#7 - Mitbestimmung trifft Familienunternehmen – Familiengeheimnisse auf der Tagesordnung?

Shownotes

In dieser Episode des BDO-Podcasts „All Ears on Tax – Insights by BDO“ diskutieren Paul Forst und Kathrin Reitner, warum Mitbestimmung für Familienunternehmen so relevant ist. Welche gesetzlichen Schwellen gelten? Welche Spannungsfelder entstehen, wenn Beschäftigte Einblick in strategische Familienfragen erhalten? Und welche Gestaltungsoptionen – von SE-Gründungen über SE & Co. KG bis zu Holding- oder Personengesellschaftsmodellen – gibt es, um Mitbestimmungsfolgen zu steuern? Paul Forst und Kathrin Reitner erläutern rechtliche, steuerliche und praktische Aspekte sowie Chancen und Risiken möglicher Strukturierungsansätze.

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00:00:06:

00:00:08: Mein Name ist Paul Forst.

00:00:10: Ich begrüße Sie heute mit meiner Kollegin Katrin Reitner zu einer weiteren Ausgabe, unserer ist im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer im Sommer dass viele Familienunternehmen bewegt und hohe rechtliche wie auch strategische Bedeutung hat.

00:00:42: Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtrat.

00:00:45: Das Mitbestimmungsrecht schreibt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße verbindliche Beteiligungskoten für Arbeitnehmer im Aufsichtrat vor.

00:00:55: Diese rechtliche Vorgabe trifft auf familiäre Steuerungsansprüche und familieninterne Governance Designs.

00:01:03: Wir analysieren in unserer heutigen Folge die rechtlichen Vorgaben, typische Spannungsfelder und praktische Gestaltungsoptionen mit Bestimmungsfreiheit zu bewahren.

00:01:15: Aus rechtlicher und natürlich auch steuerrechtlicher Sicht.

00:01:21: Ich darf bevor wir loslegen, ganz kurz meine Mitstreiterin Katrin Reitner vorstellen.

00:01:27: Liebe Katrin, Katrin Reitner ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediatoren.

00:01:35: Sie berätet mehr als vierzehn Jahre national wie international Unternehmen umfassend im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

00:01:45: Sie ist Expertin im Bereich Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat, die insbesondere bei Familienunternehmen besondererweise relevant ist und berät regelmäßig damit im Zusammenhang stehende Arbeits- und gesellschaftsrichtliche Studierungsfragen.

00:02:02: Liebe Katrin, ich freue mich.

00:02:03: Vielen Dank, Paul.

00:02:04: Ich freue mich sehr, dass ich heute dabei sein darf.

00:02:06: Paul Forst, kurz zu dir.

00:02:10: Paul Forst ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und verfügt über mehr als fünfundzwanzig Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen.

00:02:20: Sein Fokus liegt auf der Betreuung von Familienunternehmen und die Begleitung von Umstrukturierung aller Art.

00:02:27: Er publiziert regelmäßig steuerliche Fachbeiträge.

00:02:31: Da wollen wir los, die Bekatrin.

00:02:35: Bevor wir vertieft in das Thema Mitbestimmung einsteigen.

00:02:40: Was heißt Mitbestimmung eigentlich ganz genau?

00:02:43: Das ist ein guter Punkt, lieber Paul.

00:02:46: Man muss in der Tat erst mal zwei Dinge auseinanderhalten.

00:02:50: Auf der einen Seite die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat auf der betrieblichen Ebene und auf der anderen Seite die Mitbestimmung im Aufsichtsrat auf der Unternehmensebene.

00:03:02: Während es bei der betrieblichen Mitbestimmung darum geht, die Arbeitnehmerinteressen auf betrieblicher Ebene zu regeln und durchzusetzen, also insbesondere die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Betriebsvereinbarungen etc.

00:03:14: Also kurz um all die Themen, die von Betriebsräten wahrgenommen werden, geht es bei der Mitbestimmung im Aufsichtsrat um die Teilhabe der Arbeitnehmer an der Unternehmensführungskontrolle, also auf gesellschafter Ebene.

00:03:26: Also ganz konkret um die Kontrolle des Vorstands bzw.

00:03:29: der Geschäftsführung.

00:03:31: Und die strategische Aufsicht.

00:03:34: Heute soll es in unserem Podcast um die Unternehmensmitbestimmung gehen.

00:03:39: Dann lass uns gleich zu unserer ersten Frage zur Unternehmensmitbestimmung kommen.

00:03:44: Warum sollten Familienunternehmen ganz besonders das Thema Mitbestimmung im Aufsichtrat auf dem Radar

00:03:51: haben?

00:03:53: Also Familienunternehmen werden natürlich klassischerweise von ihren Inhabern nicht als ein bloßes Invest oder als eine reine Kapitalanlage gesehen.

00:04:02: Das Unternehmen ist vielmehr an sich auf Teil der Familie und wird als wesentlicher Bestandteil der Familie wahrgenommen.

00:04:10: Familienunternehmen unterscheiden sich daher häufig durch eine ganz enge Bindung zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern und den Beschäftigten.

00:04:17: Das ist ganz anders als bei anderen Unternehmen.

00:04:20: Trotzdem greifen dann die gesetzlichen Mitbestimmungsregeln je nach Unternehmensgröße und das kann die unternehmerische Flexibilität sowie die Reaktionsgeschwindigkeit bei ganz wichtigen Entscheidungen natürlich beeinflussen.

00:04:33: Außerdem wird Mitbestimmung in Familienunternehmen oft informeller gelebt und das kann dann in den formellen, strengen Strukturen häufig zu Spannungen führen.

00:04:43: Es ist auch so, dass Aufsichtsratssitzungen in Familienunternehmen Offenheit erfordern.

00:04:48: Hier sitzt die Familie in der Regel gemeinsam am Tisch.

00:04:51: Also langfristige Strategien, die die Familien für das Unternehmen verfolgen, ist nicht zuletzt auch von der Unternehmensnachfolge und familiären Interessen geprägt.

00:05:02: Darin erhalten natürlich dann die externen Vertreter aus der Mitarbeiterschaft zwangsläufig Einblicke, wenn sie mit am Tisch sitzen, wobei das natürlich nachvollziehbar alleiniges Thema der Familie ist.

00:05:14: Neben familieninternen Machtverhältnissen und möglichen Interessenskonflikten ist dabei auch die Familiendynamik nicht zu unterschätzen, bei der letztlich die Teilnahmeexterne Arbeitnehmervertreter eine konstruktive Zusammenarbeit der Familienmitglieder im Aufsichtsrat, na ja sagen wir mal, erschweren kann.

00:05:32: Wenn nun aber ein Familienunternehmen, das das Kapitalgesellschaft organisiert ist, eine gewisse Größe erreicht hat, ist die Errichtung eines Aufsichtsrat, dem dann auch Arbeitnehmervertreter angehören müssen, zwingend?

00:05:42: Nett hat.

00:05:43: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten tiefblickende Einblicke in die Unternehmensführung, sogar in Geschäftsgeheimnisse.

00:05:51: Und die sind bei Familienunternehmen natürlich ganz, ganz besonders sensibel.

00:05:57: Also ich glaube, es ist ein Thema... wo unsere Zuhörer weiter gespannt zuhören sollten.

00:06:04: Katrin, du hast eben die Unternehmensgröße angesprochen.

00:06:08: Welche gesetzlichen Schwellenwerte müssen die Unternehmen denn kennen?

00:06:13: Ja, es gibt praktisch zwei relevante Schwellen für die, die hier bei der Mitbestimmungspflicht relevant sind und die Unternehmen definitiv auf dem Schirm haben sollten.

00:06:24: Es ist auf der einen Seite ab fünfhundert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

00:06:27: Da ist dann die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zwingend.

00:06:32: Und die nächste Schwelle sind zweitausend Beschäftigte, bei denen dann zwingend die prioritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz greift.

00:06:40: Das heißt, der Aufsicht muss zugleichen Teilen aus Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern bestehen, und sind mind.

00:06:47: Größen für den Aufsichtsrat gesetzlich vorgesehen.

00:06:50: Wenn diese Schwellen einmal überschritten sind, verändert sich natürlich die Rechte und die Zusammensetzung des Aufsichtsrat.

00:06:57: Damit sind die Schwellen ganz erheblich für die strategische Entscheidung und damit auch sehr wichtig.

00:07:03: Katrin, erklärst du uns und zuhören und zuhören bitte kurz, was das konkret bedeutet?

00:07:09: Ja, sehr gerne.

00:07:11: Zunächst einmal bedeutet es, dass die Gesellschaften, in denen bislang überhaupt kein Aufsichtsrat vorhanden sein musste, also wie beispielsweise die GmbH, zwingend einen Aufsichtsrat zu bilden haben.

00:07:22: der dann entweder zu einem Drittel oder eben zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss.

00:07:27: Außerdem hat die Mitbestimmung Auswirkungen auf die Größe des Aufsichtsrats.

00:07:31: Also bei Unternehmen, die einem Drittel beteiligten Aufsichtsrat bilden müssen, muss der Aufsichtsrat dann mindestens aus drei Mitgliedern bestehen, von denen ein Mitglied aus der Arbeitnehmerschaft gewählt sein muss.

00:07:41: Der Aufsichtsrat kann natürlich auch aus mehr Mitgliedern bestehen, wobei die Gesamtzahl immer durch drei Teilbarzeiten muss, also es wird dann exponentiell größer.

00:07:50: Bei der paritätischen Mitbestimmung, also wenn mehr als zweitausend Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind, muss der Aufsichtsrat mindestens aus zwölf Mitgliedern bestehen.

00:07:59: Bei größeren Unternehmen müssen dem Aufsichtsrat sogar sechzehn bzw.

00:08:03: zwanzig Mitglieder angehören.

00:08:05: Die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder muss von den Arbeitnehmern gewählt werden.

00:08:10: Dazu kommt auch noch, dass dabei zwei bis drei Gewerkschaftsmitglieder von dem Unternehmen vertretenen Gewerkschaften zu den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat gehören müssen.

00:08:20: Und noch ein Hinweis zu den Wahlen der Arbeitnehmervertreter, die natürlich auch nicht ganz unaufwendig sind.

00:08:25: Die notwendigen Kosten, die für die Durchführung der Wahl von Arbeitnehmervertretern den Aufsichtsrat anfallen, trägt natürlich in der Regel der Arbeitgeber.

00:08:33: Also dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die ganzen Mittel, die organisatorische Unterstützung und die Freistellung von den Wahlvorstandsmitgliedern und den Kandidierenden zur Durchführung der Wahl.

00:08:44: Also noch ein Add-on für die Arbeitgeber.

00:08:49: Ich kann mir vorstellen, dass der administrative Aufwand und die Kosten, die mit einer solchen Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmervertreter verbunden sind, nicht ganz unbeachtlich sind.

00:09:02: Aber die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat darüber hinaus ganz erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtgovernance des Unternehmens, die Pflicht, überhaupt einen Aufsichtsrat zu etablieren.

00:09:17: macht die Governance schon bereits zusätzlich komplexer.

00:09:22: Bei einem paratätig besetzten Aufsichtrat mit mindestens zwölf mit Niedern, das ist schon eine ordentliche Zahl, ist Schwerfürdigkeit ja damit vorprogrammiert.

00:09:35: Das macht ja Katrin sicherlich nicht unbedingt Lust auf mehr.

00:09:39: Sie können Unternehmen diese Vorgaben einfach ignorieren und keinen bestimmten Aufsichtraditablieren.

00:09:48: Was passiert dann, wenn ein Unternehmen die Mitbestimmungspflicht nicht anerkennt oder sogar ignoriert?

00:09:59: Vollkommen richtig.

00:09:59: Lust auf mehr, bekommt man da in der Tat nicht.

00:10:02: Aber ignorieren kann man es leider auch nicht ganz, denn zum einen müssen die Kapitalgesellschaften Angaben in ihrem Lagebericht machen und darüber berichten, ob sie überhaupt mitbestimmungspflichtig sind.

00:10:14: Das schafft schon einmal eine gewisse Publicität, die natürlich auch Auswirkungen auf die Reputation haben kann.

00:10:21: Die Angaben müssen dabei natürlich dann den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend also rechtlich richtig sein, sodass man da auch natürlich nicht mogeln kann.

00:10:30: Andernfalls drohen Bußgelder.

00:10:33: Darüber hinaus kann die Mitbestimmung natürlich auch gerichtlich durchgesetzt werden.

00:10:37: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Betriebsrat oder Gewerkschaften können beim Arbeitsgericht ein sogenanntes Statusverfahren anstrengen.

00:10:47: Bei diesem Statusverfahren stellt dann das Gericht die Mitbestimmung verbindlich fest.

00:10:51: Zwar nicht die konkrete Zusammensetzung, aber das ein Aufsichtsrat gebildet werden muss.

00:10:57: wird dann die Mitbestimmungspflicht entgegen dieses gerichtlichen Urteils im Unternehmen einfach nicht umgesetzt, kann das Gericht sogar Zwangsbestellung von Arbeitnehmervertretern anordnen.

00:11:06: Also einfach den Kopf in den Sand stecken hilft leider nicht oder zumindest nicht dauerhaft, möglicherweise.

00:11:16: Den Kopf in den Sand stecken kann, das hat noch nie geholfen.

00:11:20: Vielleicht da etwas mehr.

00:11:22: Aufklärung für unsere Zuhörer.

00:11:25: Katrin, kannst du unseren Hörern vielleicht noch einmal kurz erläutern, ob die Mitbestimmungsvorgaben für alle Unternehmen in jeglicher Rechtsform gelten oder gibt es da vielleicht eine Chance?

00:11:38: Ja, also grundsätzlich trifft die Mitbestimmungspflicht primär die Kapitalgesellschaften, also GmbHs, AGs, KGAAs, die Personengesellschaften und Einzelunternehmen hingegen unterliegen nicht der Mitbestimmung.

00:11:53: Und wobei man da auch aufpassen muss bei der Kapitalgesellschaft und CoKG, also einer KG, bei der die persönlich haffende Gesellschaft darin eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft ist, und da kann diese Komplementärgesellschaft ihrerseits der Mitbestimmung unterliegen.

00:12:11: Katrin, so viele Unternehmen überlegen mit Blick auf die Schwellenwerte und damit ein hergehende Mitbestimmungspflicht.

00:12:19: Welche gestaltungsfähige gibt es in Sachen Mitbestimmung?

00:12:21: Welche Risiken gehen damit anher?

00:12:25: Kannst du unseren Zuhörerinnen und Zuhörern hier hilfreiche Ansatzpunkte geben?

00:12:30: Ja, sehr gerne, lieber Paul.

00:12:32: Das ist natürlich etwas, was viele bewegt und worüber viele nachdenken.

00:12:38: Ganz häufig angedachte Ansätze sind einmal schlicht wirklich schwind, Werte nicht zu überschreiten und damit die Mitbestimmung zu vermeiden, indem man die Arbeitnehmerzahl immer ganz genau im Blick hält.

00:12:50: Das ist natürlich nicht besonders hilfreich, wenn man eigentlich jedenfalls Wachstum wünscht und eigentlich mehr Mitarbeiter braucht und einstellen möchte.

00:12:59: Dann gibt es auch Konstruktionen wie Holding-Strukturen mit mehreren kleinen Tochtergesellschaften, wo Baneed, da man darauf achten muss, dass die einzelnen Gesellschaften unter den Schwellen bleiben, also auch durchaus nicht unbedingt praktikabel.

00:13:13: Dann gibt es auch noch den Einsatz von Personengesellschaften, gegebenenfalls mit ausländischen Komplementärgesellschaften, was durchaus einen sehr probaten Ansatz darstellt.

00:13:23: Da muss man aber auch darauf achten, dass das rechtlich nicht ganz einfach ist, also durchaus eine Komplexität mit sich bringt.

00:13:30: Und man auch da ganz genau darauf achten muss, wo sich denn die ausländische Kapitalgesellschaft überhaupt befindet, weil Hier auch nicht jede ausländische Komplementärin im Betrag kommt, je nach den dortigen rechtlichen Vorgaben.

00:13:46: Eine Variante, und das ist auch eine ganz gute Variante, ist letztlich die Kondition einer SE, einer Europäischen Aktiengesellschaft.

00:13:56: Das ist aus meiner Sicht ein sehr guter Ansatz, denn hier kann der Mitbestimmungstatus eingefroren werden, weil die SE unterliegt dem sogenannten StatusQuo-Prinzip.

00:14:07: Kathrin, mich und sicherlich unsere Zuhörerinnen und Zuhörer interessiert das Thema SE.

00:14:14: Ganz, ganz, ganz besonders.

00:14:16: Kannst du das Prinzip der SE-Grundung und das sogenannte Einfrieren kurz erklären?

00:14:26: Ja, klar, gerne.

00:14:28: In der Tat, das Thema ist in diesem Kontext wirklich Höchst spannend, also hat absolute Präsent.

00:14:36: Bei der Gründung einer SE gilt das sogenannte Vorher-Nachher-Prinzip.

00:14:41: Was versteht man darunter?

00:14:43: Das heißt, liegt eine Mitbestimmung vor, bleibt sie bestehen, lag keine vor, entsteht eine Mitbestimmung nicht automatisch.

00:14:50: Die Gründung einer SE ist natürlich nicht ganz unkomplex.

00:14:54: Insbesondere da ein sogenanntes Verhandlungsverfahren über die Mitbestimmungen der SE mit den Arbeitnehmern durchgeführt werden muss, bevor die SE überhaupt gegründet werden kann.

00:15:03: Aber auch hier gibt es glücklicherweise seit Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Nach aktueller Sprechung aus Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai.

00:15:52: Und die Mitbestimmungsfreiheit gilt dann auch so lange, wie keine strukturellen Änderungen auf Ebene der SE vorgenommen werden.

00:16:00: Auch das Ansteigen oder Sinken von der Arbeitnehmerzahl ist dann nicht als strukturelle Änderung zu sehen und hat letztlich dann auch gar keine Auswirkungen auf die Mitbestimmung der SE.

00:16:10: Das fühlte ich ja sehr, sehr interessant an.

00:16:13: Manchmal lohnt es sich ja dann doch noch mal ein bisschen genauer hinzuschauen, vielleicht ein bisschen die Details anzuschauen.

00:16:20: Ich denke, es macht ganz Sinn, das mal an einem konkreten Beispiel festzumachen, glaube ich, so wie wir das auch in unserer Beratungspraxis häufig sehen.

00:16:31: Das ist im Auffall einfach mal mal ein hypothetischen Fall.

00:16:35: Ein Unternehmen hat aktuell eine Tausend neunhundert Beschäftigte, also ganz knapp unter den zwei Tausend, ist eine SE-Grundung, ein geeigneter Weg, womit Bestimmung nach den Vorstellungen der Unternehmen hat.

00:16:50: zu gestalten, wie siehst du das?

00:16:53: Ja, ganz genau, Paul.

00:16:54: So ist es.

00:16:55: Die SE-Gründung kann nämlich den Status zeitlich einschrien und zwar auch dann, wenn das Unternehmen wächst und die Arbeitnehmerzahl ansteigt.

00:17:04: Eine Neuverhandlung über eine spätere Mitbestimmung kann nur dann erforderlich werden, wenn die SE wirklich strukturell geändert wird.

00:17:13: Man muss also letztlich nur darauf achten, dass bei gründungsähnlichen Vorgängen wie Verschmelzung oder Spaltung der Punkt vorab geprüft wird.

00:17:20: Aber sonst bleibt natürlich es bei der Mitbestimmungsfreiheit.

00:17:23: Also wenn beispielsweise eine mitbestimmte Gesellschaft auf die SE verschmolzen werden soll.

00:17:28: Da muss man Vorsicht walten lassen.

00:17:31: Aber sonst ist das, wenn man das im Hinterkopf behält, die SE wirklich eine sehr, sehr gute Lösung.

00:17:37: Und aus meiner Sicht die Lösung schlechthin.

00:17:40: insbesondere bei dem Einsatz einer Vorrats-SEE.

00:17:44: Die SE kann aber sein, dass die nicht unbedingt immer zur Governance eines jeden Familienunternehmens passt.

00:17:50: Eine ideale Lösung kann hier dann in einer SE und CoKG liegen, also eine Kommanditgesellschaft mit einer SE als persönlich haftende Gesellschafterin.

00:18:00: Die Konstruktion einer SE und CoKG bietet Familienunternehmen, Governance technisch sehr viele Vorteile, weil das eben Partnerschafts- und Kapitalgesellschaftselemente sehr gut miteinander kombiniert.

00:18:12: Die Familie überhält natürlich einerseits die Kontrolle über die Geschäftsführung und Gewinnverteilung.

00:18:17: Der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft ist sehr, sehr weit gestaltbar und kann dann auch auf die Bedürfnisse der jeweils einzelnen Familie ganz konkret zugeschnitten werden.

00:18:27: Und haftungsrechtlich ist natürlich das Risiko begrenzter, weil wir die SE als Komplementären haben.

00:18:32: Und die SE-Struktur ermöglicht dann letztlich eine flexible Gestaltung durch monistisches oder dualistisches System hinsichtlich des Aufsichtsrat- oder Mitbestimmungsregimes.

00:18:43: Also wenn du mich fragst, Paul, ist das tatsächlich die perfekte Lösung für unsere Familienunternehmen?

00:18:48: Dann

00:18:50: lass es mich nochmal ganz deutlich zusammenfassen.

00:18:52: Katrin, die SE-Unfamilienunternehmen.

00:18:56: bassenstrukturell perfekt zusammen.

00:19:00: Insbesondere, wenn die rechts um der SE und Coca-G gewählt haben, habe ich das so richtig zusammengefasst.

00:19:09: So ist es, lieber Paul.

00:19:10: Ganz genau.

00:19:11: Lass uns doch aber jetzt auch noch mal das Thema Steuern bei der SE und Coca-G beleuchten.

00:19:16: Du hast mir doch erzählt, dass du auch hier sehr gute Nachrichten für unsere Hörerinnen und Hörer hast.

00:19:20: Würdest du die auch mit uns teilen bitte?

00:19:23: Sehr, sehr gerne, liebe Katrin.

00:19:25: Ohne Steuern geht es in diesem Podcast nicht, aber ich kann versprechen, es wird diesmal sehr, sehr kurz.

00:19:33: Der Schlüssel zur Vermeidung einer unternehmerischen Mitbestimmung ist die Wahl der richtigen Rechtsform, wenn ich dich richtig verstanden habe.

00:19:42: Und zwar die der Personengesellschaft in Form der SE und Coca-G.

00:19:46: Hierzu die gute Nachricht mit der Einführung der sogenannten Optionen zur Körperschaftsbesteuerung.

00:19:55: Nach §.

00:19:56: Ia KSTG für Personengesellschaften steht nun die Möglichkeit, zivilrechtlich von der Rechtsform der Kapitalgesellschaft, egal ob GmbH oder AG, in die Personengesellschaft zu wechseln und trotzdem steuerlich weiterhin als Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.

00:20:21: Mit anderen

00:20:22: Worten steuerlich ändert sich gar nichts.

00:20:26: Kurzum.

00:20:28: Mein Fazit.

00:20:31: Es lohnt sich, über der SE und Coca-G als Gesellschaftsform für Familienunternehmen nachzudenken.

00:20:37: Ganz, ganz besonders für die Familienunternehmen, die bisher in der Recht von der Kapitalgesellschaft unterwegs sind, also in der Recht von der GmbH oder der AG und sich jetzt ernsthaft mal mit dem Thema Personengesellschaft auseinanderzusetzen.

00:20:55: Mit einer SE.

00:20:57: Definitiv, mit einer SE.

00:21:00: Ich darf nun das Schlusswort sagen.

00:21:03: Ich bedanke mich einmal noch mal ganz ganz herzlich bei Liebe Kathrin.

00:21:07: Ich habe zu danken für das Interessante gestanden.

00:21:09: Ein kleines Geheimnis an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer.

00:21:14: Liebe Kathrin, Sie sind morgen ganz ganz früh aufgestanden, um heute für Sie den Podcast einzusprechen.

00:21:20: Da danke ich ganz herzlich dafür und wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns schon auf den nächsten Podcast.

00:21:30: Vielen Dank.

00:21:30: Dankeschön.

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