#8 - Nießbrauch als Instrument der Vermögensnachfolge

Shownotes

In dieser Episode von „All ears on tax – Insights by BDO“ diskutieren Paul Forst und Dr. Christian Reiter die Praxis und steuerliche Bedeutung des Nießbrauchs bei der Vermögensnachfolge. Die Themen sind: Zielvermögen (Immobilien, Gesellschaftsanteile, Wertpapiere), Unterschiede zwischen Vorbehalts-, Zuwendungs- und Quotennießbrauch, Bewertung nach dem Bewertungsgesetz sowie ertrag- und schenkungsteuerliche Wirkungen und Praxisfallen (z. B. Zurechnung von Einkünften bei Kapital und Personengesellschaften). Unsere Experten geben konkrete Handlungshinweise für Familienunternehmen, vermögende Privatpersonen und Family Offices

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00:00:06: Mein Name ist Paul Forst, ich begrüße Sie heute mit meinem Kollegen Dr.

00:00:10: Christian Reiter zu einer weiteren Ausgabe unseres im Sommer zwanzig-fünfundzwanzig gestarteten BDO Podcast All Is On Tax Insights bei BDO.

00:00:22: In unserem Podcast informieren wir in regelmäßigen Abständen so steuerliche wichtigen Themen für Familienunternehmen, für mögliche Privatpersonen und Family Office.

00:00:35: Kommen wir zum heutigen Thema In Deutschland steht die Abschaftssteuer- und Schenkungssteuer im Mittelpunkt intensiver politischer und rechtlicher Diskussion.

00:00:47: Viele Familienunternehmer sehen sich daher gezwungen, über eine Vertragung des Vermögens auf die nächste Generation nachzudenken – auch wenn es vielleicht noch zu früh erscheint!

00:01:02: Eine wichtige Frage, die dabei häufig gestellt wird gibt es einen Weg Vermögen schon zu übertragen, aber trotzdem weiterhin ganz oder zumindest teilweise von dem mit den Vermögens verbundenen Einkünften partizipieren zu können.

00:01:24: Der soll heute die Vereinbarung eines sogenannten Niesbrauchs im Zusammenhang mit der Übertragung auf die nächste Generation in Fokus unserer neuesten Folge des BDO-Podcasts All Is and Tax Insights bei BDO stehen.

00:01:40: Bevor wir ins Detail gehen Darf ich Ihnen natürlich noch mein Mitmoderator, Dr.

00:01:46: Christian Reiter vorstellen?

00:01:49: Dr.

00:01:50: Christian Reiter ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

00:01:53: Er berät seit über zwanzig Jahren Familienunternehmen unvermögende Privatpersonen bzw.

00:01:59: Family Offices bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Unternehmerichen und privatem Vermögen.

00:02:08: Erst seit Juli-Zwanzig-Virgendzwanzig als regionalmännlichen Partner für die Steuerabteilung der Region Bayern, Büro München und Nürnberg zuständig.

00:02:20: Als Lehrbeauftragter an den Universität Regensburg kümmert er sich um die studentische Fachbildung gerade im Bereich der Vermögensnachfolge und profitiert regelmäßig auf den Gebiet der Einkommen- und Erschhabsteuer.

00:02:34: Christian, herzlich willkommen!

00:02:36: Danke lieber Paul, dann darf auch ich dich vorstellen... Paul Forst ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und verfügt über mehr als twenty-fünf Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen.

00:02:49: Sein Fokus liegt auf die Betreuung von Familiennehmen sowie der Begleitung von Umstrukturierungen aller Art.

00:02:57: Er publiziert regelmäßig steuerliche Fachbeiträge.

00:03:00: Lieber Christian, kommen wir direkt auch schon zu unserer ersten Frage!

00:03:06: Was ist dein Niesbrauch?

00:03:09: Die Vereinbarung eines Niesbruchs, Paul ist eine häufig genutzte Gestaltungsform in der Vermögensnachfolge.

00:03:15: Hier wird Eigentum an einem Vermögen Gegenstand bereits zu Lebzeiten an zum Beispiel die Kinder des Schenkers übertragen.

00:03:23: Der Schenker behält sich aber die Nutzungsrechte und die Erträge – die sogenannten Früchte für sich oder eine von ihm benannte dritte Person am Vermögungsgegenstand vor.

00:03:34: Zivilrechtlich soll durch den Vorbehalt der Ertränge aus dem Einerseits die wirtschaftliche Versorgung des Schenkers, auch nach Verlust des zivilrechtlichen Eigentums am Vermögensgegenstand sichergestellt werden.

00:03:48: Andererseits soll bei Schenkungen an und gerade an minderjährige Erwerber die Kontrolle über die Erträge weiter beim Schenker liegen.

00:03:57: Schenkungssteuerlich hat der Niesbruch einen erheblichen Vorteil.

00:04:00: Sein Kapitalwert kann von der steuerlichen Bemuss-Messungsgrundlage grundsätzlich abgezogen werden und wirkt sich daher steuermindend

00:04:07: aus.".

00:04:09: Dies ist insbesondere für Vermögensarten wichtig, bei denen das Steuerrecht keine oder keine weitgehenden Privilegierungen sowie sie im Betriebsvermögen bekannt sind vorsieht.

00:04:20: Für welches Vermögen kommt die Bestellung als Nießbrauch denn dann in Frage?

00:04:24: Bestellt werden kann der Nießbauch an ganz unterschiedlichen Vermögesgegenständen.

00:04:28: Zu nennen sind in einer Praxis insbesondere Immobilien Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Wertpapierdepots

00:04:36: Also für die wesentliche Teil des Vermögens eigentlich oder fast für alle Vermögenständen.

00:04:43: Vielleicht dann noch eine andere Frage, gibt es verschiedene Niesbrauchsformen?

00:04:49: Wenn ja und wie ist Ihre praktische Bedeutung?

00:04:53: Die Niesbausbestaltung können ganz unterschiedlich ausgestaltet sein.

00:04:58: in der Praxis kennen wir eigentlich zwei wesentlicher Arten nämlich den Vorbehalts- und den Zuwendungsniesbrauch.

00:05:04: Wie bereits angedeutet, wird beim Vorbehaltsnießbrauch der mit dem Nießbrauchs belastete Vermögensgegenstand an den Erwerber geschenkt.

00:05:12: In Folge dieses Vorgangs geht das zivilrechtliche Eigentum auf ihn über.

00:05:17: Das Fruchtziehungsrecht also der Anspruch auf die Erträge aus dem Vermögen Gegenstand zum Beispiel die Mietzahlung aus einer Immobilie verbleibt dann beim Schenker oder Nießbausberechtigten.

00:05:30: Das Furchtziehungs Recht kann auch isoliert an eine andere Person sogar im Nachgang zur ersten Übertragung des Vermögensgegenstandes übertragen werden.

00:05:38: Zum Beispiel an die Nehefrau des Nießbrauchsberichtigten, dann spricht man regelmäßig von einem Zuwendungsnießbruch.

00:05:46: Wenn sich der Schenker nicht sämtliche Erträge vorbehält sondern hier nur Quotal zum Beispiel um Umfang von Achtzig Prozent partizipiert wird ein Quotennießbrauch vereinbart.

00:05:58: Diese Regelung macht insbesondere außer tragsteuerlichen Aspekten Sinn, wenn Anteile an Personengesellschaften übertragen werden.

00:06:05: Damit die von der Finanzverwaltung geforderte doppelte Mitunternehmerschaft gewährleistet werden kann.

00:06:12: Steuerlich kann man die Vorteile von Niesbausvereinbarungen kurz zusammenfassen.

00:06:18: Der Kapitalwert des Niesbraus kann steuermindern bei der Schenkungssteuer abgezogen werden.

00:06:23: Er reduziert damit die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Schenkung.

00:06:27: Das macht insbesondere bei jungen Schenkern einen erheblichen Vorteil aus, die sich den lebzeitigen Nießbrauch vorbehalten und hier von einem hohen Lebenszeitverfielfältiger profitieren können.

00:06:40: Auch die persönlichen Freibeträge der Erwerber können besser genutzt werden.

00:06:44: Dadurch dem Abzug des Kapitalwerts des Nießbauchs für Schenkung innerhalb der maßgeblichen Zehn-Jahresfrist mehr Freibedragspotenzial verbleibt.

00:06:55: Schenkungssteuerlich wirkt eine Übertragung unter Nießbruch gerade auch bei Gesellschaftsanteilen.

00:07:00: Dann sicherheblich steuern wir dann aus, wenn für dieses Vermögen keine Betriebsvermögensbegünstigungen Anspruch genommen werden kann.

00:07:09: Zum Beispiel, wenn die Gesellschaft überwiegend Verwaltungsförmögen hält.

00:07:14: Haben die Erwerber noch keine anderen Einkünfte?

00:07:16: Kann die Einräumung eines Quoten oder eines Zuwendungsnießbraus auch einkommenssteuerlich sinnvoll sein?

00:07:22: Dann nämlich, wenn der Grundfreibetrag oder eine niedrige Progression bei den Erwerbern steuerscholen nutzbar sind Im Vergleich zum Geschenke- und Nießbausberechtigten insbesondere dann, wenn dieser dem Spitzensteuersatz unterliegt oder sogar noch der Rehrechensteuer.

00:07:38: Überschussbeträge können bei den Erwerbern renditeerziehend und steuerschonend angelegt werden.

00:07:45: Paul Wie berechnet man denn den Wert eines Vorbehaltsnießbrauchs für Schenkungssteuernzwecke?

00:07:51: Eigentlich gar nicht so schwer steht alles im Gesetz.

00:07:56: Ausgangspunkt für die Bewertung des Nießbossrecht ist dessen Kapitalwert dem §.

00:08:02: XIII bis XVI des Bewertungsgesetzes bestimmt.

00:08:06: Multipliziert wird hier der auf den jährlichen Einnahmen berühmte Jahreswert mit einem vervielfältiger, der sich wiederum an der Laufzeit des Niesbach rechts oder der statistischen Lebenserwartung des Niederspaßberechtigten orientiert.

00:08:23: Gehen wir jetzt mal bitte ein wenig mehr ins Detail.

00:08:26: beschäftigen wir uns erst einmal mit dem Jahresfeld des Nießbaus.

00:08:30: Zunächst gilt es, den Jahreswert der Frucht zu jungen, die dem Vorbeatz Niesfrau

00:08:35: zustimmen.

00:08:38: Der Jahreswert in seinem Betrag ungewiss oder schwankend wie zum Beispiel bei Unternehmerlichen Beteiligung ist als Jahreswert, der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird.

00:08:58: Dabei hinaus ist zu beachten dass der Jahreswert gemäss §.

00:09:03: XVI Bewertungsgesetz gedeckelt ist.

00:09:07: Hiernach kann der Jahreswirt höchstens den Wert betragen, der er sich ergibt.

00:09:14: Wenn der für das Genutze Wüttersgut nach dem Vorschriften des Bewertunggesetz anzusetzende Wert durch Achtzehn Kommasets geteilt wird.

00:09:23: mit anderen Worten Der Jahreswert darf maximal eine Verzinsung von rund fünf Prozent des Wertes des betreffenden Vermögensgegenstandes betragen.

00:09:36: Zu den Auswirkungen der Begrenzung, da kommen wir gleich nochmal in den Beispielsfällen, aber ich glaube das Paragraphen XVI-Bewertungsgesetz geht es gerade im Hinblick auf unternehmerische Beteiligung insbesondere im Auge zu behalten, kommt man nun zum Verfielfältiger.

00:09:54: In den meisten Fällen wählt sich der ehemalige Eigentümer einen Niesbauer auf Lebenszeit vor.

00:10:01: Maßgebung für den Multiplikator ist in diesem Falle folglich, die voraussichtlich Lehelimsa-Wartung des Begünstigten im Zeitpunkt der Vermögensübertragung und Denisbrauchbestellungen.

00:10:12: Wird Denisbauch hingegen auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt?

00:10:18: Ist der geringere Wert aus statistischer Lebenserwartung oder Laufzahlbegrenzung als vervielfältiger heranzuziehen?

00:10:28: Grundsätzlich folgt das Erbschaftsteuergesetz der Stichdachsbetrachtung, wo das einzig und allein die Umstände im Bewertungsstichtag Maß geben sind.

00:10:39: Spätere Wertveränderungen wie etwa als frühzärtige Versterben des Niesbrauchsberechtigten sollen keinen Einfluss auf die einmal vorgenommene Bewertung

00:10:49: haben.

00:10:51: Von diesem Stichtagsprinzip gibt es jedoch eine Ausnahme zu machen wenn der Nies braucht durch den Tod des Berechtigten innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit nach der Vereinbarung beendet wird.

00:11:04: Hierzu gibt es besondere Regelung-Bewettungsgesetz, die letztlich zu einer Korrektur des Kapitalwertes auf die tatsächliche Laufzeit des Niesbaus führen.

00:11:15: Ich denke das macht Sinn dass wir uns das mal an konkreten Beispielen anschauen.

00:11:21: Christian lasst uns das Ganze daher nochmal konkret an einem Beispiel besprechen.

00:11:27: wie sieht denn die Einräumung eines Vorweils Niesbrauch zum Beispiel bei einer Immobilienvertragung

00:11:32: aus?

00:11:34: Ja Paul lass uns dann ein ganz einfaches Beispiel machen.

00:11:37: Wir haben einen fünftigjährigen Vater, der überträgt ein vermietetes Mehrfamilienhaus auf seinen Sohn.

00:11:43: Der Vater behält sich dabei in lebenslänglichen Liesbrauch vor und das heißt er ist berechtigt die Mietzahlung aus dem Gebäude bis zu seinem Tod zur Vereinahmen.

00:11:53: Für unseren Fall nehmen wir weiter an dass es sich um eine Immobilie aus den Neunzigern handelt, die einen jährlichen Überschuss von Mieteinnahmen über hunderttausend Euro erzielt.

00:12:04: Zunächst gehen wir an die Berechnungen des Jahreswärts.

00:12:07: Der Jahreswert entspricht den Netto-Miedeinnahmen.

00:12:10: Danach dem gesetzlich geregelten Leitbild der Lastenverteilung, der Niesbausberichtigte während der Laufzeit des Niesbaues alle im Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden öffentlicher und privaterichtlichen Lasten zu tragen hat.

00:12:24: Im Gegenzug ist er zur Erhaltung der Sache in deren wirtschaftlichen Bestand verpflichtet.

00:12:29: Dazu gehören zum Beispiel gewöhnliche Ausbesserungen unter Neuerungen zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks die regelmäßigen innerhalb kürzerer Zeitabstände anfallen.

00:12:40: Größere Renovierungsmaßnahmen hat dagegen der Eigentümer zu tragen.

00:12:45: Maßgebend für den vervielfältige ist die voraussichtliche Lebenserwartung des Begünstigten im Zeitpunkt der Vermögensübertragungen unter Niesbrauchsbestellung.

00:12:55: Wir ermitteln sich jetzt in unserem Beispiel die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage.

00:13:00: Wenn die Immobilie annahmegemäße ein Schenkungs steuerlichen Wert von zwei Komma Zwo fünf Millionen Euro würde bei der Zuwendung an den Sohn eine Steuer von rund dreihundertfünfzehntausend Euro anfallen.

00:13:13: Wird hingegen ein lebenslanger Niesbrauch zugunsten des Vaters eingeräumt, berechnet sich beim Alter von fünfzig Jahren einen Kapitalwert des Nießbrauchs von circa eins Komma Drei Fünf Millionen Euro.

00:13:25: Beachten muss man in diesem Zusammenhang, dass der Wertabzug durch den Kapitalwirt des Niezbrauchs auf Neunzig Prozent beschränkt ist?

00:13:33: Warum dies?

00:13:34: weil Treizende Erbschersteuergesetz eben auch vorsieht, dass die Fremdvermietet Immobilie nur mit neunzig Prozent ihrer schenkungsteuerlichen Werts in die Berechnung eingeht.

00:13:45: Damit reduziert sich im vorliegenden Fall die Schenkungssteuer auf ca.

00:13:48: dreißigtausend Euro.

00:13:50: Man sieht also an unserem Beispiel den erheblichen Hebeleffekt, den ein Niesbrauch im Schenkungsteuerecht haben kann.

00:13:59: Paul!

00:14:00: Was müssen Sie denn beachten?

00:14:01: Wenn der ursprüngliche Erwerb der Immobilien wie das sehr häufig der Fall ist fremdfinanziert wurde Und jetzt zum Übertragungszeitpunkt noch eine Restschuld auf den Grundstück valutiert.

00:14:15: Wenn wir bei unserem Beispiel mit dem Mehrverhältnienhaus bleiben wollen und hinzufügen, dass noch eine Rechtsschule von einer Million Euro zum Üvertragenssticht dach bestehen soll, stellt sich die Frage ob die Restschult bitte übertragen oder besser zurückbehalten werden sollen?

00:14:32: Hier zeigt sich wiederum das Nähen im Stenkungssteuerlichen Folgen auch mögliche ertragsteuerliche Aspekte zu beachten sind.

00:14:40: In solchen Fällen geht Grundsätzlich Empfehlung, dass die Restschuld zurückbehalten wird was auch häufig im Sinne der finanzierenden Bank sein wird.

00:14:50: Wesentlicher Grund ist das so beim Nießbraucher die zu versteuenden Mieteinnahmen weiterhin mit den Schulzinnen verrechnet werden können.

00:15:01: Alternativ besteht die Möglichkeit einer Schuldübernahme soweit vereinbart wird die Zins- und Tilgungsleistung zu tragen hat.

00:15:12: Im Ergebnis bleibt es dann bei einer voll unentgälligen Übertragung.

00:15:16: Eine Übertrage mit Schuldübernahme in Verbindung mit einem Vorbehaltsnießbrauch hingegen ist in der Regel nicht sinnvoll, da der Vorgang als sogenannte Teil entgeltlicher Vorgangen zu behandeln ist.

00:15:29: Dabei hinaus ist in den Regeln steuerlich der Zinsabzug sowie die Berücksichtung der Affam ausgeschlossen.

00:15:36: In Ergebnis lässt sich festhalten Das Fälle mit einer zu übernehmenen Rechtsschuld genauer in die Lupe von neben sind.

00:15:47: Spinnen wir unseren Fall mal weiter, was ist denn die Folge wenn für die Immobilie nach der Übertragung auf die nächste Generation ein unmoralisches Angebot gemacht wird?

00:15:58: Was passiert dann mit dem Niesbrauch, wenn im Regelfall der Erwerber diese Immobilien im Nachgang verkaufen kann?

00:16:08: Geht der Niesbrauch dann unter, so dass der Vater in unserem Beispiel keine Einnahmen mehr hat oder gibt es sowas wie einen Ersatzniesbrauchs?

00:16:18: Ja vorbehaltlich abweichende vertragliche Regelungen im Übertragungs- und Schenkungsvertrag ist grundsätzlich die Zustimmung des Nießbrauchers bei solchen Veräußungsfällen nicht erforderlich.

00:16:33: Warum?

00:16:36: Denn der Vermögensgegenstand kann nicht ohne die Belastung mit dem Niesbrauch recht veräußert werden.

00:16:42: Im Paragrafen Achtfünfundsiebzig, Tausendvierundsechzig und Tausendeinundsebzig des Bürgerlichen Gesetzbuches.

00:16:50: Der Nießbraucher ist daher grundsätzlich ausreichend geschützt.

00:16:55: Sein Recht bleibt auch nach einer Veräußerung das mit dem Nießbrauch belasteten Vermögengegenstand des Grundsätzlich-Unfallner bestehen.

00:17:05: Es wird insofern lediglich ein personeller Wechsel hinsichtlich des Eigentümers, das belasteten Vermögensgegenstandes ein.

00:17:15: In der Praxis hingegen wird aber nur selten jemand bereit sein eine mit einem Niesbrauch belastetem Vermögenungsgegenstand zu erwerben.

00:17:25: Daher wird der Veräußerer regelmäßig zuvor einen Verzicht des Nießbrauchs auf seinen Recht anstreben.

00:17:34: Um diesen Verzlicht wiederum zu erreichen, wird der Kompensation in Form einer Entschädigungszahlung oder aber anbieten müssen, dass sich der Nießbrauch eine Kaufpreisforderung oder einem Ersatzwirtschaftsgut als rugat für die veräußerten Vermögensgegenstände zum Beispiel eine mit dem Veräußerungserlös neu erworbenen Immobilie fortsetzt.

00:18:04: Sollte zur Kompension eine Entschätigungszahlen erfolgen so ist diese sowohl schenkungsstörlich als ertragsteuerlich ohne Konsequenzen.

00:18:17: So, jetzt haben wir uns sehr intensiv mit der Entmobilie befasst.

00:18:23: Wichtig glaube ich, wer kennen aus der Praxis natürlich auch eine ganze Menge anfällen wo gerade im betrieblichen Bereich ein Niesbrauch an Gesellschaftsanteilen bestellt wird.

00:18:35: kannst du uns lieber Christian hier zu den beiden typischen Gesellschaftsformen das heißt der Kapital unter Personengesellschaft näheres über den Niesbruch erzählen.

00:18:47: Gut, fangen wir mal mit der Kapitalgesellschaft an!

00:18:51: Die rechtliche Umsetzung erfolgt dir durch schenkweise übertragendes Geschäftsanteils und gleichzeitig die Bestellung eines Niesbrauchs zugunsten des Übertragenen.

00:19:01: Das ist zivilrechtlich ohne weiteres möglich, Bedarf aber der notwendigen Beurkundung.

00:19:07: Im Steuerrecht stellt sich dann die zentrale Frage wer denn die Gewinne aus den Anteilen versteuert?

00:19:14: Maßgebend ist hier grundsätzlich die Vorschrift des Paragrafen «Noyen dreißig Abgabenordnung», wonach die Zurechnung an die Person erfolgt, die wirtschaftlich die Erträge erhält oder die, die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte innen hat und dessen Chancen und Risiken trägt.

00:19:32: Hier wird im Wesentlichen unterschieden zwischen dem ertrags- und umfassenden Niesbrauch.

00:19:38: Beim reinen ertragenniesbrauchs bei dem der niesbrausberechtigten nur den Auszahlungsanspruch einziehen darf Erzielt der zivilrechtliche Eigentümer und nicht der Niesbrausberechtigte die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

00:19:52: Der wirtschaftlich berechtigten Niesbrocher und der Eigentümerte, die Ausstattung besteuert, fallen demnach in Persona auseinander.

00:20:01: Soll eine Zurechnung der Einkünften an den Niesbrasberechtigten für einkommenssteuerliche Zwecke erfolgen ist hingegen notwendig dass sich dessen Niesbruchsrecht auch auf die Stimmen und weiteren Gesellschaftsrechte bezieht – die gesogenannten Vermögens- und Mitverwaltungsrechte.

00:20:17: Dieser reicht man in der Kautelarpraxis mit einer umfassenden Stimme rechtsvoll macht.

00:20:23: Hat er Niesbrauchsberechtigte danach eine Rechtsposition inne, die im entscheidenden Einfluss auf die Gesellschaft verschafft und die daher einem Gesellschafter gleichstellt gilt nach der Rechtsprechung das Begefahr der Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer?

00:20:39: Diese und an sich teilt auch jüngste Finanzverhaltungen in ihrem Schreiben betreffend Einzelfragen zur Abgeltungssteuer.

00:20:46: Ist der Niesbraucher hiernach als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, werden ihm das gesamte Beteiligungsrecht und damit auch die Ausschüttung steuerlich zugerechnet.

00:20:56: Wirtschaftlich berechtigter und steuerpfichtiger der Ausschützung ist dann jeweils der Nießbrauch.

00:21:03: Bei der Personengesellschaft ist die Lage etwas schwieriger und es gelten folgende Grundsätze Die Bestellung eines Niesbras an einem Personengesellschaftsanteil ist grundsätzlich zulässig unmöglich.

00:21:15: Es bedarf hierzu wiederum eines Vertrages zwischen dem Werber und dem Niesbraucher, den man in der Praxis auch weiterhin regelmäßig notarell beurkundet.

00:21:24: Wer die Einkünfte aus der Beteiligung an der gewerblichen Personengesellschaft oder steuerlich als Mitunternehmer bezeichnet zu versteuern hat hängt davon ab ob der Werber oder den Niesbrocher oder sogar beide Mitunternehmere geworden sind also mit Unternehmer Risiko und Initiative tragen.

00:21:45: Nach neuererer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist dann einem Personengesellschaftsanteil eine doppelte Mitunternehmerschaft von Erwerber und Nießbraucher, zum Beispiel durch Einräumung vom Geschäftsführungsbefugnis- und Stimmrecht in laufenden Angelegenheiten nicht mehr zulässig.

00:22:01: Würde sich diese Auffassung durchsetzen ergeben sich folgende Konstellationen.

00:22:06: Bleibt der Niesbraucher also der Schenker mit Unternehmer?

00:22:10: würden die stillen Reserven im Gesellschaftsanteil, im Moment der Übertragung voll steuerpflichtig entstrickt.

00:22:17: Und er könnte für die Übertrage nicht mehr die Erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften der Dreizehn A bis C Abschausteuergesetz in Anspruch nehmen.

00:22:26: Wird hingegen der Beschengte mit Unternehmer hätte der Schenker keine mitunternehmere einkünftegemäß Fünfzehn ESDG mehr?

00:22:33: Folge wäre dass der Beschenkte die Einkünfte mangels Abzugsmöglichkeiten nach seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss obwohl der Niesbraucher zivilrechtlich die Einkünfte vereinnahmt.

00:22:46: Es bleibt noch zum Schluss darauf hinzuweisen, dass die Finanzverwaltung derzeit die doppelte Mitunternehmerschaft noch anerkennt, sodass entsprechende Vertragsformulierungen möglich sind.

00:22:58: Paul – wie ermittelt sich denn der Wert des Vorbehalts-Niesbaus bei den Übertraugen von Anteilen einer Kapital oder Personengesellschaft?

00:23:12: Bei Gesellschaftanteilen an einer GmbH oder auch AG ermittelt sich der Nießbrauch im Grundsatz nach den Erträgen bzw.

00:23:22: konkret, nach den Gewinnerschüttungen.

00:23:26: Da es jedoch sein kann dass bei einer GMBHA oder auch der AG nicht jedes Jahr oder nur in sehr unregelmäßigen Zeitabständen Gewinnerschüttung beschlossen werden ist es schwierig hier für einen angemessenen Jahreswert zu bestimmen.

00:23:43: Es gibt daher so eine Art Daumenregel und zwar, dass auf die Ausschüttungen der letzten drei Jahre abzustellen ist.

00:23:51: Dies ist aber mit Vorsicht zu sehen.

00:23:54: Ist bei der Kapitalgesellschaft erhebliches Ausschützungspotenzial vorhanden?

00:23:59: Weil diese beispielsweise seit mehreren Jahren keine Gewinne mehr ausgeschüttet hat muss dies bei der Bewertung berücksichtigt werden.

00:24:09: Da die GmbH diese telsorierten Gewinnen durch entsprechende gesellschaftliche Beschlüsse in den Vorjahren jederzeit hätte ausschießen können.

00:24:21: Daher wäre eine Ermittlung des Kapitalwärts auf Basis der tatsächlich erfolgten Ausschüttungen unverhältnismäßig.

00:24:31: Auch das Finanzgericht Düsseldorf hat mir einem älteren Uchteil aus dem Jahr seven schon entschieden, dass bei der Ermittlungen des Jahreswert für einen Niesbrauch angehen wir Handteilen nicht schematisch auf die Ausschüttung der letzten Reihe abgestellt werden darf.

00:24:50: Vielmehr komme es darauf an, ob für die Zukunft mit Betriebsergebnissen zu rechnen sei – die es der Gesellschaft ermöglichen, Ausschüttingen vorzunehmen und den Niesbraucher in den Stand versetzen eine Teilhabe daran gelten zu machen und zu beanspruchen?

00:25:12: Für die Wertberechnungen des Niesbaurechts ist der Wert derjenigen Nutzung anzusetzen, die angesichts der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation in der Gesellschaft bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung der betreffenden Geschäftsanteile hätte gezogen werden können.

00:25:32: Das heißt wiederum konkret demnach kann man zur Ermittlung des Jahreswertes auf die tatsächlich erzielten Jahresergebnisse losgelöst vom konkreten Umfang der vorgenommenen Tesorierung abstellen.

00:25:51: Dies gilt insbesondere für wesentliche Beteiligung, also Beteidigung über fünfzig Prozent da insofern der Gesellschafta in einer Position ist mit seinen Stimmenmehrheiten auch entsprechende Ausschüttungen auszulösen.

00:26:10: Ein wichtiger Punkt ist hier aber noch zu machen.

00:26:12: Nicht zu vergessen ist die Begrenzung des Ertragswertes nach §.VI Bewertungsgesetz.

00:26:18: §.

00:26:19: VI Bewertung Gesetz stellt letztendlich auf eine Verzinsung für die Bestimmung des Jahreswerts, bei einer Verzinnung von fünf mal fünf Prozent ab.

00:26:32: Das heißt es ist nicht alleine tatsächlich

00:26:37: auf die

00:26:38: möglichen Ausschüttungen abzustellen.

00:26:42: Das ist nur die erste Stufe der Ermittlung.

00:26:45: Diese wiederum ist in einem zweiten Schritt zu verproben.

00:26:50: im Hinblick auf die Systematik des Paragraphen-Sechzehn Bewertungsgesetzes und bei Unternehmen, die sehr ertragstark sind – was heißt sehr erteigstand?

00:27:01: Nämlich dann wenn die Verzinsung des eingesetzten Kapitals über fünf Prozent hinausgeht.

00:27:08: Wenn ist zu berücksichtigen, dass es hier insofern durch §.

00:27:12: XVI dann zur entsprechenden Begrenzung kommt.

00:27:16: Bei der Bestimmung des Wertes und des Niesbrauchs an einem Personengesellschaftanteil ist ganz besonders auf die zivilrechtlichen Besonderheiten der Persongesellschaft abzustellen.

00:27:30: Der BGH hat in seinem Uchteil aus dem Jahr twohundneinzehnhundert zweihundseventeig hier schon folgenden Grundsatz aufgestellt Da der Niesbrauch nicht unmittelbaren Gesellschaftsvermögen, sondern an einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung besteht, gebühren im Nies brauche die Erträge dieses Rechts nicht die Gewinne des Unternehmens schlechthin.

00:27:57: Hierbei kommen nur DIE Erträgung in Betracht, die das Recht seiner Bestimmung nachgewährt.

00:28:05: Das sind hier DIEjenigen Gewinnanteile, die der Gesellschafter im Rahmen von Gesetz-, zu entnehmen berechtigt ist.

00:28:16: Gewinn ist der nach der Bildung entsprechender Rücklagen von den Gesellschaften als Überschuss erklärte und damit gleichzeitig freigegebene Anteil um Gesellschaft zu mögen, soweit und solange der Gesellschafter nicht eine Gewinnausschüttung beschließen, ist der Verein ließbraucher ebenso wenig wie für die Gesellschaft selbstständig verfügbar und es nicht als bestimmungsmäßiger ertrag des gesellschaftsanteils anzusehen.

00:28:45: Was bedeutet das, was ist die Konsequenz daraus?

00:28:49: Demzufolge keine Jahreswert des Nießbrauchs nicht von vornherein mit dem Gewinnanteil gleichgewärzt werden.

00:28:55: Entscheidend ist alleine der Erwartungswert, der den Nießbrocher als intnahmefähige Winn zufließen wird.

00:29:03: So lieber Christiane!

00:29:07: Wie sich es denn dann mit dem Vorbehaltsnießbrauch bei der Vertragung von Kapitalvermögen bzw.

00:29:12: Wertpapieren

00:29:13: aus?

00:29:14: Ja Paul, natürlich eignen sich auch Wertpapiere als Niesbaus belastete Vermögensgegenstände.

00:29:21: Zivilrechtlich muss man aufpassen der Niesbau setzt sich hier am einzelnen Wertpappier fort und nicht an der Sache Gesamtheit die im Depot geführt wird.

00:29:32: Weiterhin ist zu beachten dass der Nießbauch sich lediglich auf die Nutzungen und Früchte der Wertpapiere bezieht, die mit dem Nießbrauch belastet sind.

00:29:41: das heißt also Die Erträge des Wertpapier-Depots, sofern sie aus Zinsen und Dividenden bestehen werden weiterhin dem Schenker als Niesbrauchsberechtigten zugerechnet.

00:29:53: Realisierte Kursgewinne und Kursverluste sind hingegen keine laufenden Ertränge und fallen demnach grundsätzlich nicht unter den Niesbau.

00:30:03: Wenn ihr auch Wertpapers aus dem Grund verkauft um von einem erlös andere Wertpapiere zu erwerben dann sind regelmäßig auch die Erträche der Neuerwerben vorabende Wertpapiere von dem Niesbrausrecht umfasst, man spricht hier von der sogenannten Surrogation.

00:30:18: Ertragsteuerlich kommt es darauf an wer wirtschaftlicher Eigentümer des Depots und damit auch Steuerpflichtiger wird.

00:30:27: Idealerweise sollten hierzu Regelungen im Schenkungs- oder Niesbausvertrag getroffen werden insbesondere dahingehend wer von den Beteiligten die entsprechenden Anlageentscheidung trifft.

00:30:40: Zudem ist zu beachten, dass Banken die Steuerbescheinigungen für die beteiligten Personen entsprechend der individuellen Niesbrausvereinbarung erstellen.

00:30:50: Das ist derzeit nicht bei allen Banken der Fall.

00:30:53: Im Inland bekomme ich ja die Steuer Bescheinigung bei einer Auslandsbank eine der inländischen Steuerbeschreiblichungen entsprechend angelehnten Formularlage.

00:31:03: Hier müssen eben die Banken entsprechend der Niesbrasvereinbahrung auch die Einkünfte verteilen zwischen dem Schenker und die Beschenken.

00:31:11: Die laufenden Erträge im Regelfall beim Schenke, die außerordentliche Erträgung beim Beschinken.

00:31:18: Wenn das nicht der Fall ist und die nicht aus der Steuerbescheinigung entsprechend abgeleitet werden können dann muss man hier mehr Arbeit leisten und insbesondere Steuerberater die Einkünfte auf Basis der Ertragsmitteilungen ermitteln und zwischen den Beteiligten Denise Bros.

00:31:35: Vereinbarung entsprechend steuerlich.

00:31:38: aufteilen, sodass der richtige Wert in die individuelle Einkommenssteuererklärung einfließt.

00:31:45: Zusammenfassend lässt sich festhalten, den Niesbau ist ein adäquates Mittel für die Vermögensnachfolge Vorrangig unter Lebenden.

00:31:54: Er kann insbesondere dann steuerlich sehr gut wirken wo Stränkungsteuerlich keine Begünstigung verfügbar sind.

00:32:02: Das sind insbesondere bei den Assetklassen die ihm nicht zum Betriebsvermögen gehören also Immobilien, Wertpapiere und sonstige Rechte.

00:32:12: Zukunftig dürfte der Niesbrach aber auch bei Betriebsvermögen deutlich interessanter werden, wenn nämlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und hier gibt es ja schon einige politische Beschreibungen – das Schenkungsteuerrecht komplett neu zu regeln.

00:32:26: Entfallen betriebsförmögensbegünstigung wird der Nießbrauch und die Abzug des Kapitalwärts natürlich eine stärkere Näsance auch im Betrieb-.

00:32:37: Ertragsteuerlich ist gut, im Vertrag aufzupassen, dass die Zurechnung der Einkünfte klar zwischen den Beteiligten vereinbar sind.

00:32:46: Was kannst du noch hinzufügen Paul?

00:32:49: Ich glaube, der entscheidende Punkt ist das der Nies braucht, dass sich die Möglichkeit bietet, die Werte deutlich zu reduzieren.

00:32:58: Wir haben dort zum Beginn angesprochen auch die Störbefreiungen stärker in Anspruch zu nehmen oder die Freibeträge.

00:33:06: Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus ist der Niesbroch in der Praxis häufig eingesetztes und vertrautes Mittel, so dass ich sagen kann.

00:33:16: Wir hoffen wir haben ihn heute mit unserem Vortrag das Thema Niesbrach nochmal etwas näher bringen können.

00:33:24: Und ansonsten darf ich mich ganz herzlich bei dir Christian für deine Zeit bedanken und wir freuen uns denke auf die nächste Folge, oder?

00:33:36: Gerne machen wir das Paul.

00:33:38: Freu ich mich wenn man wieder neue spannende Themen steuerlich beleuchten können!

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