:40:57: Wir würden aber gerne jetzt noch auf einen letzten Aspekt bei den Familienunternehmen schauen.
00:41:02: Das ist nämlich das Thema Abschlusspublicität.
00:41:04: Und hier würde ich dann gerne nochmal meinen Kollegen, den Joachim Schifffers, übergeben.
00:41:08: Ja, das ist in der Tat ein weiter ganz wesentlicher Aspekt bei der Entscheidung.
00:41:14: für die Familienholing bzw.
00:41:15: wie wir die Familienholing ausgestalten.
00:41:18: die Jahresabschluss-Publicität.
00:41:20: Was bedeutet das?
00:41:21: Im Grundsatz bedeutet das die Offenlegung des Rechenwerkes, also des gesamten Zahlenwerkes.
00:41:28: Verankert ist die Jahresabschluss-Publicität insbesondere im Handelsgesetzbuch und im Grundsatz ist diese dort verankert für alle Kapitalgesellschaften, aber auch für alle Personengesellschaften, bei denen keine natürlichen Personen vollhafter ist.
00:41:44: So, das heißt, wir haben da eine umfassende Jahresabschlussprobosität und diese ist in aller Regel bei Familienunternehmen nicht gewünscht.
00:41:57: Das heißt, wir müssen hier überlegen, welche Strategien können wir anwenden, um die Jahresabschlussprobosität im besten Fall ganz zu vermeiden oder zumindest deren Werkung zu vermindern.
00:42:10: Und da müssen wir insoweit auch bedenken, dass die Errichtung einer Holding im Grundsatz im ersten Schritt ein Stück weit kontraproduktiv ist bei diesem Ziel.
00:42:20: Denn wenn wir eine solche Holding errichten, dann fassen wir die Unternehmen im Grundsatz zusammen und das begründet vielfach, die Pflicht einen Konsernabschluss auf Ebene der Holding aufzustellen, der dann eben auch der Jahresabschluss-Probisität unterliegt.
00:42:36: Das heißt, hier müssen wir jetzt versuchen, Instrumente einzusetzen, um insoweit die Jahresabschlussprobizität im besten Fall ganz zu vermeiden oder eben zu vermindern.
00:42:47: Und da sehen wir, dass, wenn wir in der Kapitalgesellschaft unterwegs sind, wir im Grundsatz keine Instrumente zur Verfügung haben, um diesem Ziel näher zu kommen.
00:42:59: Dagegen, wenn wir die Personengesellschaft wählen als operative Einheit bzw.
00:43:04: das Holding-Einheit, dann haben wir verschiedene Instrumente, die wir hier wählen können, um hier zielführend agieren zu können.
00:43:11: Wir können im besten Fall auf einer hohen Ebene dort, wo die Haftungsriesigen begrenzter sind, eine natürliche Person als persönlich Haftengesellschaft einzusetzen.
00:43:23: Das würde bedeuten, dass wir dort die Jahresabdrußpublisität nach dem HGB komplett vermeiden.
00:43:30: Wir wären gegebenenfalls dann im Publisitätsgesetz, das aber deutlich verminderte Publisitätspflichten für diesen Fall vorsieht, insbesondere keine Veröffentlichung der Gewinn- und Flussrechnung, was ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist bei solchen Strukturen.
00:43:48: Der andere Aspekt ist, dass wir gegebenenfalls arbeiten können mit der Veröffentlichung eines Konzernabschlusses, der es ermöglicht, verschiedene Aktivitäten zusammenzufassen und insoweit die einzelnen Ertragssituation der einzelnen Bereiche nicht mehr zeigen zu müssen.
00:44:07: Und das ist in der Tat ein Instrument, was wir gezielt einsetzen können, um insoweit die Publicität steuern zu können.
00:44:16: Und da müssen wir dann separat schauen, wie können wir auf den einzelnen Ebenen dann entsteuern, wo der entsprechende Konzern endet, wo der entsprechende Konzern beginnt, der die Publicität auslöst.
00:44:30: Da haben wir Instrumente, die ansetzen bei den Fragen insbesondere der Stimmrechte, die uns das ermöglichen.
00:44:39: Und eine weitere Möglichkeit, die wir in der Praxis oftmals einsetzen, dass man bestimmte Bereiche in eine separate Gesellschaft verlagert und damit auch bestimmte Gewinne insoweit in eine separate Gesellschaft verlagert, die man so aufhängt in diesen Familienkonzern, in Anführungsstrichen, dass er eben aus der Jahresabdusspublizität herausfällt.
00:45:01: Das heißt, was sehen wir hier bei diesem wichtigen Punkt der Jahresabschlussprobisität, der jeden was aus Sicht der Familienunternehmen sehr wichtiger Punkt ist, dass wir hier, wenn wir mit den Personengesellschaften agieren, sehr viel mehr Freiheit haben, sehr viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben als bei den Kapitalgesellschaften.
00:45:17: Auch da sehen wir wieder einen kleinen oder manchmal auch sehr entscheidenden Vorteil für die Personengesellschaft, der sich so in das Gesamtgefüge insoweit auch einstellt.
00:45:29: Auch das ist ein Punkt, den muss man sehr individuell lösen.
00:45:33: Da muss man sehr genau auf die jeweilige Struktur schauen.
00:45:36: Und das können wir an dieser Stelle jetzt nicht vertieft behandeln, da muss man sich verschiedene Strukturen anschauen, aber das so als Idee, dass man das auf jeden Fall eben mit bedenkt.
00:45:46: Und das ist generell eben auch so eine Botschaft, wenn man an solche Familienhoden aufsetzt, dass das darf nicht aus einem einzelnen Aspekt heraus gedacht werden, aus einem stolchen Aspekt oder aus einem anderen einzelnen Aspekt, sondern da braucht man eine Gesamtschau auf dieses Gebilde.
00:46:05: Das ist insoweit ganz wichtig.
00:46:06: Ich glaube, das hat das auch gezeigt, dass wir ja verschiedene Aspekte haben, die auch verschieden wirken können.
00:46:13: Das ist, glaube ich, sowieso auch eine ganz wichtige Botschaft, die wir da haben.
00:46:19: Joachim, vielen, vielen Dank.
00:46:22: Ja, jetzt sind wir am Schluss unseres Podcasts anbelangt.
00:46:28: Ich sage schon mal einmal vielen Dank an dich, lieber Joachim.
00:46:33: Ich sage nochmal vielen Dank auch an die Zuhörer, vielleicht als kleine Zusammenfassung, wenn sie erlauben.
00:46:40: Es sind vielfältige Aspekte bei der Strukturierung eines Familienunternehmens unter dem Dach einer Familienholen zu beachten.
00:46:47: Ich hoffe, wir haben Ihnen mit dem heutigen Podcast einen ersten Einstieg ermöglicht.
00:46:53: Für uns sind eben diese vier Säulenmaßgebend.
00:46:56: Das ist das Thema Rechtsvorm im Hinblick auf die Governance, also das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, das Thema Besteuerung, das Thema Mitbestimmung, das Thema Jahresabschluss, Publizität.
00:47:07: Zielsetzung heute für uns war es Ihnen, wie gesagt, einen ersten Einblick zu geben.
00:47:13: Wahrscheinlich macht es Sinn, dass wir zu dem einen oder anderen Thema dann doch noch mal etwas vertieft in einem nächsten Podcast uns wieder hören.
00:47:21: Auch dann würden wir uns sehr freuen.
00:47:24: Ich sage, wie gesagt, noch einmal vielen Dank.
00:47:27: Noch einmal dich, Joachim.
00:47:30: Mehr zu diesem Thema haben wir, wie immer, in den Schonots hinterlegt.
00:47:35: Ja, vielen Dank.
00:47:36: Bis bald.
00:47:37: Ja, auch.
00:47:37: Ich bedanke mich bei Ihnen fürs Zuhören.
00:47:40: Vielen Dank.
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